Prüfmuster
Prüfmuster sind Produktexemplare, die im Rahmen einer Konformitätsbewertung für technische Prüfungen und Untersuchungen verwendet werden. Bei zahlreichen Verfahren der EAC-Zertifizierung und EAC-Konformitätsbewertung bilden sie die Grundlage für die Durchführung der erforderlichen Produktprüfungen.
Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) umfasst Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Abhängig vom Produkt, dem anwendbaren Technischen Reglement und dem vorgesehenen Konformitätsbewertungsschema können Prüfungen an Produktmustern erforderlich sein, um die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen nachzuweisen.
Ein Prüfmuster muss das Produkt, für das die Konformitätsbewertung durchgeführt wird, ausreichend repräsentieren. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die für die Prüfung relevanten technischen und sicherheitsbezogenen Eigenschaften des Musters mit der zu bewertenden Produktausführung übereinstimmen.
Hierzu können beispielsweise gehören:
- Konstruktion und Funktionsweise,
- verwendete Werkstoffe und Materialien,
- elektrische und mechanische Eigenschaften,
- sicherheitsrelevante Komponenten,
- Schutz- und Sicherheitseinrichtungen,
- Leistungs- und Betriebsparameter,
- Software oder Steuerung, soweit sicherheitsrelevant,
- sowie weitere für die jeweilige Prüfung maßgebliche Produkteigenschaften.
Von besonderer Bedeutung ist deshalb die eindeutige Identifikation des Prüfmusters. Hierzu können insbesondere folgende Angaben gehören:
- Hersteller,
- Produktbezeichnung,
- Typ oder Modell,
- Serien- oder Identifikationsnummer, soweit vorhanden,
- technische Kenndaten,
- Fotos oder andere Identifikationsmerkmale,
- sowie weitere für die eindeutige Zuordnung erforderliche Angaben.
Bei Maschinen, Anlagen, Druckgeräten und anderen technischen Produkten können wesentliche Angaben zur Identifikation und zu den technischen Eigenschaften des Prüfmusters außerdem im Technischen Pass dokumentiert sein. Die Angaben zum Prüfmuster sollten mit dem tatsächlich geprüften Produkt, der Technischen Dokumentation und den übrigen Unterlagen des EAC-Konformitätsbewertungsverfahrens übereinstimmen. Abweichungen zwischen geprüftem Muster, Produktbeschreibung, technischen Daten und späterem Serienprodukt können die Verwendbarkeit der Prüfergebnisse beeinträchtigen.
Bei größeren Produktfamilien sollte deshalb bereits vor der Bereitstellung oder dem Versand der Muster abgestimmt werden, welche Modelle für die erforderlichen Prüfungen ausgewählt werden. Dadurch können unnötige Musterlieferungen und Wiederholungsprüfungen vermieden werden.
Art und Anzahl der erforderlichen Prüfmuster hängen vom Produkt, den vorgesehenen Prüfungen, den anwendbaren Normen und Prüfmethoden sowie dem jeweiligen Konformitätsbewertungsschema ab. Die konkrete Musterplanung sollte deshalb mit der zuständigen Zertifizierungsstelle und dem beteiligten Prüflabor abgestimmt werden.
Je nach Produkt können Prüfmuster beispielsweise verwendet werden für:
- Sicherheits- und Funktionsprüfungen,
- mechanische Prüfungen,
- elektrische Sicherheitsprüfungen,
- EMV-Prüfungen,
- Druck- und Festigkeitsprüfungen,
- Werkstoff- und Materialprüfungen,
- Explosionsschutzprüfungen,
- Temperatur- und Umgebungsprüfungen,
- sowie weitere produktspezifische Untersuchungen.
Welche Prüfungen tatsächlich erforderlich sind, richtet sich nach den für das Produkt anwendbaren Technischen Reglements. Bei Maschinen und Anlagen können beispielsweise Anforderungen nach TR ZU 010/2011 relevant sein. Für elektrische Produkte können unter anderem TR ZU 004/2011 und TR ZU 020/2011 gelten. Für explosionsgeschützte Produkte ist insbesondere TR ZU 012/2011 und für bestimmte Druckgeräte TR ZU 032/2013 von Bedeutung.
