Zertifizierungsverfahren

Zertifizierungsverfahren bezeichnet den strukturierten Ablauf zur Bewertung und Bestätigung der Konformität eines Produkts mit den Anforderungen der Technische Reglements (TR EAWU / TR ZU) der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Im Rahmen einer Konformitätsbewertung kann – abhängig vom Produkt und den anwendbaren Vorschriften – ein EAC-Zertifizierungs- oder Deklarationsverfahren erforderlich sein. Bei einem Zertifizierungsverfahren bildet die erfolgreiche Konformitätsbewertung die Grundlage dafür, dass ein EAC-Zertifikat ausgestellt werden kann.

Die Eurasische Wirtschaftsunion umfasst Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Die Technischen Reglements legen für zahlreiche Produktgruppen verbindliche Anforderungen fest. Diese können insbesondere die Produktsicherheit, technische Eigenschaften, Dokumentation, Kennzeichnungsanforderungen sowie die anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahren betreffen. Welches Verfahren erforderlich ist, hängt insbesondere von der Produktart, den technischen Eigenschaften, dem Verwendungszweck und den Vorgaben des jeweiligen Technischen Reglements ab.

Ein Zertifizierungsverfahren kann je nach Produkt und Zertifizierungsschema unter anderem folgende Schritte umfassen:

Je nach Produktgruppe und Technischem Reglement können unterschiedliche Prüfungen und Nachweise erforderlich sein. Bei Maschinen und Anlagen können beispielsweise zusätzliche Sicherheitsbewertungen und technische Nachweise erforderlich sein. Für Druckgeräte können Druckprüfung und eine Einstufung in die entsprechende Druckgerätekategorie (TR ZU 032/2013) relevant sein. Bei explosionsgeschützten Produkten können spezielle Prüfungen und Bewertungen im Bereich Explosionsschutz erforderlich sein.

Auch für elektrische und elektronische Produkte können mehrere Technische Reglements gleichzeitig relevant sein. Dazu gehören insbesondere TR ZU 004/2011 für Niederspannungsgeräte, TR ZU 020/2011 zur elektromagnetischen Verträglichkeit sowie TR EAWU 037/2016 zur Beschränkung bestimmter Gefahrstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.

Die erforderliche Technische Dokumentation richtet sich nach dem Produkt und dem anwendbaren Technischen Reglement. Dazu können beispielsweise technische Beschreibungen, Zeichnungen und Spezifikationen, ein Prüfprotokoll, eine Risikoanalyse, eine Betriebsanleitung, ein Technischer Pass sowie ein Sicherheitsnachweis gehören, soweit diese für das jeweilige Produkt und Verfahren erforderlich sind.

Bei Zertifizierungsverfahren erfolgt die Bewertung durch eine entsprechend akkreditierte Zertifizierungsstelle. Erforderliche Prüfungen werden abhängig vom jeweiligen Verfahren durch ein geeignetes oder entsprechend akkreditiertes Prüflabor durchgeführt. Art und Umfang der Beteiligung richten sich nach dem anwendbaren Technischen Reglement und Zertifizierungsschema.

Eine fehlerhafte Produktklassifizierung, die Auswahl eines ungeeigneten Zertifizierungsschemas, unvollständige Technische Dokumentation oder fehlende beziehungsweise ungeeignete Prüfprotokolle können zu Verzögerungen, zusätzlichen Prüfungen und regulatorischen Beanstandungen führen.

Für den Hersteller und andere beteiligte Wirtschaftsakteure ist daher eine frühzeitige Prüfung der regulatorischen Anforderungen von besonderer Bedeutung. Dadurch können das erforderliche Konformitätsbewertungsverfahren, die benötigten Unterlagen und Prüfungen sowie der voraussichtliche Projektumfang bereits vor Beginn des eigentlichen Zertifizierungsverfahrens bestimmt werden.

Wir unterstützen Hersteller, Exporteure und Importeure bei der Planung und Koordination von EAC-Konformitätsbewertungsverfahren innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion. Dazu gehören Produktklassifizierung, Auswahl des geeigneten Konformitätsbewertungsverfahrens, Vorbereitung der Technischen Dokumentation, Prüfkoordination sowie die Zusammenarbeit mit Zertifizierungsstellen und Prüflaboren.