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Produktregistrierungen für EAWU

Eine Produktregistrierung ist notwendig bei folgenden Gütern:

  • Produkte, die noch nie in die EAWU exportiert bzw. verkauft wurden, 
  • Produkte, die einer besonderen, noch näher zu spezifizierenden Produktkategorie angehören,
  • Produkte, die noch nie hergestellt wurden, also vollkommen neu sind. 


Bei Gütern, welche „einer besonderen, noch näher zu spezifizierenden Produktkategorie angehören“, handelt es sich um Produkte, welche dem Wohl des Menschen schaden könnten. Zu diesen Gütern gehören folgende Waren:

  • Kleinkindernahrung, Diätprodukte, Nahrungsergänzungsmittel, genmanipulierte Nährstoffe, Lebensmittelzusätze, biotechnologisch veränderte Produkte, z. B. solche, die mit Proteinen und anderen Lebensmitteln angereichert wurden, und insgesamt Nahrungsmittel, die mit Technologien hergestellt wurden, die in EAWU bislang keine Verwendung fanden 
  • Chemische Haushaltsartikel, Desinfektionsmittel, Schädlingsvernichtungsmittel, auch technische Mittel, die zur Aufbereitung von Wasser genutzt werden 
  • Medikamente, Parfüm, Kosmetik, Tabakwaren, orale Hygieneprodukte 


Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der Produkte. 

Kontaktieren Sie uns und wir ermitteln gerne, ob Ihre Produkte den Anforderungen einer Produktregistrierung in der EAWU unterliegen.


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