Akkreditierungsregister
Das Akkreditierungsregister bezeichnet im Zusammenhang mit der EAC-Konformitätsbewertung die offiziellen Register, anhand derer die Akkreditierung und der Tätigkeitsbereich von Zertifizierungsstellen, Prüflaboren und weiteren Konformitätsbewertungsstellen überprüft werden können. Von besonderer Bedeutung ist das Einheitliche Register der Konformitätsbewertungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU).
Die Eurasische Wirtschaftsunion umfasst Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Die Akkreditierung der Konformitätsbewertungsstellen erfolgt auf nationaler Ebene durch die zuständigen Akkreditierungsstellen der Mitgliedstaaten. Für Tätigkeiten im Rahmen der Technischen Reglements der EAWU (TR EAWU / TR ZU) ist zusätzlich von Bedeutung, ob die betreffende Stelle die Voraussetzungen für die Aufnahme in das entsprechende einheitliche Register der EAWU erfüllt.
Das Register ermöglicht insbesondere die Überprüfung, ob eine Zertifizierungsstelle oder ein Prüflabor für die vorgesehenen Tätigkeiten über die erforderliche Akkreditierung und den passenden Akkreditierungsbereich verfügt.
Je nach Register und Konformitätsbewertungsstelle können dabei unter anderem folgende Informationen relevant sein:
- Name und Identifikation der akkreditierten Stelle,
- Status der Akkreditierung,
- Akkreditierungsbereich,
- erfasste Produkt- oder Prüfbereiche,
- zugelassene Prüfmethoden beziehungsweise Tätigkeiten,
- sowie weitere Angaben zum Umfang der Akkreditierung.
Bei einer EAC-Zertifizierung und EAC-Konformitätsbewertung reicht es nicht aus, lediglich festzustellen, dass eine Organisation grundsätzlich akkreditiert ist. Entscheidend ist, ob der konkrete Akkreditierungsbereich die für das jeweilige Produkt und Verfahren erforderlichen Tätigkeiten abdeckt.
Bei einem Prüflabor muss beispielsweise geprüft werden, ob die für das Produkt erforderlichen Prüfungen und Prüfmethoden vom entsprechenden Akkreditierungsbereich erfasst werden. Bei einer Zertifizierungsstelle ist entsprechend zu prüfen, ob sie für die erforderlichen Konformitätsbewertungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem betreffenden Produkt und Technischen Reglement tätig werden darf.
Ein vorhandener Registereintrag bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die betreffende Stelle für jedes EAC-Zertifizierungsverfahren eingesetzt werden kann. Akkreditierung und Akkreditierungsbereich müssen zum konkreten Produkt, zum anwendbaren Technischen Reglement und zum vorgesehenen Verfahren passen.
Besonders relevant ist diese Prüfung beispielsweise bei Konformitätsbewertungsverfahren nach:
- TR ZU 004/2011 für Niederspannungsausrüstung,
- TR ZU 010/2011 für Maschinen und Anlagen,
- TR ZU 012/2011 für explosionsgeschützte Produkte,
- TR ZU 020/2011 für elektromagnetische Verträglichkeit,
- sowie TR ZU 032/2013 für bestimmte Druckgeräte.
Die Überprüfung des Akkreditierungsbereichs sollte möglichst vor Beginn von Produktprüfungen oder eines EAC-Zertifizierungsverfahrens erfolgen. Wird eine ungeeignete Stelle ausgewählt, können Prüfungen oder andere Nachweise für das vorgesehene Verfahren möglicherweise nicht verwendet werden. Dies kann zusätzliche Prüfungen, Kosten und Verzögerungen verursachen.
Eine besondere Rolle spielt das Akkreditierungsregister deshalb bei der Auswahl einer akkreditierten Prüfstelle. Prüfprotokolle sollten von einem für die betreffende Prüfung geeigneten Labor stammen, sofern das jeweilige Konformitätsbewertungsverfahren eine entsprechende akkreditierte Laborprüfung vorsieht.
Das Akkreditierungsregister ist vom Register ausgestellter EAC-Zertifikate und registrierter EAC-Deklarationen zu unterscheiden. Das Akkreditierungsregister dient der Überprüfung der Konformitätsbewertungsstelle und ihres Tätigkeitsbereichs. Die Register für EAC-Zertifikate und EAC-Deklarationen dienen dagegen insbesondere der Überprüfung ausgestellter beziehungsweise registrierter Konformitätsnachweise.
Für Hersteller und Exporteure sind daher je nach Fragestellung unterschiedliche Register relevant:
- Überprüfung der Zertifizierungsstelle,
- Überprüfung des Prüflabors und seines Akkreditierungsbereichs,
- Überprüfung eines ausgestellten EAC-Zertifikats,
- sowie Überprüfung einer registrierten EAC-Deklaration.
Die Registerprüfung kann damit ein wichtiger Bestandteil der Vorbereitung einer EAC-Konformitätsbewertung sein. Sie trägt dazu bei, bereits vor Beginn der Prüf- und Zertifizierungsarbeiten festzustellen, ob die vorgesehenen Stellen für die erforderlichen Tätigkeiten geeignet sind.
Wir prüfen im Rahmen unserer EAC-Zertifizierungsprojekte, ob die für das jeweilige Verfahren vorgesehenen Zertifizierungsstellen und Prüflabore über die erforderliche Akkreditierung und einen für die jeweiligen Tätigkeiten geeigneten Akkreditierungsbereich verfügen. Dadurch können Risiken durch ungeeignete Prüfstellen, nicht verwendbare Prüfprotokolle oder eine unzutreffende Auswahl der Zertifizierungsstelle frühzeitig reduziert werden.
