Verpackungskennzeichnung

Die Verpackungskennzeichnung umfasst Angaben, Symbole und Markierungen, die nach den jeweils anwendbaren Vorschriften auf der Verpackung eines Produkts angegeben werden müssen. Für Produkte, die innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Verkehr gebracht werden, können sich entsprechende Anforderungen insbesondere aus den Technischen Reglements der EAWU (TR EAWU / TR ZU) sowie aus weiteren produkt- und branchenspezifischen Vorschriften ergeben.

Die Anforderungen an die Verpackungskennzeichnung sind eng mit der Produktkennzeichnung verbunden. Dabei ist jedoch zu unterscheiden, welche Informationen unmittelbar auf dem Produkt, auf einem Typenschild, auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen angegeben werden müssen.

Im Rahmen einer EAC-Zertifizierung und EAC-Konformitätsbewertung sollte deshalb geprüft werden, welche Kennzeichnungsanforderungen für das konkrete Produkt gelten und an welcher Stelle die vorgeschriebenen Informationen anzubringen sind.

Die Verpackungskennzeichnung dient abhängig von Produkt und regulatorischen Anforderungen insbesondere dazu:

  • das Produkt eindeutig zu identifizieren,
  • Hersteller- und Produktinformationen bereitzustellen,
  • Sicherheits- und Warnhinweise zu vermitteln,
  • Informationen zu Lagerung, Transport oder Verwendung anzugeben,
  • die Rückverfolgbarkeit des Produkts zu unterstützen,
  • sowie vorgeschriebene regulatorische Kennzeichnungen bereitzustellen.

Je nach Produktgruppe und anwendbaren Vorschriften können auf der Verpackung beispielsweise folgende Angaben erforderlich sein:

  • Produktbezeichnung,
  • Herstellerangaben,
  • Angaben zur Produktidentifikation,
  • Typ, Modell oder Artikelnummer,
  • Chargen- oder Serienangaben, soweit vorgeschrieben,
  • technische Angaben,
  • Sicherheits- und Warnhinweise,
  • Lager- und Transportbedingungen,
  • Haltbarkeits- oder Herstellungsangaben, soweit relevant,
  • Material- oder Recyclingkennzeichnungen, soweit vorgeschrieben,
  • EAC-Kennzeichnung, sofern deren Anbringung auf der Verpackung nach den anwendbaren Vorschriften vorgesehen oder erforderlich ist,
  • sowie weitere produktspezifische Angaben.

Welche Angaben tatsächlich erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Produkt und den anwendbaren Technischen Reglements ab. Eine allgemeingültige Kennzeichnungsliste für sämtliche Produkte innerhalb der EAWU existiert daher nicht.

Besondere Kennzeichnungsanforderungen bestehen beispielsweise für:

  • Maschinen und technische Ausrüstungen,
  • elektrische und elektronische Geräte,
  • explosionsgeschützte Produkte,
  • Chemikalien,
  • Lebensmittel,
  • Kosmetikprodukte,
  • Verpackungen,
  • sowie weitere Verbraucher- und Industrieprodukte.

Auch die Verpackung selbst kann regulatorischen Anforderungen unterliegen. Für Verpackungen und Verpackungsmaterialien ist insbesondere TR ZU 005/2011 – Sicherheit von Verpackungen von Bedeutung. Daneben können für das verpackte Produkt weitere Technische Reglements gelten, aus denen zusätzliche Kennzeichnungspflichten entstehen.

Bei Maschinen können beispielsweise die Anforderungen nach TR ZU 010/2011 relevant sein, bei elektrischen Geräten unter anderem TR ZU 004/2011 und TR ZU 020/2011 sowie bei explosionsgeschützten Produkten TR ZU 012/2011.

Eine besondere Bedeutung hat die EAC-Kennzeichnung. Produkte, die dem EAC-System unterliegen, dürfen grundsätzlich erst nach erfolgreichem Abschluss des vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahrens und bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen mit dem EAC-Zeichen gekennzeichnet werden.

Dabei muss geprüft werden, wo und in welcher Form das EAC-Zeichen anzubringen ist. Abhängig vom jeweiligen Technischen Reglement können Anforderungen an die Kennzeichnung des Produkts selbst, der Verpackung und der Begleitdokumentation bestehen. Das EAC-Zeichen sowie Hinweise zu dessen Verwendung finden Sie in unserem Download-Bereich.

Die Verpackungskennzeichnung sollte außerdem mit den Angaben in der Technischen Dokumentation und den jeweiligen EAC-Konformitätsnachweisen übereinstimmen. Von besonderer Bedeutung können dabei insbesondere sein:

  • Hersteller,
  • Produktbezeichnung,
  • Typ und Modell,
  • technische Kenndaten,
  • Produktidentifikation,
  • sowie weitere regulatorisch relevante Angaben.

Abweichungen zwischen Verpackung, Produkt, EAC-Zertifikat oder EAC-Deklaration und Technischer Dokumentation können zu Rückfragen bei der Einfuhr oder im Rahmen der Marktüberwachung führen.

Auch die sprachlichen Anforderungen müssen berücksichtigt werden. Welche Sprache oder Sprachen für Kennzeichnung, Warnhinweise und Verbraucherinformationen erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Technischen Reglement, der Produktgruppe und den für das jeweilige EAWU-Mitgliedsland geltenden Anforderungen.

Besonders bei Produkten mit umfangreichen Sicherheitsinformationen sollte die Verpackungskennzeichnung außerdem mit Betriebsanleitungen, Sicherheitsinformationen und anderen produktbezogenen Unterlagen abgestimmt werden.

Typische Probleme bei der Verpackungskennzeichnung entstehen beispielsweise durch:

  • fehlende vorgeschriebene Angaben,
  • falsche oder unvollständige Produktbezeichnungen,
  • Abweichungen zwischen Verpackung und Zertifizierungsunterlagen,
  • fehlerhafte Herstellerangaben,
  • unzureichende Warn- oder Sicherheitshinweise,
  • nicht erfüllte sprachliche Anforderungen,
  • fehlerhafte oder unzulässige Verwendung der EAC-Kennzeichnung,
  • sowie fehlende Abstimmung zwischen Produkt-, Verpackungs- und Dokumentationsangaben.

Im Rahmen einer EAC-Zertifizierung sollte die Kennzeichnung deshalb möglichst bereits vor Produktionsfreigabe und Versand geprüft werden. Nachträgliche Änderungen an Verpackungen, Typenschildern oder Etiketten können insbesondere bei größeren Lieferungen zusätzlichen organisatorischen Aufwand verursachen.

Eine regulatorisch korrekt aufgebaute Verpackungskennzeichnung trägt dazu bei, dass Produkt, Verpackung, Technische Dokumentation und EAC-Konformitätsnachweise konsistent aufeinander abgestimmt sind.

Wir unterstützen Hersteller, Exporteure und Importeure bei der Prüfung der Kennzeichnungsanforderungen für Produkte, die innerhalb der EAWU in Verkehr gebracht werden sollen. Dazu gehören die Bestimmung der anwendbaren Anforderungen, die Prüfung von Produkt- und Verpackungskennzeichnungen, die Abstimmung mit der EAC-Kennzeichnung und der Technischen Dokumentation sowie die Berücksichtigung der Kennzeichnungsvorgaben im Rahmen der EAC-Zertifizierung und EAC-Konformitätsbewertung.