Importeur

Der Importeur ist ein innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ansässiger Wirtschaftsakteur, der Waren aus einem Drittstaat in das Zollgebiet der EAWU einführt. Für Hersteller außerhalb der EAWU spielt der Importeur eine wichtige Rolle bei Marktzugang, Zollabwicklung und regulatorischer Konformität. Abhängig vom jeweiligen Konformitätsbewertungsverfahren kann ein Importeur außerdem als Antragsteller beziehungsweise Deklarant auftreten.

Die Eurasische Wirtschaftsunion umfasst Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Produkte, die den Technischen Reglements der EAWU (TR EAWU / TR ZU) unterliegen, müssen vor dem Inverkehrbringen die jeweils anwendbaren regulatorischen Anforderungen erfüllen.

Die Funktion des Importeurs ist dabei von der Rolle des Antragstellers beziehungsweise Deklaranten zu unterscheiden. Ein Importeur kann diese Funktion übernehmen, sofern er die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllt. Er ist jedoch nicht allein aufgrund seiner Tätigkeit als Importeur automatisch Antragsteller oder Deklarant eines EAC-Konformitätsbewertungsverfahrens.

Für Hersteller außerhalb der EAWU ist diese Unterscheidung besonders wichtig. Bei zahlreichen Konformitätsbewertungsverfahren muss der Antragsteller beziehungsweise Deklarant innerhalb der EAWU ansässig und nach den jeweiligen Vorschriften zur Antragstellung beziehungsweise Registrierung berechtigt sein.

Übernimmt der Importeur gleichzeitig die Rolle des Antragstellers oder Deklaranten, können damit insbesondere Pflichten im Zusammenhang mit:

  • der Antragstellung beziehungsweise Registrierung,
  • der Bereitstellung erforderlicher Produktinformationen,
  • der Technischen Dokumentation,
  • den für das jeweilige Verfahren erforderlichen Prüf- und Konformitätsnachweisen,
  • der Produktidentifikation,
  • sowie der Kommunikation mit Zertifizierungsstellen und zuständigen Behörden

verbunden sein.

Welche konkreten Pflichten bestehen, richtet sich nach dem jeweiligen Produkt, den anwendbaren Technischen Reglements und der regulatorischen Funktion, die der Importeur im konkreten Verfahren übernimmt.

Vor dem Import sollte insbesondere geprüft werden, welche Konformitätsnachweise für das Produkt erforderlich sind. Abhängig von der regulatorischen Einstufung können hierzu ein EAC-Zertifikat oder eine EAC-Deklaration, eine staatliche Registrierung oder weitere produktspezifische Nachweise gehören.

Auch die EAC-Kennzeichnung und weitere Kennzeichnungsanforderungen müssen mit den für das Produkt geltenden Vorschriften übereinstimmen. Produktbezeichnung, Herstellerangaben, Typenbezeichnung und weitere Identifikationsmerkmale sollten dabei mit den zugrunde liegenden Konformitätsdokumenten und der Technischen Dokumentation konsistent sein.

Die Technische Dokumentation spielt insbesondere dann eine wichtige Rolle, wenn der Importeur gleichzeitig als Antragsteller oder Deklarant auftritt. Abhängig vom Produkt und Konformitätsbewertungsverfahren können hierzu beispielsweise technische Beschreibungen, Prüfberichte, Risikoanalysen, Sicherheitsnachweise, Betriebsanleitungen und weitere regulatorisch erforderliche Unterlagen gehören.

Neben den Konformitätsanforderungen sind die zollrechtlichen Voraussetzungen der Einfuhr zu berücksichtigen. Von Bedeutung sind dabei insbesondere:

  • die korrekte Warenbeschreibung,
  • die Einreihung nach TN VED EAWU,
  • die erforderlichen Handels- und Transportdokumente,
  • gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen oder Registrierungen,
  • sowie die Übereinstimmung der eingeführten Ware mit den vorgelegten Konformitätsnachweisen.

Zollabwicklung und EAC-Konformitätsbewertung sind dabei unterschiedliche regulatorische Bereiche, müssen beim Import jedoch aufeinander abgestimmt sein. Abweichungen zwischen Produktbeschreibung, TN-VED-Einreihung, Herstellerangaben und Konformitätsdokumenten können zu Rückfragen oder Problemen bei der Einfuhr führen.

Eine klare vertragliche und regulatorische Rollenverteilung zwischen Hersteller, Importeur, Antragsteller und Deklarant ist deshalb besonders wichtig. Insbesondere bei langfristigen Serienlieferungen sollte bereits vor Beginn des Zertifizierungs- oder Deklarationsverfahrens festgelegt werden, welcher Wirtschaftsakteur innerhalb der EAWU die jeweilige regulatorische Funktion übernimmt.

Typische Schwierigkeiten entstehen beispielsweise durch:

  • eine ungeeignete Antragsteller- oder Deklarantenstruktur,
  • abweichende Hersteller- oder Produktangaben,
  • fehlende oder unvollständige Konformitätsnachweise,
  • eine fehlerhafte Produktklassifizierung,
  • Inkonsistenzen zwischen Zoll- und Zertifizierungsunterlagen,
  • sowie unklare Zuständigkeiten zwischen Hersteller und Importeur.

Wir unterstützen Hersteller, Exporteure und Importeure bei der regulatorischen Vorbereitung für den EAWU-Markt. Dazu gehören Produktklassifizierung, Prüfung der anwendbaren Technischen Reglements, Auswahl der geeigneten Antragsteller- beziehungsweise Deklarantenstruktur, Vorbereitung der Technischen Dokumentation sowie die Begleitung der erforderlichen EAC-Zertifizierungs- und Deklarationsverfahren.