GOST Negativbescheinigung
Oftmals besteht für Waren, welche nicht den Anforderungen von EAC TR CU Richtlinien unterliegen, eine Notwendigkeit zur Qualitätszertifizierung nach GOST (R) Richtlinien.
Falls Ihre Güter keine GOST Zertifizierung benötigen, Ihre Kunden allerdings trotzdem gerne einen anerkannten Nachweis sehen möchten, ist es möglich eine s.g. „Negativbescheinigung“ anzufordern.
Diese bestätigt die nicht vorhandene Zertifizierungspflicht Ihrer Produkte.
Schicken Sie uns nur die nötigen Informationen über Ihre Produkte und wir übernehmen den Rest. Wir benötigen lediglich eine Warenbeschreibung und Produktspezifikation von Ihnen. Daraufhin führen wir für Sie eine Produktidentifikation nach dem GOST Klassifizierungssystem durch und bestätigen damit offiziell, dass für Ihre Güter keine GOST Zertifizierung notwendig ist.