Behördliche Registrierung (inkl. SGR Zertifikat)

Die behördliche Registrierung bezeichnet ein regulatorisches Registrierungs- oder Zulassungsverfahren, das für bestimmte Produktgruppen innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) vorgeschrieben sein kann. Je nach Produkt kann eine solche Registrierung anstelle einer klassischen EAC-Zertifizierung beziehungsweise EAC-Deklaration oder zusätzlich zu anderen regulatorischen Anforderungen erforderlich sein.

Die Eurasische Wirtschaftsunion umfasst Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Welche Form der Registrierung erforderlich ist, richtet sich nach der jeweiligen Produktgruppe, den anwendbaren Technischen Reglements der EAWU (TR EAWU / TR ZU) sowie weiteren einschlägigen sanitären und regulatorischen Vorschriften.

Eine besonders wichtige Form der behördlichen Registrierung ist die Staatliche Registrierung (SGR – State Registration). Sie wird für bestimmte Produktgruppen verwendet, bei denen besondere Anforderungen an hygienische, gesundheitliche oder stoffbezogene Eigenschaften bestehen.

Die staatliche Registrierung ist ein eigenständiges regulatorisches Verfahren und nicht mit einem EAC-Zertifikat oder einer EAC-Deklaration gleichzusetzen.

Ob eine SGR beziehungsweise eine andere behördliche Registrierung erforderlich ist, muss für das konkrete Produkt geprüft werden. Abhängig von Produktgruppe und regulatorischer Grundlage können beispielsweise bestimmte:

  • Lebensmittel und Speziallebensmittel,
  • Produkte für Säuglinge und Kleinkinder,
  • Nahrungsergänzungsmittel,
  • kosmetische Produkte bestimmter Kategorien,
  • Hygieneprodukte,
  • chemische Erzeugnisse,
  • Desinfektionsmittel,
  • sowie weitere Produkte mit besonderen sanitären oder hygienischen Anforderungen

einer staatlichen Registrierung unterliegen.

Die konkrete Registrierungspflicht sollte jedoch nicht allein aus der allgemeinen Produktbezeichnung abgeleitet werden. Entscheidend sind insbesondere Zusammensetzung, Verwendungszweck, Produkteigenschaften und die einschlägigen regulatorischen Vorschriften.

Im Rahmen einer Staatlichen Registrierung (SGR) werden die für das jeweilige Produkt erforderlichen Unterlagen und Nachweise bewertet. Je nach Produkt können hierzu beispielsweise gehören:

  • Produktbeschreibung und Spezifikation,
  • Zusammensetzung beziehungsweise Rezeptur,
  • Angaben zu Inhaltsstoffen und Rohstoffen,
  • Herstellerunterlagen,
  • Produktkennzeichnung und Etiketten,
  • Prüfberichte und Laborergebnisse,
  • hygienische oder toxikologische Nachweise, soweit erforderlich,
  • sowie weitere produktspezifische Unterlagen.

Abhängig vom vorgesehenen Verfahren können außerdem Produktmuster für Laborprüfungen erforderlich sein. Dabei werden die für die jeweilige Produktgruppe festgelegten Sicherheits-, Hygiene- oder Stoffanforderungen überprüft.

Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens wird die staatliche Registrierung in das dafür vorgesehene Register eingetragen. Die Registrierungsdaten können anschließend über die entsprechenden offiziellen Register überprüft werden.

Die behördliche Registrierung beziehungsweise SGR ist von der EAC-Zertifizierung und EAC-Konformitätsbewertung zu unterscheiden. Ein Produkt kann abhängig von seiner regulatorischen Einstufung einer staatlichen Registrierung, einer EAC-Zertifizierung, einer EAC-Deklaration oder einer Kombination unterschiedlicher Anforderungen unterliegen.

Deshalb ist vor Beginn des Verfahrens eine genaue Produktklassifizierung erforderlich. Neben Produktart, Zusammensetzung und Verwendungszweck kann dabei auch die Einreihung nach TN VED EAWU für die regulatorische Bewertung und Zollabwicklung von Bedeutung sein.

Eine vorhandene SGR ersetzt nicht automatisch sämtliche weiteren Konformitäts- oder Kennzeichnungsanforderungen. Es muss für das konkrete Produkt geprüft werden, welche weiteren Technischen Reglements oder sonstigen regulatorischen Vorschriften zusätzlich anzuwenden sind.

Typische Schwierigkeiten bei behördlichen Registrierungsverfahren entstehen beispielsweise durch:

  • unzutreffende Produktklassifizierung,
  • unvollständige Angaben zur Zusammensetzung,
  • abweichende Rezepturen oder Produktvarianten,
  • fehlende oder ungeeignete Laborprüfungen,
  • inkonsistente Produkt- und Herstellerangaben,
  • fehlerhafte Kennzeichnung,
  • sowie Abweichungen zwischen eingereichten Unterlagen und dem tatsächlich in Verkehr gebrachten Produkt.

Eine frühzeitige Prüfung der Registrierungspflicht ist insbesondere bei neuen Produkten oder Produktvarianten wichtig. Dadurch kann bereits vor Herstellung, Versand und Import geklärt werden, welche Unterlagen, Produktmuster und Laborprüfungen für das vorgesehene Verfahren benötigt werden.

Wir unterstützen Hersteller und Exporteure bei der Staatlichen Registrierung (SGR) und weiteren produktbezogenen Registrierungsanforderungen für den EAWU-Markt. Dazu gehören die regulatorische Produktprüfung, die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen, die Koordination von Laborprüfungen und Produktmustern, technische Übersetzungen sowie die Abstimmung mit den am Registrierungsverfahren beteiligten Stellen.