Prüfprotokoll
Ein Prüfprotokoll dokumentiert die Durchführung und die Ergebnisse technischer Prüfungen an einem Produkt oder Prüfmuster. Im Rahmen der EAC-Zertifizierung und EAC-Konformitätsbewertung können Prüfprotokolle einen wesentlichen Nachweis dafür darstellen, dass ein Produkt die anwendbaren Anforderungen der Technischen Reglements der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) erfüllt.
Die EAWU umfasst Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Abhängig vom Produkt, dem anwendbaren Technischen Reglement und dem vorgesehenen Konformitätsbewertungsschema können Produktprüfungen erforderlich sein, deren Ergebnisse in entsprechenden Prüfprotokollen bzw. Prüfberichten dokumentiert werden.
Ein Prüfprotokoll kann insbesondere Angaben enthalten zu:
- Hersteller und Produktbezeichnung,
- Typ, Modell und Ausführung des geprüften Produkts,
- Identifikation des Prüfmusters,
- Datum und Ort der Prüfung,
- angewandten Normen und Prüfmethoden,
- Prüfbedingungen und Prüfaufbau,
- verwendeten Prüf- und Messmitteln,
- ermittelten Messwerten und Prüfergebnissen,
- festgestellten Abweichungen,
- sowie der Bewertung der geprüften Anforderungen.
Art und Umfang eines Prüfprotokolls richten sich nach der jeweiligen Prüfung und den regulatorischen Anforderungen. Ein Prüfprotokoll ist deshalb nicht lediglich eine Zusammenfassung von Messergebnissen. Es muss eine nachvollziehbare Zuordnung zwischen dem geprüften Produkt, den angewandten Prüfmethoden und den dokumentierten Ergebnissen ermöglichen.
Eine besondere Bedeutung hat die eindeutige Identifikation des Prüfmusters. Die Angaben im Prüfprotokoll sollten mit dem tatsächlich geprüften Produkt und den übrigen Unterlagen des Konformitätsbewertungsverfahrens übereinstimmen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Produktbezeichnung,
- Typ und Modell,
- Hersteller,
- Serien- oder Identifikationsnummer, soweit vorhanden,
- technische Kenndaten,
- sowie weitere Merkmale, die eine eindeutige Zuordnung des Prüfmusters ermöglichen.
Bei Produktserien mit mehreren Modellen oder Ausführungen muss außerdem geprüft werden, inwieweit das getestete Muster die weiteren Produkte der Serie repräsentiert. Technische Unterschiede zwischen einzelnen Modellen können dazu führen, dass zusätzliche Prüfmuster oder ergänzende Prüfungen erforderlich sind.
Welche Prüfungen erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Produkt und den anwendbaren Technischen Reglements ab. Beispielsweise können Prüfprotokolle folgende Bereiche betreffen:
- Maschinen- und Produktsicherheit nach TR ZU 010/2011,
- elektrische Sicherheit nach TR ZU 004/2011,
- elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) nach TR ZU 020/2011,
- Explosionsschutz nach TR ZU 012/2011,
- Druck- und Festigkeitseigenschaften nach TR ZU 032/2013,
- sowie Stoff- und Materialanforderungen nach TR EAWU 037/2016.
Welche Normen und Prüfmethoden tatsächlich anzuwenden sind, muss für das konkrete Produkt und Technische Reglement bestimmt werden. Die Prüfung sollte die Anforderungen abdecken, die für die vorgesehene EAC-Konformitätsbewertung relevant sind.
Abhängig vom Konformitätsbewertungsverfahren können Prüfungen durch entsprechend akkreditierte Prüflabore erforderlich sein. Dabei ist nicht nur die Akkreditierung des Labors als solche relevant. Auch dessen Akkreditierungsbereich muss die für die konkrete Prüfung erforderlichen Tätigkeiten abdecken.
