Produktprüfung
Die Produktprüfung bezeichnet die technische Untersuchung und Bewertung eines Produkts zur Feststellung, ob die geltenden regulatorischen, sicherheitstechnischen und technischen Anforderungen erfüllt werden. Im Rahmen der EAC-Zertifizierung und EAC-Deklaration innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) sind Produktprüfungen ein wesentlicher Bestandteil vieler Konformitätsbewertungsverfahren und bilden häufig die Grundlage für die Ausstellung eines EAC-Zertifikats oder die Registrierung einer EAC-Deklaration.
Die Produktprüfung dient insbesondere dazu:
- die Sicherheit und Funktionsfähigkeit eines Produkts zu überprüfen,
- technische Eigenschaften und Leistungsmerkmale zu bestätigen,
- die Einhaltung regulatorischer Anforderungen nachzuweisen,
- die Übereinstimmung mit anwendbaren Normen und Prüfmethoden festzustellen,
- die erforderlichen Nachweise für die Konformitätsbewertung bereitzustellen.
Art und Umfang der Produktprüfung richten sich nach den anwendbaren Technischen Reglements (TR EAWU / TR ZU), den einschlägigen Normen und Prüfmethoden sowie dem vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren.
Eine korrekte Produktklassifizierung und Produktidentifikation sind daher wichtig, um den erforderlichen Prüfumfang und das anzuwendende Zertifizierungsverfahren beziehungsweise Deklarierungsverfahren festzulegen. Maßgeblich sind insbesondere die technischen Eigenschaften, der Verwendungszweck, das Gefährdungspotenzial und das jeweilige Zertifizierungsschema.
Je nach Produkt und regulatorischen Anforderungen kann die Produktprüfung unter anderem umfassen:
- Sicherheits- und Funktionsprüfungen,
- elektrische Sicherheitsprüfungen,
- Prüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV),
- Druckprüfung und Festigkeitsprüfungen,
- Materialprüfung und Werkstoffuntersuchungen,
- mechanische Belastungsprüfungen,
- Explosionsschutzprüfungen,
- chemische Analysen und Schadstoffprüfungen,
- Prüfungen unter definierten Betriebs- und Umgebungsbedingungen.
Welche Prüfungen erforderlich sind, hängt insbesondere vom anzuwendenden Technischen Reglement ab. Beispielsweise können folgende Regelwerke relevant sein:
- TR ZU 010/2011 – Maschinensicherheit,
- TR ZU 004/2011 – Sicherheit von Niederspannungsgeräten,
- TR ZU 020/2011 – Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV),
- TR ZU 012/2011 – Explosionsschutz,
- TR ZU 032/2013 – Sicherheit von Druckgeräten,
- TR EAWU 037/2016 – RoHS / Beschränkung bestimmter Gefahrstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Bei Druckgeräten nach TR ZU 032/2013 hängt der erforderliche Prüfumfang unter anderem von der regulatorischen Einstufung des Produkts ab. Für eine erste Orientierung kann unser Kategorie-Rechner für Druckgeräte verwendet werden.
Produktprüfungen werden im Rahmen regulierter EAC-Konformitätsbewertungsverfahren häufig durch ein entsprechend akkreditiertes Prüflabor durchgeführt. Je nach Verfahren kann auch eine akkreditierte Prüfstelle eingebunden werden. Ob eine Akkreditierung vorgeschrieben ist und welche Prüfberichte verwendet werden können, richtet sich nach dem jeweiligen Technischen Reglement und dem anzuwendenden Verfahren.
Vorhandene Prüfberichte aus europäischen oder internationalen Prüfverfahren können wichtige technische Informationen liefern. Sie ersetzen jedoch nicht automatisch die im jeweiligen EAC-Verfahren vorgeschriebenen Prüfungen oder Prüfprotokolle. Ihre Verwendbarkeit muss im konkreten Verfahren geprüft werden.
Für die Durchführung von Produktprüfungen werden häufig Prüfmuster benötigt. Anzahl, Auswahl und Identifikation der Prüfmuster hängen von der Produktart, dem Prüfumfang und dem anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahren ab. Eine eindeutige Zuordnung der Prüfmuster zum jeweiligen Produkttyp ist dabei besonders wichtig.
Die Ergebnisse der Produktprüfung werden in einem Prüfprotokoll oder anderen geeigneten Prüfunterlagen dokumentiert. Diese können insbesondere folgende Angaben enthalten:
- Identifikation und Bezeichnung des geprüften Produkts,
- Angaben zum Hersteller,
- Informationen zu den verwendeten Prüfmustern,
- angewandte Normen und Prüfmethoden,
- durchgeführte Prüfungen und Prüfbedingungen,
- Messwerte und Prüfergebnisse,
- Bewertung der geprüften Eigenschaften.
Prüfprotokolle bilden bei vielen EAC-Verfahren einen wichtigen Bestandteil der Technischen Dokumentation und können als Grundlage für den erforderlichen Konformitätsnachweis dienen.
Abhängig von der Produktart können die Prüfergebnisse außerdem in weitere technische Unterlagen einfließen, beispielsweise:
- einen Sicherheitsnachweis und die zugehörige Risikoanalyse,
- ergänzende Technische Dokumentation,
- einen Technischen Pass, soweit für das Produkt relevant,
- eine Betriebsanleitung,
- weitere produktspezifische Nachweise.
Eine sorgfältige Prüfplanung ist besonders bei sicherheitsrelevanten Produkten wichtig. Bereits vor Beginn der Prüfungen sollte geklärt werden, welche Technischen Reglements anzuwenden sind, welche Prüfmethoden erforderlich sind, welche Prüfmuster benötigt werden und welche Prüfberichte für das vorgesehene Konformitätsbewertungsverfahren verwendet werden können.
Fehler bei der Produktklassifizierung, unzureichende Prüfmuster, fehlende Prüfprotokolle oder die Anwendung ungeeigneter Prüfmethoden können zusätzliche Prüfungen erforderlich machen und die Konformitätsbewertung verzögern.
Wir unterstützen Hersteller, Exporteure und Anlagenbauer bei der Planung und Koordination von Produktprüfungen im Rahmen der EAC-Zertifizierung und EAC-Deklaration. Dazu gehören die Produktklassifizierung, Bestimmung der anwendbaren Technischen Reglements, Abstimmung des Prüfumfangs, Prüfung der vorhandenen Technischen Dokumentation, Koordination von Prüfmustern und Laborprüfungen sowie die Zusammenarbeit mit Prüflaboren und Zertifizierungsstellen.
