Druckgeräte (EAC PED / EAC DGRL)
Die Begriffe „EAC PED“ oder „EAC DGRL“ werden häufig verwendet, um die EAC-Zertifizierung von Druckgeräten innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) zu beschreiben und einen Bezug zur europäischen Druckgeräterichtlinie (Pressure Equipment Directive – PED) herzustellen. Es handelt sich dabei jedoch nicht um offizielle regulatorische Bezeichnungen.
Innerhalb der EAWU werden die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für Druckgeräte durch TR ZU 032/2013 – Sicherheit von Druckgeräten festgelegt. Das Technische Reglement definiert unter anderem den Anwendungsbereich, die Sicherheitsanforderungen, die Kategorisierung sowie die erforderlichen Verfahren der EAC-Konformitätsbewertung.
TR ZU 032/2013 erfasst abhängig von den jeweiligen technischen Parametern insbesondere:
- Druckbehälter,
- Rohrleitungen,
- Dampf- und Heißwasserkessel,
- druckhaltende Komponenten,
- Armaturen und andere Ausrüstungsteile,
- sowie Baugruppen und andere vom Reglement erfasste Druckgeräte.
Ob ein Druckgerät unter TR ZU 032/2013 fällt und welche Anforderungen anzuwenden sind, hängt von verschiedenen technischen Parametern ab. Von besonderer Bedeutung sind insbesondere:
- maximal zulässiger Betriebsdruck,
- Volumen bzw. Nennweite,
- Art des Mediums,
- Zuordnung des Mediums zur jeweiligen Gruppe,
- Aggregatzustand des Mediums,
- sowie Art und Verwendungszweck des Druckgeräts.
Ein zentrales Element von TR ZU 032/2013 ist die Einteilung der erfassten Druckgeräte in die Kategorien 1 bis 4. Die konkrete Kategorie wird anhand der im Technischen Reglement festgelegten Tabellen und technischen Parameter bestimmt.
Für eine erste Einordnung kann unser Kategorie-Rechner für Druckgeräte nach TR ZU 032/2013 verwendet werden.
Die Druckgerätekategorie ist von wesentlicher Bedeutung für die Auswahl des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahrens. Abhängig von Produkt, Kategorie und vorgesehenem Verfahren kann die Konformität durch:
- eine EAC-Deklaration
- oder ein EAC-Zertifikat
bestätigt werden.
Dabei sind die jeweils nach TR ZU 032/2013 vorgesehenen Konformitätsbewertungsschemata zu berücksichtigen. Deshalb sollte nicht allein anhand einer allgemeinen Produktbezeichnung entschieden werden, ob eine Deklaration oder Zertifizierung erforderlich ist.
Die europäische Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (PED) und TR ZU 032/2013 verfolgen vergleichbare grundlegende Sicherheitsziele für Druckgeräte. Die regulatorischen Systeme unterscheiden sich jedoch hinsichtlich Klassifizierung, Konformitätsbewertungsverfahren, technischer Anforderungen, Dokumentation und Registrierung.
Eine nach der europäischen PED durchgeführte Konformitätsbewertung und die entsprechende CE-Kennzeichnung ersetzen daher nicht die erforderliche EAC-Konformitätsbewertung nach TR ZU 032/2013.
Vorhandene PED-Unterlagen können für ein EAC-Projekt dennoch von erheblichem Nutzen sein. Je nach Produkt können beispielsweise folgende Unterlagen als technische Grundlage verwendet und für die Anforderungen der EAWU geprüft werden:
- technische Zeichnungen,
- Festigkeitsberechnungen,
- Werkstoffzeugnisse,
- Schweißdokumentationen,
- Prüfberichte,
- Druckprüfprotokolle,
- Herstellerunterlagen,
- sowie weitere technische Nachweise.
Ob vorhandene europäische Unterlagen vollständig verwendet werden können oder zusätzliche Nachweise erforderlich sind, muss im jeweiligen Zertifizierungsprojekt geprüft werden.
Zu den wesentlichen Anforderungen für Druckgeräte können abhängig vom Produkt insbesondere gehören:
- ausreichende mechanische Festigkeit,
- geeignete Werkstoffe,
- sichere Schweißverbindungen,
- Schutz vor unzulässiger Drucküberschreitung,
- Berücksichtigung der vorgesehenen Betriebsbedingungen,
- geeignete Sicherheits- und Schutzeinrichtungen,
- korrekte Kennzeichnung,
- sowie vollständige technische Unterlagen.
