Maschinensicherheit
Die Maschinensicherheit umfasst konstruktive, technische und organisatorische Maßnahmen, die dazu dienen, Gefährdungen beim Transport, bei der Montage, Inbetriebnahme, Verwendung, Wartung und Außerbetriebnahme von Maschinen und Anlagen zu vermeiden oder auf ein vertretbares Maß zu reduzieren. Für Maschinen, die innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Verkehr gebracht werden, ist die Einhaltung der anwendbaren Sicherheitsanforderungen eine wesentliche Voraussetzung für die EAC-Konformitätsbewertung und den rechtmäßigen Marktzugang.
Die Eurasische Wirtschaftsunion umfasst Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Das zentrale Technische Reglement für die Sicherheit zahlreicher Maschinen und Ausrüstungen ist das TR ZU 010/2011 „Über die Sicherheit von Maschinen und Ausrüstungen“.
TR ZU 010/2011 legt grundlegende Sicherheitsanforderungen für Maschinen und Ausrüstungen fest und berücksichtigt dabei unterschiedliche Phasen des Produktlebenszyklus. Abhängig von Maschine, Verwendungszweck und regulatorischer Einstufung können darüber hinaus weitere Technische Reglements anzuwenden sein.
Maschinensicherheit beginnt bereits bei der Konstruktion. Gefährdungen sollten möglichst durch konstruktive Maßnahmen vermieden oder reduziert werden. Verbleibende Risiken müssen durch geeignete technische Schutzmaßnahmen, Sicherheitseinrichtungen, Benutzerinformationen und organisatorische Maßnahmen berücksichtigt werden.
Zu den typischen sicherheitsrelevanten Bereichen gehören beispielsweise:
- mechanische Gefährdungen durch bewegliche Teile,
- Quetsch-, Scher-, Schneid- und Einzugsstellen,
- elektrische Gefährdungen,
- thermische Gefährdungen,
- Lärm und Vibrationen,
- hydraulische und pneumatische Gefährdungen,
- Gefährdungen durch Werkstoffe und Betriebsmedien,
- Fehler in Steuerungs- und Sicherheitssystemen,
- Gefährdungen bei Wartung und Instandhaltung,
- sowie Risiken durch vorhersehbare Fehlanwendungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der regulatorischen Bewertung ist die Risikoanalyse. Dabei werden Gefährdungen systematisch identifiziert und bewertet sowie geeignete Maßnahmen zur Risikominderung festgelegt. Die Betrachtung sollte die relevanten Lebensphasen der Maschine berücksichtigen – von Transport und Montage über Inbetriebnahme und Betrieb bis zu Wartung, Reparatur und Außerbetriebnahme.
Die Ergebnisse der Risikoanalyse stehen in engem Zusammenhang mit dem Sicherheitsnachweis. Insbesondere im Anwendungsbereich des TR ZU 010/2011 kann der Sicherheitsnachweis ein wichtiges Dokument sein, mit dem die sicherheitsrelevanten Eigenschaften, Bewertungen und Maßnahmen der Maschine nachvollziehbar dokumentiert werden.
Auch die Technische Dokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil der Maschinensicherheit. Abhängig von Maschine und Verfahren können hierzu beispielsweise gehören:
- technische Beschreibungen und Spezifikationen,
- Konstruktionszeichnungen und Schaltpläne,
- Risikoanalysen und Sicherheitsnachweise,
- Berechnungen und technische Nachweise,
- Prüfberichte und Prüfprotokolle,
- Betriebsanleitungen,
- Technische Pässe,
- sowie weitere produktspezifische Unterlagen.
Die Betriebsanleitung ist dabei selbst ein wichtiger Bestandteil des Sicherheitskonzepts einer Maschine. Sie muss unter anderem die für eine sichere Installation, Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung und – soweit relevant – Außerbetriebnahme erforderlichen Informationen enthalten. Sicherheitshinweise und technische Angaben müssen mit der Risikoanalyse und den übrigen technischen Unterlagen übereinstimmen.
Der Technische Pass kann insbesondere bei Maschinen und Industrieanlagen wichtige Angaben zur Produktidentifikation, zu technischen Kenndaten, Betriebsbedingungen und weiteren produktspezifischen Informationen enthalten. Auch diese Angaben sollten mit der übrigen Technischen Dokumentation und dem tatsächlich in Verkehr gebrachten Produkt übereinstimmen.
Für die Konformitätsbestätigung nach TR ZU 010/2011 kann abhängig von der jeweiligen Maschine und ihrer regulatorischen Einstufung ein EAC-Zertifikat oder eine EAC-Deklaration erforderlich sein. Welches Verfahren anzuwenden ist, muss deshalb anhand des konkreten Produkts und der Vorgaben des Technischen Reglements bestimmt werden.
Im Rahmen der EAC-Zertifizierung und EAC-Konformitätsbewertung können abhängig vom vorgesehenen Verfahren unter anderem Produktprüfungen, die Bewertung der Technischen Dokumentation und – bei entsprechenden Zertifizierungsschemata – eine Bewertung der Produktionsbedingungen erforderlich sein.
Bei einer Zertifizierung der Serienproduktion können je nach vorgesehenem Schema außerdem eine Bewertung der Fertigungsbedingungen und spätere Inspektionskontrollen Bestandteil des Verfahrens sein. Die konkreten Anforderungen richten sich nach dem anzuwendenden Konformitätsbewertungsschema.
Maschinen und Anlagen können gleichzeitig in den Anwendungsbereich weiterer Technischer Reglements fallen. Bei elektrischer Ausrüstung können beispielsweise Anforderungen an Niederspannung und elektromagnetische Verträglichkeit relevant sein. Bei Maschinen für explosionsgefährdete Bereiche kann TR ZU 012/2011 zu berücksichtigen sein. Druckbeaufschlagte Komponenten oder Ausrüstungen können abhängig von ihren Eigenschaften zusätzlich unter TR ZU 032/2013 fallen.
Die Anwendung von TR ZU 010/2011 schließt daher nicht automatisch aus, dass für dieselbe Maschine weitere Technische Reglements berücksichtigt werden müssen. Vor Beginn der Konformitätsbewertung sollte deshalb eine vollständige regulatorische Produktklassifizierung erfolgen.
Nach erfolgreicher Durchführung des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahrens und bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen ist die EAC-Kennzeichnung nach den geltenden Anforderungen anzubringen.
Typische Probleme bei der Bewertung der Maschinensicherheit entstehen beispielsweise durch:
- unvollständige oder nicht produktspezifische Risikoanalysen,
- unzureichend dokumentierte Schutzmaßnahmen,
- Widersprüche zwischen Maschine und Technischer Dokumentation,
- unvollständige oder fehlerhafte Betriebsanleitungen,
- fehlende technische Nachweise oder Prüfberichte,
- eine unzutreffende Produktklassifizierung,
- sowie die Nichtberücksichtigung zusätzlich anwendbarer Technischer Reglements.
Wir unterstützen Hersteller und Anlagenbauer bei der regulatorischen Umsetzung der Anforderungen an die Maschinensicherheit für den EAWU-Markt. Dazu gehören die Prüfung der anwendbaren Technischen Reglements, Produktklassifizierung, Risikoanalyse und Sicherheitsnachweis, die Vorbereitung und Anpassung der Technischen Dokumentation, Betriebsanleitungen und Technischen Pässe sowie die Koordination erforderlicher Prüfungen und EAC-Konformitätsbewertungsverfahren.
