Konformitätsbewertung
(auch: Zertifizierungsverfahren)
Die Konformitätsbewertung bezeichnet das Verfahren, mit dem geprüft beziehungsweise nachgewiesen wird, ob ein Produkt die anwendbaren Anforderungen der Technischen Reglements der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) erfüllt. Sie bildet die regulatorische Grundlage für die EAC-Zertifizierung und EAC-Deklaration und ist für zahlreiche Produktgruppen Voraussetzung für das rechtmäßige Inverkehrbringen innerhalb der EAWU.
Die Eurasische Wirtschaftsunion umfasst Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Welche Form der Konformitätsbewertung erforderlich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Produkt und den anwendbaren Technischen Reglements der EAWU (TR EAWU / TR ZU).
Die Technischen Reglements legen insbesondere fest:
- welche Produkte in ihren Anwendungsbereich fallen,
- welche Sicherheitsanforderungen erfüllt werden müssen,
- welche Form der Konformitätsbestätigung erforderlich ist,
- welche Zertifizierungs- oder Deklarationsschemata angewendet werden können,
- welche Prüfungen und Nachweise erforderlich sind,
- sowie welche Technische Dokumentation für das jeweilige Verfahren benötigt wird.
Die Konformitätsbewertung kann je nach Produkt entweder zu einem EAC-Zertifikat oder zu einer registrierten EAC-Deklaration führen. Welche Form vorgeschrieben ist, kann nicht allein anhand einer allgemeinen Risikoeinstufung bestimmt werden, sondern ergibt sich aus den Anforderungen des jeweils anwendbaren Technischen Reglements.
Bei einer EAC-Deklaration erklärt der Deklarant die Konformität des Produkts auf Grundlage der für das jeweilige Deklarationsschema vorgesehenen Nachweise. Bei einer EAC-Zertifizierung erfolgt die Zertifizierungsentscheidung dagegen durch eine entsprechend akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Abhängig von Produkt, Technischem Reglement und Konformitätsbewertungsschema kann das Verfahren unterschiedliche Elemente umfassen. Dazu können beispielsweise gehören:
- Produktklassifizierung und regulatorische Bewertung,
- Prüfung der Technischen Dokumentation,
- Bereitstellung und Identifikation von Prüfmustern,
- Produktprüfungen und Prüfprotokolle,
- Risikoanalysen und Gefahrenbewertungen,
- Sicherheitsnachweise, soweit erforderlich,
- Bewertungen der Produktionsbedingungen, soweit das jeweilige Schema dies vorsieht,
- sowie spätere Inspektionskontrollen bei entsprechenden Serienzertifizierungen.
Nicht sämtliche dieser Elemente sind Bestandteil jedes Konformitätsbewertungsverfahrens. Der konkrete Umfang muss für das jeweilige Produkt, Technische Reglement und vorgesehene Schema bestimmt werden.
Ein zentraler Schritt ist deshalb die korrekte Produktklassifizierung. Dabei wird geprüft, welche Technischen Reglements anzuwenden sind und welche Form der Konformitätsbestätigung für das konkrete Produkt vorgesehen ist. Auch die Einreihung nach TN VED EAWU kann bei der regulatorischen Bewertung und Abgrenzung des Produkts von Bedeutung sein.
Bei Maschinen und Anlagen ist beispielsweise häufig TR ZU 010/2011 zu berücksichtigen. Für explosionsgeschützte Produkte kann TR ZU 012/2011 relevant sein, während bestimmte Druckgeräte unter TR ZU 032/2013 fallen können. Elektrische und elektronische Produkte können zusätzlich oder alternativ weiteren Technischen Reglements unterliegen.
Viele Produkte fallen gleichzeitig in den Anwendungsbereich mehrerer Technischer Reglements. In diesem Fall müssen die jeweils anwendbaren Anforderungen gemeinsam berücksichtigt werden. Eine fehlerhafte regulatorische Zuordnung kann zu ungeeigneten Prüfverfahren, zusätzlichen Kosten, Verzögerungen oder Problemen bei der Registrierung beziehungsweise Zertifizierung führen.
Die Technische Dokumentation bildet eine wesentliche Grundlage der Konformitätsbewertung. Abhängig vom Produkt können hierzu beispielsweise technische Beschreibungen, Prüfberichte, Risikoanalysen, Sicherheitsnachweise, Betriebsanleitungen, Technische Pässe, Zeichnungen, Schaltpläne und weitere technische Nachweise gehören.
Nach erfolgreichem Abschluss des vorgesehenen Verfahrens wird die Konformität durch das entsprechende Nachweisdokument bestätigt. Dies kann insbesondere ein EAC-Zertifikat oder eine registrierte EAC-Deklaration sein.
Soweit die Voraussetzungen der anwendbaren Technischen Reglements erfüllt sind, ist das Produkt anschließend entsprechend den geltenden Anforderungen mit der EAC-Kennzeichnung zu versehen.
Typische Probleme bei der EAC-Konformitätsbewertung entstehen beispielsweise durch:
- eine falsche Produktklassifizierung,
- nicht berücksichtigte Technische Reglements,
- die Auswahl eines ungeeigneten Zertifizierungs- oder Deklarationsschemas,
- unvollständige oder widersprüchliche Technische Dokumentation,
- ungeeignete Prüfberichte oder Prüfmethoden,
- nicht korrekt identifizierte Prüfmuster,
- sowie Abweichungen zwischen Produkt und eingereichten Unterlagen.
Eine frühzeitige regulatorische Bewertung ist deshalb insbesondere bei neuen Produkten, komplexen Industrieanlagen oder Produkten, die mehreren Technischen Reglements unterliegen, von Bedeutung. Dadurch können das erforderliche Verfahren, die benötigten Unterlagen und mögliche Produktprüfungen bereits vor Beginn der eigentlichen Zertifizierung oder Deklarierung festgelegt werden.
Wir unterstützen Hersteller und Exporteure bei der vollständigen Durchführung der EAC-Konformitätsbewertung. Dazu gehören Produktklassifizierung, Ermittlung der anwendbaren Technischen Reglements, Auswahl des geeigneten Zertifizierungs- oder Deklarationsschemas, Prüfung und Vorbereitung der Technischen Dokumentation, Koordination erforderlicher Produktprüfungen sowie die Begleitung bis zur Ausstellung des EAC-Zertifikats beziehungsweise Registrierung der EAC-Deklaration.
