Metrologisches Zertifikat (Pattern Approval Certificate)
Das metrologische Zertifikat bestätigt, dass kalibrier- und eichpflichtige Messgeräte die metrologischen und technischen Anforderungen, welche in den Rechtsakten der Russischen Föderation festgelegt sind, erfüllen. Messgeräte, die in Russland eingeführt werden sollen, durchlaufen daher eine Prüfung und Registrierung. Das Gesetz Nr. 102-FZ „Über die Gewährleistung der Einheitlichkeit der Messungen“ gibt die Richtlinien der Einheit von Messungen in Russland vor.
Das Fundament der entsprechenden Genehmigung basiert auf der erfolgreichen Prüfung und Eintragung in das staatliche Register. Die Ausstellung des metrologischen Zertifikats/Zulassungszeugnisses wird schließlich durch die Föderale Agentur für technische Regulierung und Metrologie (Rostechregulierovanie) ausgeführt.
Wir erklären Ihnen, was Sie über das metrologische Zertifikat wissen müssen:
Welche Messgeräte benötigen ein metrologisches Zertifikat?
Das metrologische Zertifikat ist notwendig bei Messgeräten (Manometer, Temperaturfühler, Geschwindigkeitsmesser, Wasserzähler etc.), welche bei der staatlichen Überwachung und Messkontrolle verwendet werden. Beispielsweise:
Alle in diesen Bereichen verwendeten Messgeräte unterliegen der obligatorischen regelmäßigen Überwachung durch das russische Bundesamt für Technische Regulierung und Metrologie und gewährleisten eine einheitliche Messung.
Zertifizierungsverfahren für ein metrologisches Zertifikat
Die erfolgreich abgelegten Tests sind eine Voraussetzung für ein metrologisches Zertifikat. Die Zertifizierung/Registrierung kann sich auf ein spezielles Gerät oder einen Gerätetyp beziehen und kann daher durch unterschiedliche Verfahren abgebildet werden:
Das Zertifizierungsverfahren beginnt mit der Antragsstellung. Zur Antragsstellung sollten u.a. folgende Unterlagen mit eingereicht werden:
Sind alle Unterlagen und ein Mustergerät eingegangen, kann mit der Laboruntersuchung gestartet werden. Im nachgang werden die Ergebnisse ausgewertet und analysiert und das Rosstandart entscheidet über die Zulassung des Messgeräts.
Wenn alle Tests positiv erfolgt sind und die Typenbeschreibung, sowie Kalibrierungsmethodik angefertigt wurde, gelangen alle Unterlagen und Anträge an die zuständige Behörde. Sollte die Antragsakte allen Kriterien entsprechen, so wird die Registrierung des Messgeräts und die Ausstellung des metrologischen Zertifikats innerhalb 40 Arbeitstage erfolgen (laut der Verordnung des Ministeriums für Industrie und Handel Nr. 970 vom 25.06.2013).
Durch eine Registrierung dieser Art erfolgt die Eintragung des Geräts bzw. des Gerätetyps in die Datenbank der Regulierungsbehörde. Das sorgt dafür, dass Sie ein einmal eingetragenes Gerät nicht erneut registrieren müssen, falls die wiederholte Einreichung von den Dokumenten mindestens 40 Tage vor dem Ablaufdatum des aktuellen metrologischen Zertifikates erfolgt.
Relevante Bewertungsverfahren für die metrologische Zertifizierung
Kennzeichnungspflicht von Messgeräten
Die zugelassenen (eingetragenen) Messgeräte und deren Technische Dokumentation (Betriebsanleitung, Gerätepass etc.) müssen mit einem Typgenehmigungszeichen gekennzeichnet werden (Form und Abmessungen gemäß dem Anhang № 4 zur Verordnung Nr. 1081 vom 30. November 2009 des Ministeriums für Industrie und Handel der Russischen Föderation). Das sogenannte “CT” Eichzeichen zeichnet das Messgerät als zugelassenes Messmittel aus. Nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer des metrologisches Zertifikates ist die Kennzeichnung nicht mehr erlaubt. Ein Missbrauch des Prüfzeichens kann rechtliche Konsequenzen zur Folge haben.
Wichtige Aspekte der Metrologischen Zertifizierung
Anfrageformular
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