Inverkehrbringen

Das Inverkehrbringen bezeichnet die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Es ist ein zentraler Begriff der technischen Regulierung und beschreibt den Zeitpunkt, an dem ein Produkt erstmals für Vertrieb, Verkauf, Nutzung oder Weitergabe innerhalb der EAWU verfügbar gemacht wird. Das Inverkehrbringen stellt einen wichtigen regulatorischen Zeitpunkt dar, da die für das jeweilige Produkt geltenden Anforderungen vor dem Inverkehrbringen erfüllt sein müssen.

Die Eurasische Wirtschaftsunion umfasst Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Innerhalb dieses Wirtschaftsraums legen die Technische Reglements (TR EAWU / TR ZU) für zahlreiche Produktgruppen verbindliche Anforderungen an Sicherheit, Konformitätsbewertung und Kennzeichnung fest. Dazu gehören abhängig vom jeweiligen Produkt auch spezifische Kennzeichnungsanforderungen. Produkte dürfen erst dann in Verkehr gebracht werden, wenn die für sie geltenden regulatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Vor dem Inverkehrbringen müssen Unternehmen abhängig vom Produkt und dem anzuwendenden Verfahren unter anderem sicherstellen, dass:

Das Inverkehrbringen betrifft zahlreiche Produktgruppen, darunter Maschinen, elektrische Betriebsmittel, Druckgeräte, persönliche Schutzausrüstungen, Industrieanlagen, Chemikalien und Verbraucherprodukte. Welche Anforderungen konkret gelten, hängt von der Produktart und den anzuwendenden Vorschriften ab.

Besondere Bedeutung hat das Inverkehrbringen bei Produkten von Herstellern außerhalb der EAWU. Bei der Einfuhr müssen Produkt, Kennzeichnung und erforderliche Konformitäts- und Zollunterlagen miteinander übereinstimmen. Auch die Einreihung nach TN VED EAWU kann für die Zollabwicklung und regulatorische Bewertung von Bedeutung sein. Abweichungen zwischen Produktangaben und den vorgelegten Unterlagen können zu Rückfragen oder Verzögerungen führen.

Mit dem Inverkehrbringen gehen für Hersteller, Importeur und andere beteiligte Wirtschaftsakteure unterschiedliche regulatorische Pflichten einher. Dazu können unter anderem die Sicherstellung der Produktkonformität, die Aufbewahrung erforderlicher Unterlagen sowie die Mitwirkung bei Maßnahmen der Marktüberwachung gehören. Die jeweiligen Verantwortlichkeiten hängen von der Rolle des Wirtschaftsakteurs und den anwendbaren Vorschriften ab.

Zu den typischen Ursachen für Probleme beim Inverkehrbringen gehören:

  • fehlende oder fehlerhafte EAC-Kennzeichnung,
  • unvollständige Technische Dokumentation,
  • fehlerhafte Produktklassifizierung,
  • nicht ordnungsgemäß registrierte EAC-Deklaration,
  • fehlende oder nicht geeignete Konformitätsnachweise
  • sowie widersprüchliche Angaben in Zoll- und Produktunterlagen.

Werden Produkte ohne die erforderlichen Nachweise oder unter Verstoß gegen die anwendbaren Anforderungen in Verkehr gebracht, können abhängig vom konkreten Fall Maßnahmen der zuständigen Behörden folgen. Dazu können beispielsweise Einschränkungen des Inverkehrbringens, Rückrufe oder weitere regulatorische Maßnahmen gehören.

Das Inverkehrbringen steht in engem Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung und setzt die Erfüllung der für das jeweilige Produkt geltenden regulatorischen Anforderungen voraus. Eine frühzeitige regulatorische Prüfung hilft dabei, Probleme bei Zertifizierung, Einfuhr und Marktzugang zu vermeiden.

Wir unterstützen Hersteller, Exporteure und Importeure bei der regulatorischen Vorbereitung für das Inverkehrbringen von Produkten innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion. Dazu gehören Produktklassifizierung, Vorbereitung der Technischen Dokumentation, Durchführung der EAC-Zertifizierung, Prüfung der Kennzeichnung sowie die Koordination mit der Zertifizierungsstelle und weiteren beteiligten Stellen.