Hersteller
Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt beziehungsweise entwickeln oder herstellen lässt und dieses unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke in Verkehr bringt. Im Rahmen der EAC-Konformitätsbewertung kommt dem Hersteller eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Produktsicherheit und Produktkonformität zu.
Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) umfasst Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Für zahlreiche Produktgruppen legen die Technischen Reglements (TR EAWU / TR ZU) verbindliche Sicherheits-, technische, Dokumentations- und Kennzeichnungsanforderungen fest. Welche Anforderungen und Pflichten für den Hersteller konkret gelten, hängt vom jeweiligen Produkt und den anwendbaren Technischen Reglements ab.
Zu den Aufgaben und Pflichten eines Herstellers können abhängig vom Produkt und dem vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren insbesondere gehören:
- Sicherstellung der Produktkonformität,
- Bereitstellung der erforderlichen Technischen Dokumentation,
- Technischer Pass, soweit für das jeweilige Produkt erforderlich,
- Bereitstellung von Produktmustern für die erforderliche Produktprüfung,
- Bereitstellung eines Sicherheitsnachweises, soweit erforderlich,
- Erfüllung der anwendbaren EAC-Kennzeichnungsanforderungen,
- Bereitstellung der erforderlichen Betriebsanleitung und weiterer Produktinformationen,
- sowie Mitwirkung an den erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahren.
Bei EAC-Konformitätsbewertungsverfahren kann ein Ausländischer Hersteller ohne Sitz innerhalb der EAWU nicht in jedem Verfahren selbst als Antragsteller beziehungsweise Deklarant auftreten. Soweit die anwendbaren Vorschriften einen innerhalb der EAWU ansässigen Wirtschaftsakteur voraussetzen, muss die entsprechende Funktion von einer dort ansässigen und entsprechend berechtigten Partei übernommen werden.
Eine wichtige regulatorische Funktion kann dabei die Bevollmächtigte Person übernehmen. Abhängig vom jeweiligen Verfahren können auch ein Importeur oder andere entsprechend berechtigte Wirtschaftsakteure beteiligt sein. Die konkrete Rollenverteilung richtet sich nach dem anwendbaren Konformitätsbewertungsverfahren und den regulatorischen Anforderungen.
Der Hersteller ist insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten technischen Angaben, Produktinformationen und Unterlagen verantwortlich. Gleichzeitig können dem Antragsteller, Deklaranten, Importeur oder der Bevollmächtigten Person eigene regulatorische Pflichten innerhalb der EAWU obliegen.
Im Rahmen der EAC-Konformitätsbewertung arbeiten Hersteller je nach Verfahren unter anderem mit einem Prüflabor, einer Zertifizierungsstelle, Importeuren und Bevollmächtigten Personen zusammen. Vollständige und konsistente technische Unterlagen können dazu beitragen, Rückfragen, zusätzliche Prüfungen und Verzögerungen im Zertifizierungsverfahren zu vermeiden.
Mögliche Ursachen für Verzögerungen oder Nachforderungen sind beispielsweise unvollständige Technische Dokumentation, widersprüchliche Produktinformationen, ein fehlendes oder ungeeignetes Prüfprotokoll sowie eine nicht zutreffende Produktklassifizierung.
Für Hersteller ist es daher wichtig, bereits vor dem Inverkehrbringen zu bestimmen, welche Technischen Reglements auf das jeweilige Produkt anwendbar sind, welches Konformitätsbewertungsverfahren vorgesehen ist und welche technischen Unterlagen und Nachweise erforderlich sind.
Wir unterstützen Hersteller bei der Produktklassifizierung, Vorbereitung der erforderlichen Technischen Dokumentation, Koordination von Prüfungen sowie bei der Durchführung der erforderlichen EAC-Zertifizierungs- und Deklarationsverfahren für den Marktzugang innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion.
