Zollunion

Die Zollunion bezeichnet einen gemeinsamen Zollraum mehrerer Staaten, in dem insbesondere einheitliche zollrechtliche Regelungen und ein gemeinsamer Außenzoll gegenüber Drittstaaten angewendet werden. Im Zusammenhang mit der EAC-Zertifizierung und Konformitätsbewertung wird der Begriff häufig für den gemeinsamen Zollraum der heutigen Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) verwendet.

Historisch entstand zunächst die Zollunion zwischen Russland, Belarus und Kasachstan. Mit der weiteren wirtschaftlichen Integration und der Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion wurde der gemeinsame Wirtschaftsraum erweitert. Heute gehören der EAWU:

  • Russland,
  • Belarus,
  • Kasachstan,
  • Armenien,
  • sowie Kirgisistan an.

Innerhalb der EAWU bestehen gemeinsame zollrechtliche und regulatorische Strukturen, die den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und einheitliche Anforderungen für den Handel mit Drittstaaten schaffen.

Zu den wesentlichen Elementen gehören insbesondere:

  • ein gemeinsamer Zollraum,
  • einheitliche bzw. abgestimmte Zollvorschriften,
  • der gemeinsame Zolltarif,
  • die TN VED EAWU zur zolltariflichen Klassifizierung von Waren,
  • gemeinsame Technische Reglements der EAWU (TR EAWU / TR ZU),
  • harmonisierte Konformitätsbewertungsverfahren,
  • sowie gemeinsame Anforderungen an die EAC-Kennzeichnung.

Für Hersteller und Exporteure aus der Europäischen Union oder anderen Drittstaaten ist insbesondere die Verbindung zwischen Zollklassifizierung und Produktkonformität von Bedeutung. Vor der Einfuhr eines Produkts muss geprüft werden, welche zollrechtlichen und technischen Anforderungen für die betreffende Ware gelten.

Eine wichtige Grundlage hierfür ist die Einreihung des Produkts in die TN VED EAWU. Die entsprechende Zolltarifnummer kann unter anderem für die Beurteilung relevant sein, welche regulatorischen Anforderungen und Konformitätsnachweise für die Einfuhr benötigt werden.

Die zolltarifliche Klassifizierung allein bestimmt jedoch nicht automatisch die EAC-Zertifizierungspflicht. Für die Beurteilung sind zusätzlich insbesondere:

  • Produktart und Verwendungszweck,
  • technische Eigenschaften,
  • Anwendungsbereich der jeweiligen Technischen Reglements,
  • gegebenenfalls Ausnahmen und Abgrenzungen,
  • sowie das vorgesehene Konformitätsbewertungsverfahren

zu berücksichtigen.

Für zahlreiche Produktgruppen gelten innerhalb der EAWU gemeinsame Technische Reglements. Sie legen unter anderem Sicherheitsanforderungen und Verfahren der Konformitätsbewertung fest. Abhängig vom Produkt kann dabei beispielsweise ein EAC-Zertifikat oder eine EAC-Deklaration erforderlich sein.

Ein nach den geltenden EAWU-Vorschriften ordnungsgemäß ausgestelltes EAC-Zertifikat bzw. eine ordnungsgemäß registrierte EAC-Deklaration ist grundsätzlich innerhalb der Mitgliedstaaten der EAWU gültig. Dadurch muss für ein vom entsprechenden Technischen Reglement erfasstes Produkt grundsätzlich nicht in jedem Mitgliedstaat ein separates EAC-Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden.

Dies ist einer der wesentlichen Vorteile des gemeinsamen regulatorischen Systems. Hersteller und Exporteure können dadurch:

  • mehrere EAWU-Märkte mit einem gemeinsamen Konformitätsnachweis bedienen,
  • mehrfache Konformitätsbewertungsverfahren vermeiden,
  • technische Anforderungen einheitlicher umsetzen,
  • sowie grenzüberschreitende Lieferungen innerhalb der EAWU vereinfachen.

Dabei ist jedoch zwischen Zollrecht und technischer Regulierung zu unterscheiden. Die Zollunion regelt insbesondere den gemeinsamen Zollraum und die zollrechtlichen Rahmenbedingungen. Die Anforderungen an Produktsicherheit und EAC-Konformitätsbewertung ergeben sich dagegen insbesondere aus den Technischen Reglements der EAWU.

Auch innerhalb eines gemeinsamen regulatorischen Systems können abhängig von Produkt und Mitgliedstaat zusätzliche nationale Anforderungen bestehen. Dies kann beispielsweise Genehmigungen, Registrierungen, Anforderungen für bestimmte Anlagen oder Vorschriften für deren Betrieb betreffen. Ein vorhandenes EAC-Zertifikat oder eine EAC-Deklaration ersetzt daher nicht automatisch sämtliche nationalen Anforderungen außerhalb des durch die jeweiligen Technischen Reglements harmonisierten Bereichs.

Für einen reibungslosen Import sollten insbesondere folgende Angaben und Unterlagen aufeinander abgestimmt sein:

  • Produktbezeichnung und Produktbeschreibung,
  • TN-VED-Klassifizierung,
  • EAC-Zertifikat oder EAC-Deklaration, soweit erforderlich,
  • Hersteller- und Antragstellerangaben,
  • technische Produktunterlagen,
  • Kennzeichnung,
  • sowie Zoll- und Versanddokumente.

Abweichungen zwischen Zollunterlagen, Produktbeschreibung und EAC-Konformitätsnachweisen können zu Rückfragen oder Problemen bei der Einfuhr führen. Typische Schwierigkeiten entstehen beispielsweise durch:

  • fehlerhafte TN-VED-Klassifizierung,
  • unzureichende Produktbeschreibung,
  • nicht zum Produkt passende EAC-Konformitätsnachweise,
  • abweichende Hersteller- oder Modellangaben,
  • unvollständige Technische Dokumentation,
  • sowie widersprüchliche Angaben in Zoll- und Zertifizierungsunterlagen.

Der gemeinsame Zoll- und Wirtschaftsraum der EAWU vereinfacht damit den grenzüberschreitenden Warenverkehr erheblich. Für Exporteure bleibt jedoch entscheidend, Zollklassifizierung, EAC-Konformitätsbewertung und technische Produktdokumentation korrekt aufeinander abzustimmen.

Wir unterstützen Hersteller, Exporteure und Importeure bei der regulatorischen Vorbereitung des Marktzugangs innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion. Dazu gehören die Prüfung der EAC-Zertifizierungspflicht, die technische Produktklassifizierung, die Abstimmung der TN-VED-Einstufung mit den regulatorischen Anforderungen sowie die Vorbereitung der Technischen Dokumentation und die Durchführung erforderlicher EAC-Konformitätsbewertungsverfahren.