Gefahrstoffe
Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, von denen aufgrund ihrer chemischen, physikalischen oder toxikologischen Eigenschaften Gefahren für Menschen, Anlagen oder die Umwelt ausgehen können. Hierzu können beispielsweise entzündbare, explosive, giftige, ätzende, sensibilisierende oder umweltgefährliche Stoffe und Gemische gehören.
Für die Einfuhr und das Inverkehrbringen chemischer Produkte innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) können besondere Anforderungen an Einstufung, Sicherheitsinformationen, Kennzeichnung, Verpackung, Transport und gegebenenfalls Registrierung oder andere regulatorische Verfahren gelten.
Die Eurasische Wirtschaftsunion umfasst Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Welche Anforderungen für einen konkreten Stoff oder ein Gemisch gelten, hängt insbesondere von Zusammensetzung, Produkteigenschaften, Verwendungszweck und regulatorischer Einstufung ab.
Gefahrstoffe unterliegen nicht automatisch einem einheitlichen EAC-Zertifizierungs- oder Deklarationsverfahren. Für das konkrete Produkt muss geprüft werden, welche Technischen Reglements der EAWU (TR EAWU / TR ZU), chemikalienrechtlichen Vorschriften, Registrierungsanforderungen oder sonstigen regulatorischen Bestimmungen anzuwenden sind.
Von besonderer Bedeutung ist die korrekte Stoff- beziehungsweise Produktklassifizierung. Dabei können insbesondere folgende Informationen relevant sein:
- chemische Zusammensetzung,
- enthaltene Stoffe und deren Konzentrationen,
- CAS-Nummern, soweit vorhanden und relevant,
- physikalische und chemische Eigenschaften,
- toxikologische und umweltbezogene Eigenschaften,
- Verwendungszweck,
- sowie vorhandene Prüf- und Sicherheitsdaten.
Ein zentrales Dokument für viele chemische Stoffe und Gemische ist das Sicherheitsdatenblatt (SDB). Es enthält strukturierte Informationen zu den Eigenschaften und Gefahren eines Produkts sowie zu sicherer Handhabung, Lagerung, persönlicher Schutzausrüstung, Maßnahmen im Notfall, Transport und Entsorgung.
Für den EAWU-Markt müssen Sicherheitsdatenblätter und die darin enthaltenen Angaben an die jeweils anwendbaren regulatorischen Anforderungen angepasst werden. Eine bloße Übersetzung eines europäischen Sicherheitsdatenblatts ist nicht in jedem Fall ausreichend. Insbesondere Klassifizierung, Terminologie, Normbezüge und produktspezifische Angaben müssen auf ihre Verwendbarkeit für den vorgesehenen Markt geprüft werden.
Das Sicherheitsdatenblatt steht außerdem in engem Zusammenhang mit der Produkt- und Verpackungskennzeichnung. Angaben zu Gefahren, Sicherheitshinweisen, Zusammensetzung und Produktidentifikation sollten zwischen Sicherheitsdatenblatt, Etikett und weiteren regulatorischen Unterlagen konsistent sein.
Abhängig von der Produktgruppe können zusätzlich Laborprüfungen, Stoffanalysen, hygienische Bewertungen, Registrierungen oder andere regulatorische Nachweise erforderlich sein. Welche Anforderungen tatsächlich gelten, muss für das konkrete Produkt geprüft werden.
Besondere Anforderungen können beispielsweise bei:
- Industriechemikalien,
- Lacken und Beschichtungen,
- Reinigungs- und Pflegemitteln,
- Schmierstoffen und technischen Flüssigkeiten,
- Klebstoffen und chemischen Zwischenprodukten,
- sowie weiteren Stoffen und Gemischen mit gefährlichen Eigenschaften
bestehen.
Von der allgemeinen Gefahrstoffklassifizierung zu unterscheiden sind produktspezifische Stoffbeschränkungen. Für bestimmte Elektro- und Elektronikgeräte begrenzt beispielsweise TR EAWU 037/2016 die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe. Die Konformitätsanforderungen dieses Reglements richten sich nach seinem eigenen Anwendungsbereich und sind nicht mit einer allgemeinen Gefahrstoffbewertung gleichzusetzen.
Auch Transportvorschriften sind gesondert zu betrachten. Ein Produkt kann aufgrund seiner Eigenschaften besonderen Anforderungen für den Transport gefährlicher Güter unterliegen, ohne dass daraus automatisch dieselben Anforderungen für die EAC-Konformitätsbewertung entstehen.
Soweit ein Produkt gleichzeitig den Technischen Reglements der EAWU unterliegt, können die erforderlichen stoffbezogenen Nachweise Bestandteil der Technischen Dokumentation und des jeweiligen EAC-Konformitätsbewertungsverfahrens sein.
Typische Schwierigkeiten bei der regulatorischen Bewertung chemischer Produkte entstehen beispielsweise durch:
- unvollständige oder nicht aktuelle Angaben zur Zusammensetzung,
- abweichende Rezepturen oder Produktvarianten,
- fehlerhafte Stoffklassifizierungen,
- nicht angepasste Sicherheitsdatenblätter,
- Inkonsistenzen zwischen Sicherheitsdatenblatt und Produktkennzeichnung,
- fehlende Prüf- oder Stoffnachweise,
- sowie nicht berücksichtigte Registrierungs- oder Genehmigungsanforderungen.
Wir unterstützen Hersteller und Exporteure bei der regulatorischen Bewertung chemischer Produkte für den EAWU-Markt. Dazu gehören die Prüfung von Produkt- und Stoffinformationen, die Vorbereitung und Anpassung von Sicherheitsdatenblättern, die Koordination erforderlicher Laborprüfungen, die Prüfung der Kennzeichnung sowie die Vorbereitung der für das jeweilige Konformitäts- oder Registrierungsverfahren erforderlichen Technischen Dokumentation.
