Produktregistrierung (SGR-Zertifikat) für die EAWU
Eine Produktregistrierung (SGR-Zertifikat) ist für bestimmte Waren verpflichtend, bevor diese innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Verkehr gebracht werden dürfen.
Dies betrifft insbesondere:
- Produkte, die bislang noch nicht innerhalb der EAWU vermarktet wurden,
- Produkte, die einer gesetzlich geregelten, registrierungspflichtigen Kategorie unterliegen,
- neu entwickelte Produkte oder Produktgruppen mit veränderten Eigenschaften.
Besonders relevant ist die Produktregistrierung für Waren, die potenziell Auswirkungen auf Gesundheit oder Sicherheit haben können.
Hierzu zählen unter anderem:
Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel, beispielsweise:
- Säuglings- und Kleinkindernahrung
- Diätprodukte
- Nahrungsergänzungsmittel
- genetisch veränderte Inhaltsstoffe
- neuartige Lebensmittel (Novel Foods)
Chemische Produkte, zum Beispiel:
- Haushaltschemikalien
- Desinfektionsmittel
- Schädlingsbekämpfungsmittel
- Wasseraufbereitungsmittel
Gesundheits- und Konsumgüter, darunter:
- Kosmetika
- Parfümerieprodukte
- Tabakwaren
- Produkte zur Mund- und Zahnpflege
Diese Auflistung stellt lediglich einen Auszug dar. Ob eine Registrierungspflicht besteht, hängt von der konkreten Warenklassifizierung und den geltenden technischen Vorschriften ab.
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