Baumusterprüfung

Die Baumusterprüfung bezeichnet die Prüfung eines repräsentativen Produktmusters bzw. Typmusters im Rahmen der EAC-Zertifizierung und Konformitätsbewertung innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Sie dient dazu, anhand eines ausgewählten Musters zu überprüfen, ob das betreffende Produkt die anwendbaren Sicherheitsanforderungen der Technischen Reglements der EAWU (TR EAWU / TR ZU) erfüllt.

Die Prüfung von Produktmustern kann Bestandteil verschiedener EAC-Zertifizierungs- und Konformitätsbewertungsverfahren sein. Ob eine Baumusterprüfung erforderlich ist und welchen Umfang sie haben muss, hängt insbesondere ab von:

  • der Produktart,
  • dem anwendbaren Technischen Reglement,
  • dem vorgesehenen Konformitätsbewertungsverfahren,
  • dem Zertifizierungs- bzw. Deklarationsschema,
  • den anwendbaren Normen und Prüfmethoden,
  • sowie den technischen und sicherheitsrelevanten Eigenschaften des Produkts.

Das für die Prüfung verwendete Muster muss das Produkt bzw. die Produktserie, für die der Konformitätsnachweis ausgestellt werden soll, ausreichend repräsentieren. Bei Produktserien mit mehreren Modellen oder Ausführungen muss deshalb geprüft werden, welche Muster für die vorgesehene Konformitätsbewertung erforderlich sind.

Im Rahmen der Baumusterprüfung können abhängig vom Produkt beispielsweise folgende Eigenschaften und Anforderungen untersucht werden:

  • elektrische Sicherheit,
  • elektromagnetische Verträglichkeit (EMV),
  • mechanische Sicherheit und Belastbarkeit,
  • Druck- und Festigkeitseigenschaften,
  • Werkstoff- und Materialeigenschaften,
  • Temperaturbeständigkeit,
  • Schutzfunktionen und Sicherheitseinrichtungen,
  • Explosionsschutz,
  • sowie weitere produktspezifische Anforderungen.

Welche Prüfungen tatsächlich durchgeführt werden müssen, richtet sich nach dem jeweiligen Technischen Reglement und den für das Produkt anwendbaren Normen und Prüfmethoden. Eine Baumusterprüfung stellt daher keine einheitliche Standardprüfung dar, sondern wird entsprechend der jeweiligen Produkt- und Zertifizierungsanforderungen festgelegt.

Die Prüfung kann je nach Konformitätsbewertungsverfahren durch ein entsprechend akkreditiertes Prüflabor erfolgen. Dabei werden die Prüfmuster anhand der festgelegten Prüfmethoden untersucht und die Ergebnisse dokumentiert.

Die Ergebnisse der Baumusterprüfung werden typischerweise in Prüfberichten bzw. Prüfprotokollen festgehalten. Diese können einen wesentlichen Bestandteil der Nachweise für die EAC-Konformitätsbewertung bilden und zusammen mit weiteren Unterlagen von der Zertifizierungsstelle bewertet werden.

Neben den eigentlichen Prüfergebnissen ist die eindeutige Identifikation des geprüften Musters von besonderer Bedeutung. Angaben zum Prüfmuster sollten mit den übrigen Zertifizierungsunterlagen übereinstimmen. Hierzu können insbesondere gehören:

  • Hersteller,
  • Produktbezeichnung,
  • Typ oder Modell,
  • technische Kenndaten,
  • gegebenenfalls Serien- oder Identifikationsnummern,
  • sowie weitere für die Produktidentifikation erforderliche Angaben.

Bei Produktserien mit mehreren Modellen muss außerdem geprüft werden, inwieweit ein ausgewähltes Prüfmuster die weiteren Modelle repräsentiert. Technische Unterschiede zwischen einzelnen Varianten können dazu führen, dass zusätzliche Muster oder Prüfungen erforderlich werden.

Die Baumusterprüfung steht deshalb in engem Zusammenhang mit der Technischen Dokumentation. Zeichnungen, technische Datenblätter, Produktbeschreibungen, Stücklisten und weitere Unterlagen ermöglichen die eindeutige Zuordnung des geprüften Musters zum Produkt, für das die EAC-Konformitätsbewertung durchgeführt wird.

Abhängig vom Produkt können außerdem weitere technische Nachweise erforderlich sein, beispielsweise:

  • Werkstoffnachweise,
  • Festigkeitsberechnungen,
  • Risikoanalysen,
  • Sicherheitsnachweise,
  • Technische Pässe,
  • Prüfungen von Komponenten,
  • sowie weitere produktspezifische Prüf- und Sicherheitsunterlagen.

Besondere Bedeutung hat die Prüfung repräsentativer Muster beispielsweise bei Maschinen, elektrischen Geräten, Druckgeräten und explosionsgeschützten Produkten. Je nach Produkt können unter anderem die Anforderungen nach TR ZU 010/2011, TR ZU 004/2011, TR ZU 012/2011, TR ZU 020/2011 oder TR ZU 032/2013 relevant sein.

Typische Schwierigkeiten bei Baumusterprüfungen entstehen beispielsweise durch:

  • nicht repräsentative Prüfmuster,
  • Abweichungen zwischen Prüfmuster und Serienprodukt,
  • unvollständige technische Unterlagen,
  • unzureichende Produktidentifikation,
  • technische Unterschiede zwischen verschiedenen Modellen einer Produktserie,
  • fehlende oder ungeeignete Prüfberichte,
  • sowie Änderungen am Produkt nach Durchführung der Prüfungen.

Werden Konstruktion, Werkstoffe, sicherheitsrelevante Komponenten oder andere wesentliche Eigenschaften eines bereits geprüften Produkts geändert, sollte geprüft werden, ob die vorhandenen Prüfergebnisse weiterhin auf die geänderte Produktausführung anwendbar sind oder zusätzliche Prüfungen erforderlich werden.

Eine fachgerecht geplante Baumusterprüfung kann daher ein wichtiger Bestandteil eines EAC-Konformitätsbewertungsverfahrens sein. Die frühzeitige Festlegung der erforderlichen Prüfmuster und Prüfanforderungen kann dazu beitragen, zusätzliche Prüfungen, Verzögerungen und Abweichungen zwischen Prüf- und Zertifizierungsunterlagen zu vermeiden.

Wir unterstützen Hersteller, Exporteure und Anlagenbauer bei der Vorbereitung und Koordination von Baumuster- und Produktprüfungen im Rahmen der EAC-Zertifizierung. Dazu gehören die Abstimmung erforderlicher Prüfmuster, die Prüfung der Technischen Dokumentation, die Koordination mit akkreditierten Prüflaboren und Zertifizierungsstellen sowie die Integration der Prüfergebnisse in das jeweilige Konformitätsbewertungsverfahren.