Zertifizierungsstelle
Eine Zertifizierungsstelle ist eine akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle, die im Rahmen der EAC-Zertifizierung die Konformität von Produkten bewertet und bei erfolgreichem Abschluss des vorgesehenen Verfahrens EAC-Zertifikate ausstellt. Sie übernimmt damit eine zentrale Funktion bei der Konformitätsbewertung nach den Technischen Reglements der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU).
Die konkreten Aufgaben einer Zertifizierungsstelle hängen vom jeweiligen Technischen Reglement, dem Produkt und dem anzuwendenden Zertifizierungsschema ab. Im Rahmen eines EAC-Zertifizierungsverfahrens kann die Zertifizierungsstelle insbesondere:
- den Antrag und die Produktangaben prüfen,
- die Technische Dokumentation bewerten,
- die erforderlichen Produktprüfungen festlegen bzw. koordinieren,
- Prüfberichte und Prüfprotokolle bewerten,
- gegebenenfalls die Analyse der Produktionsbedingungen veranlassen bzw. durchführen,
- die Ergebnisse des Konformitätsbewertungsverfahrens bewerten,
- sowie über die Ausstellung des EAC-Zertifikats entscheiden.
Abhängig vom Produkt und Zertifizierungsverfahren können dabei verschiedene technische Unterlagen und Nachweise relevant sein, beispielsweise:
- Produktbeschreibungen und technische Datenblätter,
- Zeichnungen und Stücklisten,
- Betriebsanleitungen,
- Prüfberichte und Prüfprotokolle,
- Werkstoffnachweise,
- Festigkeitsberechnungen,
- Risikoanalysen,
- Sicherheitsnachweise,
- Technische Pässe, soweit für das Produkt erforderlich,
- sowie weitere produktspezifische Nachweise.
Nicht jede Zertifizierungsstelle darf jedes Produkt oder jedes Technische Reglement bearbeiten. Entscheidend ist der jeweilige Akkreditierungsbereich der Zertifizierungsstelle. Dieser legt fest, für welche Konformitätsbewertungsverfahren, Technischen Reglements und Produktbereiche die Stelle tätig werden darf.
Vor Beginn eines Zertifizierungsverfahrens sollte deshalb geprüft werden, ob die ausgewählte Zertifizierungsstelle über die für das betreffende Produkt und das anzuwendende Technische Reglement erforderliche Akkreditierung verfügt.
Eine Zertifizierungsstelle ist von einem Prüflabor zu unterscheiden. Das Prüflabor führt die im jeweiligen Verfahren erforderlichen Produktprüfungen durch und dokumentiert deren Ergebnisse in Prüfberichten bzw. Prüfprotokollen. Die Zertifizierungsstelle bewertet diese Ergebnisse zusammen mit den weiteren erforderlichen Nachweisen im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens.
Abhängig vom Produkt können durch entsprechend akkreditierte Prüflabore beispielsweise folgende Prüfungen durchgeführt werden:
- elektrische Sicherheitsprüfungen,
- EMV-Prüfungen,
- mechanische Prüfungen,
- Druck- und Festigkeitsprüfungen,
- Werkstoff- und Materialprüfungen,
- Explosionsschutzprüfungen,
- sowie weitere produktspezifische Prüfungen.
Bei bestimmten Zertifizierungsschemata für Serienproduktion gehört außerdem die Bewertung der Produktionsbedingungen zum Zertifizierungsverfahren. Abhängig von den regulatorischen Anforderungen kann hierfür beispielsweise ein Produktionsaudit erforderlich sein.
Auch nach Ausstellung eines EAC-Zertifikats können für bestimmte Serienzertifizierungen weitere Verpflichtungen bestehen. Dazu gehört insbesondere die Inspektionskontrolle während der Zertifikatslaufzeit, sofern diese für das jeweilige Zertifizierungsschema vorgesehen ist.
Im Rahmen dieser Überwachung kann die Zertifizierungsstelle abhängig vom Verfahren beispielsweise Produktprüfungen, die Bewertung von Produktionsbedingungen oder weitere vorgesehene Kontrollmaßnahmen durchführen bzw. veranlassen.
Werden dabei relevante Abweichungen festgestellt oder sind die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Zertifikats nicht mehr erfüllt, können Korrekturmaßnahmen oder zusätzliche Prüfungen erforderlich werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich außerdem der Konformitätsstatus des Zertifikats ändern, beispielsweise durch eine Aussetzung oder Beendigung seiner Gültigkeit.
Die Akkreditierung und der konkrete Akkreditierungsbereich der Zertifizierungsstelle sollten deshalb vor Beginn des EAC-Verfahrens überprüft werden. Eine Zertifizierung außerhalb des zulässigen Akkreditierungsbereichs kann die regulatorische Verwendbarkeit des ausgestellten Konformitätsnachweises beeinträchtigen.
Die Auswahl einer geeigneten Zertifizierungsstelle ist insbesondere bei technisch komplexen Produkten von Bedeutung. Dazu gehören beispielsweise Maschinen, elektrische Geräte, Druckgeräte, explosionsgeschützte Produkte und komplexe Industrieanlagen.
Je nach Produkt können unter anderem die Anforderungen nach TR ZU 010/2011, TR ZU 004/2011, TR ZU 012/2011, TR ZU 020/2011, TR ZU 032/2013 oder anderer Technischer Reglements relevant sein.
Bei der Auswahl der Zertifizierungsstelle sollten deshalb insbesondere:
- das anwendbare Technische Reglement,
- die Produktgruppe,
- der Akkreditierungsbereich der Zertifizierungsstelle,
- das vorgesehene Zertifizierungsschema,
- die erforderlichen Produktprüfungen,
- sowie gegebenenfalls Anforderungen an Produktionsaudit und Inspektionskontrolle
berücksichtigt werden.
Wir unterstützen Hersteller, Exporteure und Importeure bei der Auswahl und Koordination geeigneter akkreditierter Zertifizierungsstellen für die EAC-Zertifizierung. Dazu gehören die regulatorische Produktbewertung, die Bestimmung der anwendbaren Technischen Reglements und Zertifizierungsschemata, die Vorbereitung der Technischen Dokumentation, die Koordination erforderlicher Produktprüfungen sowie die Abstimmung des Zertifizierungsverfahrens mit Zertifizierungsstellen und akkreditierten Prüflaboren.
