TR EAWU 037/2016 – RoHS
TR EAWU 037/2016 – RoHS ist das Technische Reglement der Eurasischen Wirtschaftsunion über die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Es legt verbindliche Anforderungen an bestimmte Elektro- und Elektronikprodukte fest, die innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Verkehr gebracht werden.
Das Reglement ist hinsichtlich seiner Zielsetzung mit der europäischen RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) vergleichbar. RoHS (TR EAWU 037/2016) und die europäische RoHS-Richtlinie sind jedoch eigenständige Regelwerke mit jeweils eigenen Anwendungsbereichen, Anforderungen und Konformitätsverfahren. Eine bestehende EU-RoHS-Konformität ersetzt daher nicht automatisch die nach TR EAWU 037/2016 erforderliche Konformitätsbewertung.
TR EAWU 037/2016 dient insbesondere dazu:
- die Verwendung bestimmter Gefahrstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zu begrenzen,
- Risiken für Menschen und Umwelt zu reduzieren,
- einheitliche Anforderungen innerhalb der EAWU festzulegen,
- sowie die Konformität der betroffenen Produkte mit den festgelegten Stoffbeschränkungen sicherzustellen.
Der Anwendungsbereich von TR EAWU 037/2016 umfasst verschiedene Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten. Dazu gehören – soweit sie unter den konkreten Anwendungsbereich des Reglements fallen – beispielsweise:
- elektrische Haushaltsgeräte,
- Computer und elektronische Geräte,
- Telekommunikationsgeräte,
- Bürogeräte,
- elektrische und elektronische Werkzeuge,
- Beleuchtungsgeräte und Lichtquellen,
- bestimmte elektrische Kabel und Leitungen,
- sowie weitere im Technischen Reglement erfasste Elektro- und Elektronikgeräte.
Ob ein konkretes Produkt unter TR EAWU 037/2016 fällt, muss anhand seiner technischen Eigenschaften, seines Verwendungszwecks und des Anwendungsbereichs des Reglements geprüft werden. Nicht jedes elektrische oder elektronische Bauteil fällt automatisch unter TR EAWU 037/2016.
Das Reglement beschränkt insbesondere folgende gefährliche Stoffe:
- Blei (Pb),
- Quecksilber (Hg),
- Cadmium (Cd),
- sechswertiges Chrom (Cr VI),
- polybromierte Biphenyle (PBB),
- sowie polybromierte Diphenylether (PBDE).
Für Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, PBB und PBDE gilt grundsätzlich eine zulässige Höchstkonzentration von 0,1 Gew.-% im homogenen Material; für Cadmium beträgt sie grundsätzlich 0,01 Gew.-%. Gleichzeitig sieht das Reglement besondere Anforderungen und Ausnahmen für bestimmte Anwendungen vor.
Der Nachweis der Konformität kann je nach Produkt und vorhandener Nachweisdokumentation unter anderem auf folgenden Unterlagen und Bewertungen beruhen:
- Material- und Werkstoffinformationen,
- technischen Nachweisen, die der Hersteller zur Verfügung stellt,
- einer Lieferantenerklärung oder anderen geeigneten Lieferantennachweisen,
- Prüf- und Analyseergebnissen,
- einem Prüfprotokoll beziehungsweise entsprechenden Prüfberichten,
- sowie weiteren geeigneten technischen Nachweisen.
Laboranalysen können erforderlich sein, wenn die vorhandenen Unterlagen nicht ausreichen, um die Einhaltung der Stoffbeschränkungen zuverlässig nachzuweisen. Art und Umfang der erforderlichen Nachweise sind daher anhand des konkreten Produkts und der vorhandenen Dokumentation zu bestimmen. Soweit Laborprüfungen erforderlich sind, können diese durch ein entsprechend qualifiziertes Prüflabor durchgeführt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Konformitätsbewertung ist die Technische Dokumentation. Sie muss die für die Bewertung erforderlichen Informationen über das Produkt und dessen Konformität mit den Anforderungen von TR EAWU 037/2016 enthalten.
Der Konformitätsnachweis nach TR EAWU 037/2016 erfolgt grundsätzlich in Form einer EAC-Deklaration. Das anzuwendende Deklarationsschema und die erforderlichen Nachweise richten sich nach den Vorgaben des Technischen Reglements und der konkreten Produktkonstellation.
Für viele elektrische und elektronische Produkte ist TR EAWU 037/2016 nicht das einzige relevante Technische Reglement. Abhängig vom Produkt können gleichzeitig weitere Anforderungen gelten, insbesondere:
- TR ZU 004/2011 über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten,
- TR ZU 020/2011 über die elektromagnetische Verträglichkeit technischer Geräte,
- sowie bei bestimmten Maschinen und elektrischen Ausrüstungen TR ZU 010/2011 über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen.
Daher sollte im Rahmen der Produktklassifizierung geprüft werden, welche Technischen Reglements (TR EAWU / TR ZU) für das konkrete Produkt anzuwenden sind.
Nach erfolgreicher Durchführung der erforderlichen Konformitätsbewertung und Erfüllung der anwendbaren Anforderungen ist die vorgeschriebene EAC-Kennzeichnung zu beachten. Die Kennzeichnung signalisiert die Konformität des Produkts mit den auf das Produkt anwendbaren Technischen Reglements der EAWU.
Unvollständige Materialinformationen, fehlende Lieferantennachweise, nicht ausreichende Prüfberichte oder eine fehlerhafte Produktklassifizierung können die Registrierung der EAC-Deklaration erschweren oder zusätzliche Prüfungen erforderlich machen.
Für Hersteller und Exporteure ist daher eine frühzeitige Prüfung des Anwendungsbereichs von TR EAWU 037/2016 sowie der vorhandenen Material- und Lieferantendokumentation sinnvoll. Besonders bei komplexen Elektro- und Elektronikgeräten mit zahlreichen Komponenten kann eine strukturierte Bewertung der verwendeten Materialien den Aufwand der Konformitätsbewertung erheblich reduzieren.
Wir unterstützen Hersteller und Exporteure bei der Umsetzung der Anforderungen von TR EAWU 037/2016. Dazu gehören die Prüfung des Anwendungsbereichs, die Produktklassifizierung, die Bewertung vorhandener Material- und Lieferantennachweise, die Vorbereitung der Technischen Dokumentation, die Koordination erforderlicher Prüfungen sowie die Durchführung des Verfahrens zur Registrierung der EAC-Deklaration.
