Grenzwerte

Grenzwerte bezeichnen festgelegte maximale, minimale oder zulässige Werte für bestimmte physikalische, chemische, elektrische oder andere technische Parameter. Im Rahmen der EAC-Konformitätsbewertung innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) können Grenzwerte dazu dienen, die Einhaltung von Sicherheits-, Gesundheits-, Umwelt- oder technischen Anforderungen nachzuweisen.

Welche Grenzwerte für ein Produkt relevant sind, hängt insbesondere vom Produkttyp, seinem Verwendungszweck, den Betriebsbedingungen sowie den anwendbaren Technischen Reglements und Normen ab.

Grenzwerte können beispielsweise festgelegt werden für:

  • Druck und Temperatur,
  • elektrische Spannung und Stromstärke,
  • elektromagnetische Emissionen und Störfestigkeit,
  • Schadstoffgehalte und chemische Konzentrationen,
  • mechanische Belastungen,
  • Geräusch- und Vibrationswerte,
  • zulässige Oberflächentemperaturen,
  • Werkstoff- und Materialeigenschaften,
  • sowie weitere sicherheitsrelevante Betriebs- und Produktparameter.

Die regulatorischen bzw. technischen Anforderungen können sich insbesondere ergeben aus:

  • den Technischen Reglements der EAWU (TR EAWU / TR ZU),
  • den für das jeweilige Reglement anwendbaren Normen,
  • GOST-Standards,
  • festgelegten Prüfmethoden,
  • produktspezifischen Sicherheitsanforderungen,
  • sowie weiteren anwendbaren technischen Vorschriften.

Dabei ist zwischen regulatorisch oder normativ festgelegten Grenzwerten und den zulässigen Betriebsparametern eines konkreten Produkts zu unterscheiden. Betriebsdruck, Betriebstemperatur, elektrische Anschlusswerte oder andere Herstellerangaben können für die Konformitätsbewertung relevant sein, sind jedoch nicht automatisch regulatorische Grenzwerte.

Besondere Bedeutung haben Grenzwerte beispielsweise bei elektrischen und elektronischen Produkten. Im Zusammenhang mit TR ZU 004/2011 können elektrische und thermische Sicherheitsparameter relevant sein. Bei der elektromagnetischen Verträglichkeit nach TR ZU 020/2011 werden unter anderem Anforderungen an elektromagnetische Störaussendungen und Störfestigkeit bewertet.

Bei elektrischen und elektronischen Produkten nach TR EAWU 037/2016 sind Grenzwerte für bestimmte gefährliche Stoffe von besonderer Bedeutung. Die Einhaltung der zulässigen Stoffkonzentrationen kann durch entsprechende technische Nachweise und Prüfungen bestätigt werden.

Auch bei Druckgeräten nach TR ZU 032/2013 spielen technische Parameter eine zentrale Rolle. Betriebsdruck, Volumen bzw. Nennweite, Medium und weitere Eigenschaften sind unter anderem für die regulatorische Einstufung des Druckgeräts relevant. Für eine erste Einordnung kann unser Kategorie-Rechner für Druckgeräte nach TR ZU 032/2013 verwendet werden.

Bei explosionsgeschützten Produkten nach TR ZU 012/2011 können beispielsweise zulässige Oberflächentemperaturen, Temperaturklassen und weitere für den Explosionsschutz relevante Parameter bewertet werden.

Die Einhaltung relevanter Grenzwerte kann abhängig vom Produkt und Konformitätsbewertungsverfahren beispielsweise überprüft werden durch:

  • Laborprüfungen,
  • elektrische Sicherheitsprüfungen,
  • EMV-Prüfungen,
  • chemische Analysen,
  • Material- und Werkstoffprüfungen,
  • Druck- und Belastungsprüfungen,
  • Messungen unter definierten Betriebsbedingungen,
  • sowie weitere produktspezifische Prüfverfahren.

Die anzuwendende Prüfmethode ist dabei ebenso wichtig wie der Grenzwert selbst. Messergebnisse können nur dann zuverlässig bewertet werden, wenn Prüfung, Messbedingungen und Bewertungskriterien den jeweils anwendbaren Anforderungen entsprechen.

Die Ergebnisse entsprechender Prüfungen werden typischerweise in Prüfberichten oder Prüfprotokollen dokumentiert. Sie können Bestandteil der Technischen Dokumentation sein und als technischer Nachweis innerhalb des EAC-Konformitätsbewertungsverfahrens verwendet werden.

Je nach Produkt können Grenzwerte und die entsprechenden Prüfergebnisse außerdem relevant sein für:

Werden vorgeschriebene Grenzwerte nicht eingehalten, kann dies abhängig vom Produkt und Konformitätsbewertungsverfahren dazu führen, dass:

  • eine Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen wird,
  • zusätzliche Untersuchungen erforderlich werden,
  • technische Änderungen am Produkt notwendig sind,
  • ein Konformitätsnachweis nicht ausgestellt oder registriert werden kann,
  • bestehende technische Nachweise nicht anerkannt werden können,
  • oder das Produkt die regulatorischen Voraussetzungen für das Inverkehrbringen nicht erfüllt.

Auch Änderungen an einem bereits bewerteten Produkt können Einfluss auf die Einhaltung relevanter Grenzwerte haben. Dies kann beispielsweise Änderungen an Werkstoffen, elektrischen Komponenten, Betriebsparametern, Software, Konstruktion oder anderen sicherheitsrelevanten Eigenschaften betreffen. In solchen Fällen sollte geprüft werden, ob vorhandene Prüfberichte und Konformitätsnachweise weiterhin auf die geänderte Produktausführung anwendbar sind.

Für die regulatorische Bewertung ist deshalb nicht nur entscheidend, ob ein bestimmter Messwert innerhalb eines zulässigen Bereichs liegt. Ebenso wichtig ist, welcher Grenzwert tatsächlich auf das Produkt anzuwenden ist, nach welcher Methode geprüft wurde und ob der entsprechende Nachweis für das jeweilige Konformitätsbewertungsverfahren geeignet ist.

Wir unterstützen Hersteller, Exporteure und Anlagenbauer bei der Bewertung technischer und regulatorischer Grenzwerte im Rahmen der EAC-Zertifizierung. Dazu gehören die Bestimmung relevanter Anforderungen, die Prüfung vorhandener technischer Nachweise, die Abstimmung erforderlicher Prüfungen sowie die Integration der Ergebnisse in die Technische Dokumentation. Bei Bedarf koordinieren wir die erforderlichen Prüfungen mit akkreditierten Prüflaboren und Zertifizierungsstellen.