Explosionsschutz
Explosionsschutz (Ex-Schutz) umfasst technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Explosionen und zur Begrenzung möglicher Explosionsgefahren. Bei Geräten und Komponenten, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind, müssen insbesondere mögliche Zündquellen berücksichtigt und geeignete konstruktive Schutzmaßnahmen vorgesehen werden.
Für explosionsgeschützte Geräte innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist insbesondere TR ZU 012/2011 – Sicherheit von Geräten für explosionsgefährdete Bereiche von zentraler Bedeutung. Das Technische Reglement legt verbindliche Anforderungen an Geräte und Ex-Komponenten fest, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind.
Produkte, die in den Anwendungsbereich von TR ZU 012/2011 fallen, müssen vor dem Inverkehrbringen das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Die Konformität wird durch ein EAC-Zertifikat nach TR ZU 012/2011 bestätigt.
Die Anforderungen des Explosionsschutzes können insbesondere relevant sein für:
- elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche,
- Motoren und Antriebe,
- Sensoren und Messgeräte,
- Steuerungs- und Automatisierungskomponenten,
- Schaltgeräte und Gehäuse,
- Pumpen und Kompressoren,
- Armaturen und Ventile,
- mechanische Geräte und Komponenten,
- sowie weitere Geräte für explosionsgefährdete Bereiche.
Besonders relevant sind explosionsgeschützte Geräte beispielsweise in:
- der Öl- und Gasindustrie,
- der chemischen und petrochemischen Industrie,
- Raffinerien,
- Tank- und Lageranlagen,
- Prozessanlagen,
- der Energieindustrie,
- sowie anderen Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können.
Für die regulatorische Bewertung ist entscheidend, für welche explosionsgefährdete Umgebung das Produkt vorgesehen ist und welche Explosionsschutzmerkmale erforderlich sind. Abhängig vom Produkt können dabei unter anderem Gerätegruppe, Explosionsschutzniveau, Zündschutzart, Gas- oder Staubgruppe, Temperaturklasse und zulässiger Umgebungstemperaturbereich von Bedeutung sein.
Zu den bekannten Zündschutzarten für elektrische Betriebsmittel gehören beispielsweise:
- druckfeste Kapselung „d“,
- erhöhte Sicherheit „e“,
- Eigensicherheit „i“,
- Überdruckkapselung „p“,
- Vergusskapselung „m“,
- sowie weitere Zündschutzarten entsprechend den anwendbaren Normen.
Welche Zündschutzart verwendet werden kann, hängt von der Konstruktion, dem vorgesehenen Einsatzbereich und den einschlägigen technischen Anforderungen ab. Die gewählte Schutzart muss durch die Konstruktion und die entsprechenden technischen Nachweise bestätigt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der EAC-Ex-Zertifizierung ist die Prüfung des Produkts. Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens organisiert die Zertifizierungsstelle die erforderlichen Prüfungen von Produktmustern durch ein akkreditiertes Prüflabor und bewertet die entsprechenden Prüfberichte.
Abhängig vom Produkt und der verwendeten Zündschutzart können dabei beispielsweise bewertet werden:
- konstruktive Explosionsschutzmaßnahmen,
- Gehäuse und Verbindungen,
- elektrische und mechanische Eigenschaften,
- Temperaturverhalten,
- Schutz gegen mögliche Zündquellen,
- Werkstoffe und Komponenten,
- sowie die Übereinstimmung mit den anwendbaren Explosionsschutzanforderungen.
Neben den Produktprüfungen ist eine umfangreiche Technische Dokumentation erforderlich. Abhängig vom Produkt und Zertifizierungsverfahren können hierzu insbesondere gehören:
- technische Produktbeschreibung,
- Zeichnungen und Konstruktionsunterlagen,
- Unterlagen zu den verwendeten Explosionsschutzmaßnahmen,
- Betriebs- und Sicherheitsanweisungen,
- Bewertung der Explosions- bzw. Zündgefahren,
- technische Spezifikationen,
- vorhandene Prüfberichte,
- Unterlagen zu relevanten Komponenten,
- sowie weitere Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen von TR ZU 012/2011.
