RoHS
RoHS bezeichnet die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die Abkürzung steht für „Restriction of Hazardous Substances“. Innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) bestehen hierzu eigene regulatorische Anforderungen, die insbesondere im TR EAWU 037/2016 – Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten geregelt sind.
Die Eurasische Wirtschaftsunion umfasst Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. TR EAWU 037/2016 legt Anforderungen an die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in den vom Reglement erfassten Elektro- und Elektronikgeräten fest und ist seit dem 1. März 2018 anzuwenden.
Ziel der Anforderungen ist insbesondere die Begrenzung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und damit die Reduzierung möglicher Risiken für Menschen und Umwelt.
Zu den durch TR EAWU 037/2016 beschränkten Stoffen gehören insbesondere:
- Blei,
- Quecksilber,
- Cadmium,
- sechswertiges Chrom,
- Polybromierte Biphenyle (PBB),
- sowie polybromierte Diphenylether (PBDE).
Für die meisten homogenen Materialien gelten dabei bestimmte zulässige Höchstkonzentrationen. Welche Grenzwerte, Ausnahmen und besonderen Anforderungen für ein konkretes Produkt bzw. Material gelten, muss anhand der Vorgaben des Technischen Reglements geprüft werden.
TR EAWU 037/2016 ist ein eigenständiges Technisches Reglement der EAWU. Es weist inhaltliche Parallelen zur europäischen RoHS-Regulierung auf, die europäische RoHS-Konformität ersetzt jedoch nicht die nach TR EAWU 037/2016 erforderliche regulatorische Bewertung und Konformitätsbestätigung.
Ob ein Produkt unter TR EAWU 037/2016 fällt, hängt insbesondere von seiner Produktart, Funktion und technischen Ausführung ab. Das Reglement erfasst verschiedene Kategorien elektrischer und elektronischer Geräte.
Hierzu können beispielsweise gehören:
- elektrische Haushaltsgeräte,
- Computer und andere Geräte der Informationstechnik,
- Telekommunikationsgeräte,
- elektrische Werkzeuge,
- Beleuchtungsgeräte und Lichtquellen,
- elektronische und elektrische Bürogeräte,
- sowie weitere vom Anwendungsbereich des Reglements erfasste Elektro- und Elektronikgeräte.
Nicht jedes elektrische oder elektronische Produkt fällt automatisch unter TR EAWU 037/2016. Vor Beginn des Konformitätsbewertungsverfahrens sollte deshalb geprüft werden, ob das konkrete Produkt vom Anwendungsbereich erfasst oder gegebenenfalls von den Anforderungen ausgenommen ist.
Für viele Elektro- und Elektronikprodukte ist TR EAWU 037/2016 außerdem nicht das einzige anwendbare Technische Reglement. Abhängig von den technischen Eigenschaften können gleichzeitig beispielsweise die Anforderungen nach TR ZU 004/2011 – Sicherheit von Niederspannungsgeräten und TR ZU 020/2011 – Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) relevant sein.
Die anwendbaren Technischen Reglements müssen deshalb für jedes Produkt gemeinsam betrachtet werden. Ein und dasselbe Elektrogerät kann beispielsweise Anforderungen hinsichtlich elektrischer Sicherheit, elektromagnetischer Verträglichkeit und der Beschränkung gefährlicher Stoffe erfüllen müssen.
Für Produkte, die TR EAWU 037/2016 unterliegen, erfolgt die Konformitätsbestätigung grundsätzlich in Form einer EAC-Deklaration. Der Antragsteller kann sich jedoch unter den im Technischen Reglement vorgesehenen Voraussetzungen anstelle der Deklarierung freiwillig für eine EAC-Zertifizierung entscheiden. Das konkrete Konformitätsbewertungsverfahren und die erforderlichen Nachweise richten sich nach den Vorgaben des Reglements und der jeweiligen Produktausführung.
Im Rahmen der EAC-Konformitätsbewertung muss nachvollziehbar nachgewiesen werden, dass die Anforderungen an die beschränkten gefährlichen Stoffe eingehalten werden.
Abhängig vom Produkt und vom gewählten Verfahren können hierfür beispielsweise folgende Unterlagen und Nachweise relevant sein:
- Produktbeschreibung und technische Daten,
- Angaben zu verwendeten Materialien und Komponenten,
- Werkstoff- und Materialnachweise,
- Lieferantenerklärungen und Materialdeklarationen,
- Prüfberichte und Prüfprotokolle,
- Angaben zur Stoffzusammensetzung,
- sowie weitere technische Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen.
Eine besondere Bedeutung hat dabei die Technische Dokumentation. Sie sollte eine eindeutige Identifikation des Produkts ermöglichen und die für die Bewertung der Stoffkonformität erforderlichen Informationen und Nachweise enthalten.
Bei komplexen Elektro- und Elektronikgeräten kann die Bewertung anspruchsvoll sein, da zahlreiche Materialien, Baugruppen und Komponenten verschiedener Lieferanten verwendet werden. Die Stoffkonformität sollte deshalb möglichst bereits innerhalb der Lieferkette nachvollziehbar dokumentiert werden.
Eine vorhandene EU-RoHS-Dokumentation kann dabei eine wichtige technische Grundlage darstellen. Ihre Verwendbarkeit für die Konformitätsbewertung nach TR EAWU 037/2016 muss jedoch im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend ist, ob die vorhandenen Unterlagen und Nachweise die Anforderungen des EAWU-Reglements ausreichend abdecken.
Typische Schwierigkeiten bei der Konformitätsbewertung nach TR EAWU 037/2016 entstehen beispielsweise durch:
- unvollständige Material- oder Stoffinformationen,
- fehlende Lieferantenerklärungen,
- nicht eindeutig identifizierbare Komponenten,
- veraltete oder nicht auf die konkrete Produktausführung bezogene Prüfberichte,
- Änderungen von Materialien oder Lieferanten,
- sowie fehlende Abstimmung zwischen Produkt, Technischer Dokumentation und Konformitätsnachweisen.
Bei Änderungen an Materialien, Komponenten oder Lieferanten sollte deshalb geprüft werden, ob die vorhandenen Nachweise weiterhin auf die aktuelle Produktausführung anwendbar sind.
Nach erfolgreicher Konformitätsbewertung und Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen ist auch die vorgeschriebene EAC-Kennzeichnung zu berücksichtigen. Produktkennzeichnung, technische Unterlagen und EAC-Deklaration sollten dabei konsistent aufeinander abgestimmt sein.
Ausgewählte Technische Reglements und weitere Unterlagen zur EAC-Konformitätsbewertung finden Sie außerdem in unserem Download-Bereich.
Wir unterstützen Hersteller und Exporteure bei der Konformitätsbewertung nach TR EAWU 037/2016. Dazu gehören die Prüfung des Anwendungsbereichs, die Bewertung vorhandener Material- und Stoffnachweise, die Vorbereitung der Technischen Dokumentation, die Koordination gegebenenfalls erforderlicher Prüfungen sowie die Abstimmung der Anforderungen nach TR EAWU 037/2016 mit weiteren für das Produkt anwendbaren Technischen Reglements.
