CE vs. EAC

CE und EAC sind zwei unterschiedliche Konformitätssysteme für unterschiedliche Wirtschaftsräume. Die CE-Kennzeichnung ermöglicht den Marktzugang innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums, während die EAC-Kennzeichnung („Eurasian Conformity“) für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) erforderlich ist. Zur EAWU gehören Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Ein häufiger Irrtum besteht darin anzunehmen, dass ein CE-konformes Produkt automatisch auch in der EAWU verkauft werden darf – tatsächlich sind beide Systeme rechtlich vollständig voneinander getrennt.

Die CE-Kennzeichnung basiert auf europäischen Richtlinien und Verordnungen, während die EAC-Konformität auf den technischen Reglements der EAWU (TR EAWU / TR ZU) beruht. Obwohl sich die technischen Sicherheitsziele teilweise ähneln, unterscheiden sich Verfahren, Prüfanforderungen und Dokumentationspflichten erheblich. Während in der EU für viele Produkte eine Hersteller-Selbsterklärung ausreichend ist, verlangt die EAWU häufig zusätzliche Prüfungen durch akkreditierte Prüflabore, Zertifizierungen durch akkreditierte Stellen sowie behördliche Registrierungen oder Audits.

Besonders relevant sind die Unterschiede bei Maschinen, Druckgeräten, elektrischen Produkten, explosionsgeschützten Geräten sowie Industrieanlagen. Prüfberichte oder Zertifikate aus dem EU-System können nicht automatisch auf die EAWU übertragen werden. Dennoch können vorhandene CE-Unterlagen wie Risikoanalysen, technische Dokumentationen oder Prüfberichte häufig als Grundlage für die EAC-Zertifizierung genutzt werden. Dadurch lässt sich der Aufwand in vielen Fällen reduzieren.

In der Praxis erfordert jedes Produkt eine individuelle Bewertung hinsichtlich der anwendbaren technischen Reglements, der Produktklassifizierung sowie des erforderlichen Zertifizierungs- oder Deklarationsverfahrens. Fehlerhafte Annahmen über die Übertragbarkeit von CE auf EAC führen häufig zu Verzögerungen bei der Zertifizierung, Problemen bei der Zollabwicklung oder sogar zum Importstopp.

Wir analysieren, welche zusätzlichen Anforderungen Ihr bereits CE-konformes Produkt für den Export in die EAWU erfüllen muss, und unterstützen Unternehmen bei der vollständigen Umsetzung der EAC-Konformitätsbewertung. Dadurch erhalten Hersteller und Exporteure einen rechtssicheren und planbaren Zugang zum Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion.

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