Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) / TR ZU 020/2011
Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) beschreibt die Fähigkeit eines elektrischen oder elektronischen Produkts, störungsfrei zu funktionieren, ohne andere Geräte unzulässig elektromagnetisch zu beeinflussen oder selbst durch externe Störungen beeinträchtigt zu werden. Für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) ist die EMV-Konformität eine grundlegende Sicherheitsanforderung für zahlreiche elektrische und elektronische Produkte. Geräte, die die vorgeschriebenen EMV-Anforderungen nicht erfüllen, dürfen innerhalb der EAWU nicht in Verkehr gebracht werden und erhalten weder ein EAC-Zertifikat noch eine EAC-Deklaration.
Die regulatorische Grundlage bildet das technische Reglement TR ZU 020/2011 – Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Mittel. Dieses Reglement legt Anforderungen an elektromagnetische Emissionen sowie an die Störfestigkeit elektrischer Geräte fest. Ziel ist es, den sicheren und störungsfreien Betrieb technischer Systeme innerhalb industrieller, gewerblicher und privater Umgebungen sicherzustellen. Häufig wird TR ZU 020/2011 parallel mit weiteren technischen Reglements angewendet, insbesondere mit TR ZU 004/2011 für Niederspannungsgeräte.
Im Rahmen der EAC-Konformitätsbewertung werden EMV-Prüfungen durch akkreditierte Prüflabore durchgeführt. Dabei wird geprüft, ob ein Produkt die zulässigen Grenzwerte für elektromagnetische Aussendungen einhält und gleichzeitig ausreichend gegen externe elektromagnetische Einflüsse geschützt ist. Die Prüfungen erfolgen auf Grundlage relevanter GOST-Standards und technischer Normen. Die Prüfergebnisse werden anschließend Bestandteil der technischen Dokumentation und der Zertifizierungsunterlagen.
Von den EMV-Anforderungen betroffen sind unter anderem elektrische Maschinen, Industrieanlagen, Steuerungssysteme, Netzteile, Haushaltsgeräte, elektronische Baugruppen sowie zahlreiche industrielle Automatisierungssysteme. Fehlerhafte EMV-Auslegung, unzureichende Abschirmung oder fehlende Prüfberichte gehören in der Praxis zu den häufigsten Ursachen für Verzögerungen im Zertifizierungsprozess.
Die Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit unterscheiden sich teilweise deutlich von europäischen CE-/EMV-Verfahren. Vorhandene EU-Prüfberichte können in einigen Fällen unterstützend verwendet werden, ersetzen jedoch nicht automatisch die EAC-Konformitätsbewertung innerhalb der EAWU.
Wir unterstützen Hersteller und Exporteure bei der vollständigen EMV-Konformitätsbewertung ihrer Produkte für die EAWU. Dazu gehören Produktklassifizierung, technische Dokumentation, Organisation akkreditierter EMV-Prüfungen sowie die Koordination von EAC-Zertifizierungs- und Deklarationsverfahren. Dadurch erhalten Unternehmen einen rechtssicheren und planbaren Marktzugang innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Verwandte Begriffe
- EMV-Test
- TR ZU 020/2011 – Elektromagnetische Verträglichkeit
- Niederspannungsgeräte
- Produktprüfung
- Konformitätsbewertung
- Technische Dokumentation
- EAC-Deklaration
- EAC-Zertifikat
