Glossar zur EAC-Zertifizierung

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A

Akkreditierte Prüfstelle


Ein von der EAWU anerkannter Betrieb, der Prüfungen gemäß den technischen Reglements durchführen darf.

Akkreditierungsregister


Offizielle Datenbank der EAWU, in der alle zugelassenen Zertifizierungsstellen und Prüflabore gelistet sind.

Antragsteller (auch: Deklarant, Bevollmächtigte Person)


Unternehmen mit Sitz in der EAWU, das die rechtliche Verantwortung für die Durchführung der EAC-Zertifizierung oder EAC-Deklaration übernimmt.

Was ist der Antragsteller bei der EAC-Zertifizierung?
Der Antragsteller ist eine in der EAWU ansässige juristische Person, die die rechtliche Verantwortung für Zertifizierung oder Deklaration übernimmt.

Kann ein ausländischer Hersteller Antragsteller sein?
Nein. Hersteller außerhalb der EAWU benötigen einen Importeur oder eine bevollmächtigte Person innerhalb der EAWU.

Audit


Systematische, geplante und dokumentierte Prüfung von Produktionsprozessen, Qualitätsmanagementsystemen und technischer Dokumentation im Rahmen der EAC-Zertifizierung. Nicht gleichzusetzen mit einer Inspektionskontrolle.

Was ist ein Audit im Rahmen der EAC-Zertifizierung?
Ein Audit ist eine systematische und dokumentierte Prüfung von Produktionsprozessen und Qualitätsmanagementsystemen.

Wann ist ein Audit erforderlich?
Audits sind insbesondere bei Serienzertifizierungen erforderlich.