Produktsicherheit

Die Produktsicherheit bezeichnet die Sicherheit eines Produkts bei bestimmungsgemäßer und vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung. Ziel ist es, Risiken für Menschen und – soweit von den anwendbaren Vorschriften erfasst – für Sachwerte oder die Umwelt auf ein nach den jeweiligen regulatorischen Anforderungen zulässiges Maß zu begrenzen. Die Produktsicherheit ist ein wesentliches Ziel zahlreicher Technischer Reglements (TR EAWU / TR ZU) der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) und von zentraler Bedeutung für die EAC-Konformitätsbewertung.

Innerhalb der EAWU müssen Produkte die jeweils anwendbaren Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dies betrifft unter anderem Maschinen nach TR ZU 010/2011, elektrische Niederspannungsgeräte nach TR ZU 004/2011, Druckgeräte nach TR ZU 032/2013, persönliche Schutzausrüstungen, Industrieanlagen, explosionsgeschützte Produkte nach TR ZU 012/2011 sowie zahlreiche weitere Produktgruppen.

Der Nachweis beziehungsweise die Bewertung der Produktsicherheit kann abhängig vom Produkt und den anwendbaren Vorschriften unter anderem auf folgenden Unterlagen und Maßnahmen basieren:

Welche Sicherheitsanforderungen und Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Produkt und den anwendbaren Technischen Reglements. Je nach Produktgruppe können beispielsweise zusätzliche Prüfungen wie EMV-Prüfungen nach TR ZU 020/2011, Prüfungen elektrischer Niederspannungsgeräte, Prüfungen von Druckgeräten nach TR ZU 032/2013, Materialprüfungen oder Prüfungen explosionsgeschützter Produkte nach TR ZU 012/2011 erforderlich sein.

Die Bewertung der Produktsicherheit beschränkt sich dabei nicht ausschließlich auf Produktprüfungen. Auch Konstruktion, verwendete Werkstoffe, vorgesehene Schutzmaßnahmen, Betriebsbedingungen, vorhersehbare Fehlanwendungen sowie die für eine sichere Verwendung erforderlichen Informationen und technischen Unterlagen können von Bedeutung sein.

Die Erfüllung der anwendbaren Sicherheitsanforderungen ist bei vielen Produktgruppen eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Konformitätsbewertung und – soweit das jeweilige Verfahren dies vorsieht – für die Ausstellung eines EAC-Zertifikats oder die Registrierung einer EAC-Deklaration.

Mögliche Ursachen für Abweichungen von den Sicherheitsanforderungen können beispielsweise unzureichende Risikoanalysen, konstruktive Mängel, unvollständige Technische Dokumentation, ungeeignete Schutzmaßnahmen oder fehlende beziehungsweise unzureichende Prüfungen sein.

Für den Hersteller ist die Produktsicherheit daher bereits bei der Entwicklung und technischen Auslegung eines Produkts von Bedeutung. Vor dem Inverkehrbringen sollte geprüft werden, welche Sicherheitsanforderungen gelten, welche Nachweise erforderlich sind und welches Konformitätsbewertungsverfahren anzuwenden ist.

Wir unterstützen Hersteller und Exporteure bei der regulatorischen Bewertung und Dokumentation der Produktsicherheit sowie bei der Durchführung der erforderlichen EAC-Zertifizierungs- und Deklarationsverfahren. Dazu gehören unter anderem die Produktklassifizierung, Vorbereitung der erforderlichen Technischen Dokumentation sowie die Koordination erforderlicher Prüfungen und weiterer Verfahrensschritte.