Nicht jedes vorhandene Prüfprotokoll kann automatisch für eine EAC-Konformitätsbewertung verwendet werden. Bereits vorhandene Prüfberichte – beispielsweise aus europäischen oder anderen internationalen Prüf- und Zertifizierungsverfahren – können wertvolle technische Informationen liefern. Ob sie als Nachweis im konkreten EAC-Verfahren verwendet werden können, muss jedoch anhand des anwendbaren Technischen Reglements, des Konformitätsbewertungsschemas und der zugrunde liegenden Prüfanforderungen geprüft werden.
Bei bestimmten Konformitätsbewertungsverfahren können außerdem unterschiedliche Formen von Nachweisen vorgesehen sein. Welche Prüfungen zwingend durch ein akkreditiertes Prüflabor durchgeführt werden müssen und in welchem Umfang eigene Nachweise des Herstellers berücksichtigt werden können, richtet sich nach dem jeweiligen Reglement und Verfahren.
Prüfprotokolle stehen in engem Zusammenhang mit der Technischen Dokumentation. Die darin enthaltenen Produktdaten, technischen Eigenschaften und Produktbezeichnungen sollten mit den Angaben im Prüfprotokoll übereinstimmen.
Abhängig vom Produkt können die Prüfergebnisse außerdem Auswirkungen auf weitere technische Unterlagen haben. Werden beispielsweise sicherheitsrelevante Eigenschaften oder Restrisiken festgestellt, müssen diese gegebenenfalls im Sicherheitsnachweis, in der Risikoanalyse oder in der Betriebsanleitung berücksichtigt werden.
Im Rahmen einer EAC-Zertifizierung bewertet die zuständige Zertifizierungsstelle die für das jeweilige Verfahren erforderlichen Prüf- und Konformitätsnachweise. Prüfprotokolle können dabei eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung über die Ausstellung eines EAC-Zertifikats bilden.
Auch bei einer EAC-Deklaration können Prüfprotokolle und weitere Nachweise Bestandteil der erforderlichen Nachweisgrundlage sein. Welche Dokumente und Prüfungen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Deklarationsschema und Technischen Reglement ab.
Typische Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Prüfprotokollen entstehen beispielsweise durch:
- unzureichende Identifikation des Prüfmusters,
- Abweichungen zwischen Prüfmuster und Serienprodukt,
- ungeeignete oder nicht anwendbare Prüfmethoden,
- fehlende Prüfungen einzelner relevanter Anforderungen,
- unvollständige technische Angaben,
- Abweichungen zwischen Prüfprotokoll und Technischer Dokumentation,
- Prüfungen außerhalb des erforderlichen Akkreditierungsbereichs,
- sowie Produktänderungen nach Durchführung der ursprünglichen Prüfungen.
Werden Konstruktion, Werkstoffe, elektrische Komponenten, sicherheitsrelevante Bauteile oder andere wesentliche Produkteigenschaften nach der Prüfung geändert, sollte geprüft werden, ob die vorhandenen Prüfergebnisse weiterhin auf die aktuelle Produktausführung anwendbar sind oder zusätzliche Prüfungen erforderlich werden.
Eine frühzeitige Abstimmung der erforderlichen Prüfmuster, Prüfmethoden und technischen Unterlagen kann dazu beitragen, unnötige Wiederholungsprüfungen und Verzögerungen im EAC-Zertifizierungsverfahren zu vermeiden.
Ausgewählte Technische Reglements und weitere Unterlagen für die EAC-Zertifizierung finden Sie außerdem in unserem Download-Bereich.
Wir unterstützen Hersteller und Exporteure bei der Planung und Koordination von Produktprüfungen im Rahmen der EAC-Zertifizierung. Dazu gehören die Bestimmung erforderlicher Prüfungen, die Auswahl geeigneter akkreditierter Prüflabore, die Abstimmung repräsentativer Prüfmuster, die Prüfung vorhandener Prüfberichte und der Technischen Dokumentation sowie die Koordination der Prüfnachweise mit Zertifizierungsstellen.
