Zertifikat der Industriellen Sicherheit
Im Zuge regulatorischer Änderungen wurde das freiwillige Zertifikat der Industriellen Sicherheit zu einer wichtigen Möglichkeit, die Konformität technischer Ausrüstungen mit sicherheitstechnischen Anforderungen für den Einsatz auf gefährlichen Produktionsobjekten nachzuweisen.
Typische Ausrüstungen, für die ein Zertifikat der Industriellen Sicherheit angefragt wird:
- Ausrüstungen für die Erdöl- und Erdgasindustrie
- Hebe- und Fördertechnik (z. B. Aufzüge, Kräne, Seilbahnen)
- Bergbauausrüstungen
- Druckgeräte (z. B. Rohrleitungen, Kessel)
- Metallurgische Anlagen
- Höhenzugangstechnik
- Chemische Anlagen und explosionsgefährdete Ausrüstungen
Ersetzt das Zertifikat der Industriellen Sicherheit die EAC-Zertifizierung?
Der Konformitätsnachweis im Bereich der Industriellen Sicherheit ist freiwillig und ersetzt nicht die verpflichtende EAC-Zertifizierung gemäß den technischen Regelwerken der EAWU (TR CU).
Während die technischen Reglements allgemeine Sicherheitsanforderungen an Produkte definieren, kann für den Einsatz auf gefährlichen Produktionsobjekten eine zusätzliche sicherheitstechnische Bewertung erforderlich sein.
Zertifizierungsverfahren
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine sicherheitstechnische Bewertung der Ausrüstung durch qualifizierte Prüfstellen. Die Zertifizierung kann die Überprüfung technischer Dokumentation, Risikoanalysen sowie gegebenenfalls eine Begutachtung vor Ort umfassen.
Die Konformitätsbewertung kann je nach Produktart und Einsatzbereich variieren.
Wann kann ein Zertifikat der Industriellen Sicherheit erforderlich sein?
Ein solches Zertifikat kann insbesondere relevant sein:
- zur Erfüllung kundenspezifischer Anforderungen
- als Voraussetzung für die Teilnahme an Ausschreibungen
- bei Lieferungen für gefährliche Produktionsobjekte
- zur zusätzlichen sicherheitstechnischen Bewertung von Industrieausrüstung
Unsere Unterstützung
EasyGOST unterstützt bei der administrativen Koordination des Zertifizierungsverfahrens, der Zusammenstellung technischer Unterlagen sowie der Abstimmung mit den zuständigen Prüfstellen.