Nach Durchführung der Prüfungen werden die Ergebnisse üblicherweise in Prüfberichten bzw. Prüfprotokollen dokumentiert. Dabei muss eine nachvollziehbare Verbindung zwischen dem untersuchten Prüfmuster und den dokumentierten Prüfergebnissen bestehen.
Von besonderer Bedeutung ist deshalb die eindeutige Identifikation des Prüfmusters. Hierzu können insbesondere folgende Angaben gehören:
- Hersteller,
- Produktbezeichnung,
- Typ oder Modell,
- Serien- oder Identifikationsnummer, soweit vorhanden,
- technische Kenndaten,
- Fotos oder andere Identifikationsmerkmale,
- sowie weitere für die eindeutige Zuordnung erforderliche Angaben.
Die Angaben zum Prüfmuster sollten mit der Technischen Dokumentation und den übrigen Unterlagen des EAC-Konformitätsbewertungsverfahrens übereinstimmen. Abweichungen zwischen geprüftem Muster, Produktbeschreibung, technischen Daten und späterem Serienprodukt können die Verwendbarkeit der Prüfergebnisse beeinträchtigen.
Werden nach Durchführung der Prüfungen Konstruktion, Werkstoffe, Komponenten oder andere für die Konformität relevante Produkteigenschaften geändert, sollte deshalb geprüft werden, ob die vorhandenen Prüfergebnisse weiterhin auf die geänderte Produktausführung übertragen werden können oder zusätzliche Prüfungen erforderlich sind.
Ein wichtiger praktischer Aspekt bei internationalen EAC-Projekten ist die Bereitstellung und gegebenenfalls die Einfuhr der Prüfmuster in die EAWU. Je nach Zertifizierungsverfahren und Standort des Prüflabors kann es erforderlich sein, Muster aus dem Herstellerland an das für die Prüfungen vorgesehene Labor zu versenden.
Dabei sollten unter anderem:
- Empfänger und Prüflabor,
- Produkt- und Warenbeschreibung,
- TN-VED-Klassifizierung,
- Wert- und Mengenangaben,
- Versand- und Zollunterlagen,
- Verwendungszweck der Muster,
- sowie gegebenenfalls weitere Anforderungen für die Mustereinfuhr
vor dem Versand abgestimmt werden.
Gerade bei großen, schweren, hochwertigen oder technisch komplexen Prüfmustern kann die Musterlogistik einen erheblichen Einfluss auf Zeit und Kosten des Zertifizierungsprojekts haben. Bei Maschinen, Druckgeräten oder größeren Industriekomponenten sollte deshalb frühzeitig geklärt werden, welche Muster tatsächlich benötigt werden und wie die erforderlichen Prüfungen praktisch durchgeführt werden können.
Auch die Rücksendung, weitere Verwendung oder gegebenenfalls der Verbleib der Prüfmuster nach Abschluss der Prüfungen sollte bei Bedarf bereits im Vorfeld abgestimmt werden.
Typische Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Prüfmustern entstehen beispielsweise durch:
- nicht repräsentative oder ungeeignete Muster,
- Abweichungen zwischen Prüfmuster und Serienprodukt,
- unzureichende Produktidentifikation,
- fehlende technische Unterlagen zum Prüfmuster,
- unberücksichtigte Unterschiede zwischen verschiedenen Modellen einer Produktserie,
- Produktänderungen nach Abschluss der Prüfungen,
- unzureichend abgestimmte Musterlieferungen,
- sowie Probleme bei Versand oder Zollabwicklung.
Eine frühzeitige Abstimmung der erforderlichen Prüfmuster kann deshalb dazu beitragen, zusätzliche Prüfungen, unnötige Musterlieferungen und Verzögerungen im EAC-Zertifizierungsverfahren zu vermeiden.
Ausgewählte Technische Reglements und weitere Unterlagen für die EAC-Zertifizierung finden Sie außerdem in unserem Download-Bereich.
Wir unterstützen Hersteller und Exporteure bei der Planung und Koordination von Prüfmustern im Rahmen der EAC-Zertifizierung. Dazu gehören die Abstimmung repräsentativer Muster für Produktserien, die Prüfung der Technischen Dokumentation, die Koordination mit akkreditierten Prüflaboren und Zertifizierungsstellen sowie die Unterstützung bei der Vorbereitung des Musterversands und der erforderlichen Unterlagen.
