EAC-Kennzeichnung

Die EAC-Kennzeichnung ist das offizielle Konformitätszeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) und bestätigt, dass ein Produkt die Anforderungen der anwendbaren technischen Reglements erfüllt. Die Abkürzung EAC steht für „Eurasian Conformity“. Produkte mit EAC-Kennzeichnung dürfen innerhalb der EAWU – insbesondere in Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan – rechtmäßig in Verkehr gebracht werden. Für zahlreiche Produktgruppen ist die Kennzeichnung verpflichtend und Voraussetzung für Import, Zollabwicklung und Vertrieb.

Die EAC-Kennzeichnung darf erst angebracht werden, nachdem das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde. Voraussetzung ist entweder ein gültiges EAC-Zertifikat oder eine registrierte EAC-Deklaration. Die technischen Reglements der EAWU (TR EAWU / TR ZU) definieren genau, für welche Produkte die Kennzeichnung erforderlich ist und welche formalen Anforderungen gelten. Dazu gehören unter anderem Mindestgröße, Sichtbarkeit, Lesbarkeit sowie die dauerhafte Anbringung auf Produkt, Typenschild oder Verpackung.

Die EAC-Kennzeichnung zeigt Behörden, Zollstellen und Kunden, dass das Produkt den Sicherheits- und Qualitätsanforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht. Eine fehlende, fehlerhafte oder missbräuchliche Kennzeichnung gilt als regulatorischer Verstoß und kann zu Importstopps, Problemen bei der Zollabwicklung, Marktüberwachungsmaßnahmen oder Verkaufsverboten führen. Besonders häufig treten Probleme bei Maschinen, elektrischen Geräten, Druckgeräten oder Industrieanlagen auf.

In der Praxis ist die EAC-Kennzeichnung eng mit der technischen Dokumentation, der Produktklassifizierung und dem gewählten Zertifizierungsverfahren verbunden. Fehler bei der Produktklassifizierung oder der Auswahl des falschen Konformitätsverfahrens führen häufig dazu, dass Produkte falsch gekennzeichnet werden. Daher sollte die Kennzeichnung immer erst nach vollständiger regulatorischer Prüfung erfolgen.

Wir unterstützen Hersteller und Exporteure bei der vollständigen Umsetzung der EAC-Kennzeichnungsanforderungen – von der Produktklassifizierung über die EAC-Zertifizierung oder EAC-Deklaration bis hin zur Gestaltung von Typenschildern, Verpackungen und Begleitdokumentationen. Dadurch erhalten Unternehmen einen rechtssicheren und planbaren Marktzugang innerhalb der EAWU.

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