CE vs. EAC
CE und EAC sind zwei eigenständige Konformitätssysteme für unterschiedliche Wirtschaftsräume. Die CE-Kennzeichnung ist für zahlreiche Produkte Voraussetzung für das Inverkehrbringen innerhalb der Europäischen Union beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums, während die EAC-Kennzeichnung („Eurasian Conformity“) die Konformität mit den anwendbaren Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) kennzeichnet.
Zur EAWU gehören Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Eine vorhandene CE-Kennzeichnung bedeutet nicht automatisch, dass ein Produkt auch die Anforderungen für den Marktzugang innerhalb der EAWU erfüllt.
Die CE-Konformität basiert auf den einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften. Die EAC-Zertifizierung und EAC-Konformitätsbewertung richtet sich dagegen nach den Technischen Reglements der EAWU (TR EAWU / TR ZU) und den für das jeweilige Produkt geltenden Konformitätsbewertungsverfahren.
Obwohl sich technische Sicherheitsanforderungen und verwendete Normen teilweise ähneln können, unterscheiden sich CE und EAC insbesondere hinsichtlich:
- der rechtlichen Grundlagen,
- der anwendbaren Produktvorschriften,
- der Konformitätsbewertungsverfahren,
- der Rolle von Hersteller, Antragsteller und Importeur,
- der erforderlichen Prüfungen und Nachweise,
- der Technischen Dokumentation,
- der Kennzeichnungsanforderungen,
- sowie der Registrierung der jeweiligen Konformitätsnachweise.
Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Durchführung der Konformitätsbewertung. Im europäischen CE-System kann bei zahlreichen Produkten eine Konformitätsbewertung durch den Hersteller ohne Beteiligung einer externen Zertifizierungsstelle erfolgen. Bei anderen Produkten ist dagegen auch innerhalb des CE-Systems die Beteiligung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben.
Im EAC-System richtet sich das erforderliche Verfahren ebenfalls nach Produkt, Technischem Reglement und vorgesehenem Konformitätsbewertungsschema. Je nach Produkt kann beispielsweise ein EAC-Zertifikat oder eine EAC-Deklaration erforderlich sein. Das jeweilige Verfahren kann Laborprüfungen, eine Bewertung der Technischen Dokumentation und – soweit im betreffenden Schema vorgesehen – eine Bewertung der Produktionsbedingungen umfassen.
Ein CE-Zertifikat oder eine EU-Konformitätserklärung ersetzt grundsätzlich kein erforderliches EAC-Zertifikat und keine erforderliche EAC-Deklaration. Ebenso darf die CE-Kennzeichnung nicht anstelle der vorgeschriebenen EAC-Kennzeichnung verwendet werden.
Vorhandene CE-Unterlagen können für ein EAC-Projekt dennoch sehr wertvoll sein. Abhängig von Produkt und Verfahren können beispielsweise folgende Dokumente als technische Ausgangsbasis verwendet werden:
- Produktbeschreibungen und technische Spezifikationen,
- technische Zeichnungen und Schaltpläne,
- Risikoanalysen,
- Sicherheitsnachweise beziehungsweise vorhandene Sicherheitsbewertungen,
- Betriebsanleitungen,
- Material- und Werkstoffnachweise,
- sowie vorhandene Prüfberichte und Prüfergebnisse.
Die Verwendbarkeit vorhandener CE-Unterlagen muss jedoch für das jeweilige EAC-Konformitätsbewertungsverfahren geprüft werden. Ein europäischer Prüfbericht kann beispielsweise wertvolle technische Informationen enthalten, ersetzt aber nicht automatisch eine Prüfung, die nach dem anzuwendenden EAWU-Verfahren durch ein entsprechend akkreditiertes Prüflabor durchgeführt werden muss.
Besonders relevant ist die Abgrenzung zwischen CE und EAC bei Maschinen und Industrieanlagen. Für den EAWU-Markt können hier insbesondere die Anforderungen des TR ZU 010/2011 zur Sicherheit von Maschinen und Anlagen relevant sein.
Bei elektrischen Produkten können unter anderem TR ZU 004/2011 für Niederspannungsausrüstung und TR ZU 020/2011 zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) anzuwenden sein. Für bestimmte Elektro- und Elektronikgeräte kann zusätzlich TR EAWU 037/2016 zur Beschränkung gefährlicher Stoffe relevant sein.
Für explosionsgeschützte Produkte gelten insbesondere die Anforderungen des TR ZU 012/2011. Bei bestimmten Druckgeräten ist dagegen TR ZU 032/2013 zu berücksichtigen.
Gerade bei Produkten, die bereits für den europäischen Markt entwickelt und CE-konform dokumentiert wurden, ist daher zunächst zu prüfen, welche vorhandenen Unterlagen übernommen oder angepasst werden können und welche zusätzlichen EAC-spezifischen Nachweise erforderlich sind.
Auch bei der Produktkennzeichnung bestehen Unterschiede. Nach erfolgreicher Durchführung des jeweils erforderlichen EAC-Konformitätsbewertungsverfahrens müssen Produkte, für die dies vorgeschrieben ist, entsprechend den geltenden Anforderungen mit dem EAC-Zeichen gekennzeichnet werden. Anforderungen an Produkt, Verpackung und Begleitunterlagen sollten dabei für das konkrete Technische Reglement geprüft werden.
In der Praxis können Probleme entstehen, wenn davon ausgegangen wird, dass eine bestehende CE-Konformität ohne weitere regulatorische Prüfung auf den EAWU-Markt übertragen werden kann. Eine frühzeitige Analyse der anwendbaren Technischen Reglements und des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahrens hilft deshalb, zusätzliche Prüfungen, Dokumentationsanforderungen und mögliche Anpassungen bereits vor dem Export zu bestimmen.
Wir prüfen für Hersteller und Exporteure, welche zusätzlichen Anforderungen ein bereits CE-konformes Produkt für den EAWU-Markt erfüllen muss. Dazu gehören die Ermittlung der anwendbaren Technischen Reglements, die Prüfung vorhandener Technischer Dokumentation, die Bewertung vorhandener Prüfberichte sowie die Koordination zusätzlich erforderlicher Prüfungen und Nachweise für die EAC-Zertifizierung oder EAC-Deklaration.
