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Sicherheitsnachweis von Maschinen und Anlagen

Der Sicherheitsnachweis ist ein offizielles Dokument, welches eine detaillierte Auflistung von Risiken beinhaltet. Es enthält Daten aus den Fertigungsunterlagen, den betrieblichen Unterlagen und Auslegungsunterlagen über minimal erforderliche Maßnahmen. Das Bestreben dieses Nachweises besteht darin, die Sicherheit von Maschinen und Anlagen im kompletten Betriebslebenszyklus zu gewährleisten. Dies schließt Reparaturen bzw. Instandsetzungen und die Entsorgung mit ein.

Das technische Reglement der Zollunion „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ (TR CU 010/2011) definiert die Begriffe „Maschine“ und „Anlage“.

  • eine Maschine ist eine Menge von mehreren miteinander verbundenen Komponenten oder Teile Mindestens ein Bestandteil davon wird durch Energiequellen, entsprechende Antriebe oder Steuerungsketten angetrieben, die zu einen einheitlichen Mechanismus für die beabsichtigte Verwendung verbunden sind (z.B. zur Beförderung, Bearbeitung oder Verarbeitung von jeglichen Materialien) 
  • Anlagen sind technische Vorrichtungen, die selbständig oder auf einer Maschine aufgebaut sind. Ohne deren Einsatz ist die Erfüllung der Haupt- oder Hilfsfunktionen dieser Maschine bzw. einer Vereinigung von mehreren Maschinen in einem funktionalen System nicht möglich

Anforderungen an die Erstellung eines Sicherheitsnachweises

Die durch GOST R 54122-2010 festgelegten Anforderungen sind bei der Erstellung einer dementsprechenden Dokumentation strikt zu beachten. Diese sind in zwei verschiedene Möglichkeiten gegliedert:

  • In Form eines vollständigen Sicherheitsnachweises. Dieses Dokument enthält sowohl die Ergebnisse aller Tests und Berechnungen, als auch eine dokumentarische Begründung der Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit. So ein Dokument ist erforderlich für die Durchführung von Überwachungs- und Kontrollverfahren. 
  • In Form eines kurzen Sicherheitsnachweises, der keine Daten aus den Ergebnissen von Tests und Messungen enthält und rein deklarativ ist. Ein solches Dokument wird verwendet, um die Konformität der Produkte mit den Anforderungen des dafür zuständigen technischen Reglements zu bestätigen.

Erstellung eines Sicherheitsnachweises von Maschinen und Anlagen

In der Phase der Projektierung der Maschine (Anlage) wird ebenfalls der Sicherheitsnachweis angefertigt. Es ist möglich einen Sicherheitsnachweis für mehrere Modifikationen oder Produktmodelle zu verfassen.

Der komplette Sicherheitsnachweis beinhaltet 11 Abschnitte:

  1. Grundlegende Parameter und Eigenschaften (Produktbild, deren technische Daten, Komplettierung und Projektdokumentation) 
  2. Grundsätze der Gewährleistung der Sicherheit in der Phase der Projektierung und 
  3. Anforderungen an die Zuverlässigkeit (Wert der Zuverlässigkeitsindikatoren, Fehlerkriterien, Anforderungen an das Design, betriebliche und technologische Möglichkeiten zur Gewährleistung der Zuverlässigkeit) 
  4. Anforderungen an den Benutzer oder das Personal der Maschine (Anlage), einschließlich des Personenkreises, der zur Arbeit mit dem Produkt zugelassen werden kann 
  5. Analyse des Anwendungsrisikos und der Empfehlungen zu dessen Minimierung 
  6. Grundsätze für Gewährleistung der Sicherheit in der Phase der Inbetriebnahme 
  7. Grundsätze für Gewährleistung der Sicherheit beim Betrieb von Anlagen 
  8. Anforderungen an das Qualitätsmanagement beim Betrieb von Anlagen 
  9. Anforderungen an das Umweltschutzmanagement bei der Inbetriebnahme, dem Betrieb und der Entsorgung von Anlagen 
  10. Anforderungen an die Zusammenfassung und Analyse von Sicherheitsinformationen für die Inbetriebnahme, den Betrieb und die Entsorgung von Anlagen 
  11. Sicherheitsanforderungen bei der Entsorgung von Anlagen


Die Erstellung eines Sicherheitsnachweises für ein Produkt, welches die Einfuhr in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) betrifft, kann unter Berücksichtigung der beim Hersteller aufrufbaren und für eine CE Kennzeichnung relevanten technischen Unterlagen (laut Anhang VII/Annex VII zur Richtlinie 2006/42/ EG „Über Maschinen und Mechanismen“/Directive 2006/42EC on machinery) durchgeführt werden:

  • Technische Unterlagen für Maschinen oder technische Unterlagen für unvollständige Maschinen / Technical file for machinery or relevant technical documentation for partly completed machinery


Folgende Normen sind bei der Entwicklung des Sicherheitsnachweis (unabhängig vom Ursprungsland) zu beachten:

  • GOST R ISO 12100-1-2007 „Sicherheit von Maschinen. Grundtermini, allgemeine Gestaltungsleitsätze Teil 1: Grundtermini, Methodik “ 
  • GOST R 27.002-2009 „Zuverlässigkeit in der Technik: Termini und Definitionen“ 
  • GOST R 51344-99 „Sicherheit von Maschinen: Grundsätze der Risikobeurteilung und -messung“ 
  • GOST R ISO 12100-2-2007 „Sicherheit von Maschinen – Grundtermini, allgemeine Gestaltungsleitsätze – Teil 2: Technische Grundsätze“ 
  • GOST R ISO 13849-1-2003 “ Gerätesicherheit – Elemente von sicherheitsbezogenen Steuerungssystemen – Teil 1: Allgemeine Gestaltungsgrundsätze“ 
  • GOST EN 1070-2003 „Gerätesicherheit: Termini und Definitionen“ 
  • GOST 27.310-95 „Zuverlässigkeit in der Technik: Analyse der Arten, Folgen und Kritikalität von Fehlern.“ Grundbestimmungen  


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