Im Rahmen der Konformitätsbewertung können je nach Druckgerät und gewähltem Verfahren unter anderem erforderlich sein:
- Prüfung der technischen Unterlagen,
- Produktprüfungen,
- Druck- und Festigkeitsprüfungen,
- Werkstoff- und Materialnachweise,
- Bewertung von Schweißverbindungen,
- Festigkeitsberechnungen,
- Bewertung der Sicherheitseinrichtungen,
- sowie gegebenenfalls eine Bewertung der Produktionsbedingungen.
Eine besondere Bedeutung hat die Technische Dokumentation. Abhängig vom Druckgerät können hierzu beispielsweise gehören:
- technische Produktbeschreibung,
- Zeichnungen und Stücklisten,
- Festigkeitsberechnungen,
- Werkstoffnachweise,
- Schweißunterlagen,
- Prüfberichte und Prüfprotokolle,
- Betriebs- und Sicherheitsunterlagen,
- Technischer Pass,
- Sicherheitsnachweis, soweit für das betreffende Produkt erforderlich,
- sowie weitere für die Konformitätsbewertung erforderliche Nachweise.
Besondere Aufmerksamkeit ist den verwendeten Werkstoffen und Schweißverbindungen zu widmen. Abhängig von Konstruktion und Einsatzbedingungen können Werkstoffzeugnisse, Schweißverfahrensunterlagen, Qualifikationsnachweise und Ergebnisse zerstörungsfreier Prüfungen erforderlich sein.
Zu den möglichen zerstörungsfreien Prüfverfahren gehören beispielsweise:
- Durchstrahlungsprüfung (RT),
- Ultraschallprüfung (UT),
- Magnetpulverprüfung (MT),
- Farbeindringprüfung (PT),
- sowie Sichtprüfung (VT).
Welche Prüfverfahren und Prüfumfänge erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Druckgerät, den verwendeten Werkstoffen, Schweißverbindungen, Betriebsbedingungen und den anwendbaren technischen Anforderungen ab.
Der typische Ablauf eines EAC-Projekts für Druckgeräte umfasst daher zunächst:
- Prüfung des Anwendungsbereichs von TR ZU 032/2013,
- technische Klassifizierung des Druckgeräts,
- Bestimmung der Druckgerätekategorie,
- Auswahl des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahrens,
- Prüfung und Vorbereitung der Technischen Dokumentation,
- Durchführung bzw. Koordination erforderlicher Prüfungen,
- sowie Ausstellung und Registrierung des erforderlichen EAC-Konformitätsnachweises.
Besonders häufig entstehen Schwierigkeiten durch:
- fehlerhafte Bestimmung des Anwendungsbereichs,
- falsche Druckgerätekategorisierung,
- unzureichende Angaben zu Druck, Volumen, Nennweite oder Medium,
- unvollständige Werkstoff- und Schweißnachweise,
- fehlende oder nicht geeignete Prüfberichte,
- unvollständige Technische Dokumentation,
- sowie die Annahme, dass eine vorhandene PED- bzw. CE-Konformität automatisch für die EAWU anerkannt wird.
Die regulatorisch korrekte Einstufung eines Druckgeräts ist deshalb der Ausgangspunkt für jedes EAC-Projekt nach TR ZU 032/2013. Bereits vor Beginn des Zertifizierungsverfahrens sollten die wesentlichen technischen Parameter und vorhandenen PED-Unterlagen geprüft werden, damit Kategorie, Verfahren und erforderliche Nachweise korrekt bestimmt werden können.
Wir unterstützen Hersteller, Anlagenbauer und Exporteure bei der EAC-Konformitätsbewertung von Druckgeräten nach TR ZU 032/2013. Dazu gehören die Prüfung des Anwendungsbereichs, Produktklassifizierung und Kategorisierung, Bewertung vorhandener PED-Unterlagen, Vorbereitung der Technischen Dokumentation, Prüfkoordination sowie die Abstimmung mit akkreditierten Prüflaboren und Zertifizierungsstellen. Dadurch können die Anforderungen für den Marktzugang von Druckgeräten innerhalb der EAWU strukturiert und effizient umgesetzt werden.
