Herstellererklärung
Die Herstellererklärung ist ein Dokument, mit dem ein Hersteller bestimmte Angaben oder Erklärungen zu einem Produkt, dessen technischen Eigenschaften oder der Erfüllung bestimmter Anforderungen bestätigt. Sie kann Bestandteil der Technischen Dokumentation sein und im Rahmen einer EAC-Konformitätsbewertung als ergänzender Nachweis verwendet werden.
Inhalt und Umfang einer Herstellererklärung richten sich nach ihrem konkreten Zweck und den Anforderungen des jeweiligen Verfahrens. Sie kann beispielsweise Angaben zum Hersteller und Produkt sowie zu angewandten Normen, technischen Spezifikationen, Werkstoffen, Sicherheitsmerkmalen, technischen Eigenschaften oder Produktionsbedingungen enthalten.
Innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) kann eine Herstellererklärung als unterstützende technische Unterlage verwendet werden. Sie kann beispielsweise Bestandteil der Dokumentation für ein EAC-Zertifikat, eine EAC-Deklaration oder ein anderes Konformitätsbewertungsverfahren sein.
Eine Herstellererklärung ersetzt jedoch keine regulatorisch vorgeschriebenen Konformitätsnachweise oder technischen Unterlagen, sofern diese nach den anwendbaren Vorschriften erforderlich sind. Abhängig vom Produkt und Verfahren können hierzu beispielsweise gehören:
- EAC-Zertifikat,
- EAC-Deklaration,
- Prüfprotokoll,
- Sicherheitsnachweis,
- Technischer Pass
- sowie weitere produktspezifische Nachweise.
Die Herstellererklärung dient in solchen Fällen als ergänzender Nachweis und kann zusätzliche Informationen bereitstellen, die für die technische oder regulatorische Bewertung eines Produkts relevant sind.
Besonders bei industriellen Produkten, Maschinen, elektrischen Geräten und technischen Komponenten kann eine Herstellererklärung verwendet werden, um zusätzliche Angaben zu Konstruktion, Eigenschaften, Werkstoffen oder vorgesehenen Anwendungsbedingungen zu dokumentieren.
Die Angaben in der Herstellererklärung sollten mit den übrigen technischen Unterlagen übereinstimmen. Abweichungen bei Produktbezeichnung, Typ, Herstellerangaben oder technischen Eigenschaften können zu Rückfragen im Konformitätsbewertungsverfahren führen.
Auch für die Zertifizierungsstelle kann eine Herstellererklärung eine ergänzende Informationsquelle darstellen. Ob eine solche Erklärung erforderlich oder für das jeweilige Verfahren geeignet ist, hängt jedoch vom konkreten Produkt und den anwendbaren regulatorischen Anforderungen ab.
Wir unterstützen Hersteller und Exporteure bei der Vorbereitung erforderlicher technischer Unterlagen und deren Integration in EAC-Zertifizierungs- und Deklarationsverfahren. Dazu gehört bei Bedarf auch die Erstellung beziehungsweise Abstimmung geeigneter Herstellererklärungen mit den übrigen technischen Nachweisen.
