Explosionsschutz-Dokumentation
Die Explosionsschutz-Dokumentation umfasst die technischen Unterlagen und Nachweise, mit denen die Sicherheit und Konformität explosionsgeschützter Geräte und Schutzsysteme dokumentiert wird. Für Produkte, die innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen, bildet sie eine wesentliche Grundlage der EAC-Konformitätsbewertung.
Die zentralen regulatorischen Anforderungen für entsprechende Produkte ergeben sich aus dem Technischen Reglement TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit von Geräten für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen“. Das Reglement legt grundlegende Anforderungen an die Sicherheit, Konstruktion, Konformitätsbewertung und Kennzeichnung der erfassten Produkte fest. Der vollständige Text des TR ZU 012/2011 steht in russischer Sprache zum Download zur Verfügung.
Ziel der Explosionsschutzmaßnahmen ist insbesondere, mögliche Zündquellen zu vermeiden beziehungsweise so zu beherrschen, dass Geräte und Schutzsysteme unter den vorgesehenen Einsatzbedingungen sicher verwendet werden können. Von besonderer Bedeutung sind dabei beispielsweise explosionsfähige Atmosphären durch Gase, Dämpfe, Nebel oder brennbare Stäube.
Die erforderliche Explosionsschutz-Dokumentation richtet sich nach dem konkreten Produkt, seiner Konstruktion, dem vorgesehenen Einsatzbereich, der angewandten Explosionsschutzart und den Anforderungen des jeweiligen Konformitätsbewertungsverfahrens.
Zu den relevanten technischen Unterlagen und Nachweisen können beispielsweise gehören:
- technische Produktbeschreibung,
- Konstruktions- und Fertigungszeichnungen,
- Schaltpläne und elektrische Unterlagen,
- Angaben zu Werkstoffen und sicherheitsrelevanten Komponenten,
- Gefahren- und Risikobewertungen,
- Nachweise zur angewandten Explosionsschutzart,
- Berechnungen und technische Sicherheitsnachweise,
- Prüfberichte und Prüfprotokolle,
- Angaben zur Ex-Kennzeichnung,
- sowie die für das Produkt erforderliche Betriebsanleitung.
Die Unterlagen müssen eine eindeutige Identifikation und technische Bewertung des zertifizierten Produkts ermöglichen. Angaben zu Typ beziehungsweise Modell, technischen Eigenschaften, Explosionsschutzmerkmalen und sicherheitsrelevanten Komponenten müssen deshalb mit dem tatsächlich geprüften und später hergestellten Produkt übereinstimmen.
Besonders wichtig ist die korrekte Festlegung und Dokumentation der angewandten Explosionsschutzarten beziehungsweise Zündschutzarten. Hierzu können abhängig vom Produkt beispielsweise druckfeste Kapselung, erhöhte Sicherheit, Eigensicherheit oder andere für das jeweilige Gerät geeignete Schutzkonzepte gehören.
Auch Gerätegruppe, Explosionsschutzniveau, Temperaturklasse und weitere Bestandteile der Ex-Kennzeichnung müssen entsprechend der konkreten Produktausführung und den anwendbaren Anforderungen bestimmt werden. Die Kennzeichnung muss mit den technischen Nachweisen und den Ergebnissen der Prüfungen übereinstimmen.
Die Explosionsschutz-Dokumentation steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Technischen Dokumentation des Produkts. Sämtliche sicherheitsrelevanten Angaben sollten zwischen Zeichnungen, technischen Beschreibungen, Prüfberichten, Kennzeichnung und weiteren Produktunterlagen konsistent sein.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Betriebsanleitung. Sie muss die für den sicheren Einsatz des explosionsgeschützten Produkts erforderlichen Informationen enthalten. Dazu können insbesondere Vorgaben zu Montage, Installation, Inbetriebnahme, bestimmungsgemäßer Verwendung, Wartung und sicherheitsrelevanten Einschränkungen gehören.
Im Rahmen der EAC-Ex-Konformitätsbewertung werden die erforderlichen Produktprüfungen und technischen Nachweise entsprechend den anwendbaren Anforderungen durchgeführt beziehungsweise bewertet. Hierbei können beispielsweise Prüfungen der Explosionsschutzart, Temperaturprüfungen, Schutzartprüfungen sowie weitere elektrische, mechanische oder konstruktive Prüfungen erforderlich sein.
Die angewandten Prüfmethoden richten sich nach TR ZU 012/2011 und den für das konkrete Produkt relevanten Normen und Prüfanforderungen. Die Ergebnisse werden in entsprechenden Prüfberichten beziehungsweise Prüfprotokollen dokumentiert und bilden zusammen mit den weiteren Unterlagen eine wesentliche Grundlage für die Zertifizierungsentscheidung.
Für Produkte im Anwendungsbereich des TR ZU 012/2011 erfolgt die Konformitätsbestätigung grundsätzlich in Form eines EAC-Zertifikats. Das anzuwendende Zertifizierungsschema und die erforderlichen Nachweise richten sich nach dem Produkt und den regulatorischen Vorgaben.
Typische Schwierigkeiten bei der Explosionsschutz-Dokumentation entstehen beispielsweise durch:
- unvollständige oder nicht aktuelle technische Zeichnungen,
- unzureichende Beschreibung der Explosionsschutzart,
- Abweichungen zwischen Prüfmuster und Serienprodukt,
- fehlende Nachweise zu sicherheitsrelevanten Komponenten,
- inkonsistente Ex-Kennzeichnungen,
- unvollständige Prüfunterlagen,
- sowie fehlende oder nicht ausreichend angepasste Betriebsanleitungen.
Wir unterstützen Hersteller und Exporteure bei der Vorbereitung und Strukturierung der Explosionsschutz-Dokumentation für die EAC-Ex-Zertifizierung. Dazu gehören die Prüfung vorhandener technischer Unterlagen, die Vorbereitung erforderlicher Dokumentationen, die Koordination von Ex-Prüfungen sowie die Abstimmung mit akkreditierten Prüflaboren und Zertifizierungsstellen.