Je nach Produkt kann außerdem ein Technischer Pass Bestandteil der technischen Unterlagen sein.
Von besonderer Bedeutung ist die korrekte Ex-Kennzeichnung. Die Kennzeichnung muss mit der zertifizierten Produktausführung und den bestätigten Explosionsschutzmerkmalen übereinstimmen. Abhängig vom Produkt enthält sie unter anderem Informationen über die jeweilige Explosionsschutzausführung und die Bedingungen, unter denen das Gerät sicher eingesetzt werden darf.
Bei der Zertifizierung von Serienprodukten nach TR ZU 012/2011 wird neben den Produktprüfungen auch der Zustand der Produktion bewertet. Während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats kann außerdem eine Inspektionskontrolle vorgesehen sein, bei der Produktprüfungen und/oder eine erneute Bewertung der Produktionsbedingungen durchgeführt werden.
Bei der Zertifizierung einer Produktcharge oder eines Einzelprodukts gelten andere Verfahrensabläufe; insbesondere ist hierbei keine Analyse des Produktionszustands wie bei der Serienproduktion vorgesehen.
Besondere Aufmerksamkeit ist Änderungen an bereits zertifizierten Produkten zu widmen. Änderungen beispielsweise an:
- Konstruktion,
- Werkstoffen,
- Ex-relevanten Komponenten,
- Zündschutzarten,
- technischen Eigenschaften,
- oder der zertifizierungsrelevanten Dokumentation
können Einfluss auf die Explosionssicherheit und damit auf die Gültigkeit bzw. Anwendbarkeit des bestehenden EAC-Zertifikats haben. Solche Änderungen sollten deshalb vor ihrer Umsetzung regulatorisch bewertet und gegebenenfalls mit der Zertifizierungsstelle abgestimmt werden.
Für europäische Hersteller ist außerdem die Abgrenzung zur ATEX-Zertifizierung von besonderer Bedeutung. Die europäischen ATEX-Vorschriften und TR ZU 012/2011 verfolgen vergleichbare grundlegende Ziele im Bereich des Explosionsschutzes, stellen jedoch unterschiedliche regulatorische Systeme dar.
Eine vorhandene ATEX-Zertifizierung ersetzt daher grundsätzlich nicht die erforderliche EAC-Zertifizierung nach TR ZU 012/2011. Vorhandene ATEX-Unterlagen, Prüfberichte und technische Nachweise können jedoch für die technische Bewertung hilfreich sein. Ob und in welchem Umfang vorhandene Unterlagen berücksichtigt werden können, muss im jeweiligen EAC-Zertifizierungsverfahren geprüft werden.
Typische Schwierigkeiten bei der EAC-Ex-Zertifizierung entstehen beispielsweise durch:
- unzureichende Produktklassifizierung,
- unvollständige Ex-relevante technische Unterlagen,
- Abweichungen zwischen Produkt, Zeichnungen und Kennzeichnung,
- nicht ausreichend dokumentierte Zündschutzmaßnahmen,
- fehlende Angaben zu verwendeten Ex-Komponenten,
- Änderungen an bereits geprüften Konstruktionen,
- sowie die Annahme, dass vorhandene ATEX-Nachweise automatisch für die EAWU übernommen werden können.
Eine frühzeitige Prüfung der Explosionsschutzanforderungen ist deshalb insbesondere bei neuen Produktentwicklungen und Änderungen bestehender Ex-Produkte sinnvoll. Dadurch können erforderliche Prüfungen, technische Unterlagen und konstruktive Anforderungen bereits vor Beginn des eigentlichen Zertifizierungsverfahrens berücksichtigt werden.
Wir unterstützen Hersteller und Exporteure bei der Umsetzung der Anforderungen von TR ZU 012/2011 und der EAC-Ex-Zertifizierung. Dazu gehören die regulatorische Produktbewertung, Prüfung vorhandener ATEX- und Ex-Unterlagen, Abstimmung erforderlicher Produktprüfungen, Vorbereitung der Technischen Dokumentation sowie die Koordination des Zertifizierungsverfahrens mit akkreditierten Zertifizierungsstellen und Prüflaboren.
