Kennzeichnungspflicht

Kennzeichnungspflicht bezeichnet die regulatorische Verpflichtung, Produkte entsprechend den geltenden Anforderungen innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) zu kennzeichnen. Eine korrekte Produktkennzeichnung ist ein wichtiger Bestandteil der EAC-Zertifizierung und EAC-Deklaration und eine wesentliche Voraussetzung für das rechtmäßige Inverkehrbringen kennzeichnungspflichtiger Produkte.

Welche Kennzeichnungsanforderungen gelten, hängt von der Produktart, dem Verwendungszweck und den anwendbaren Technischen Reglements (TR EAWU / TR ZU) ab.

Je nach Produkt können insbesondere folgende Kennzeichnungsangaben erforderlich sein:

  • Produktbezeichnung, Typ und Modell,
  • Name und Anschrift des Herstellers sowie gegebenenfalls weitere vorgeschriebene Angaben zu Wirtschaftsakteuren,
  • Seriennummer, Chargennummer oder andere Identifikationsmerkmale,
  • wesentliche technische Kenndaten,
  • Herstellungsdatum, soweit vorgeschrieben,
  • Warn- und Sicherheitshinweise,
  • produktspezifische Kennzeichnungen und Symbole,
  • die EAC-Kennzeichnung, soweit vorgeschrieben.

Die Kennzeichnung dient insbesondere der eindeutigen Produktidentifikation, der Rückverfolgbarkeit, der Bereitstellung sicherheitsrelevanter Informationen und der Überprüfung der Produktkonformität durch zuständige Behörden.

Die anwendbaren Vorschriften können Anforderungen an Inhalt, Sprache, Lesbarkeit, Dauerhaftigkeit und Positionierung der Kennzeichnung enthalten. Die vorgeschriebenen Angaben sind je nach Produkt und anwendbaren Vorschriften auf dem Produkt selbst, einem Typenschild, der Verpackung oder in den Begleitunterlagen anzubringen beziehungsweise bereitzustellen.

Von besonderer Bedeutung ist die EAC-Kennzeichnung. Sie zeigt an, dass das Produkt die einschlägigen Anforderungen der anwendbaren Technischen Reglements erfüllt und das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen hat.

Die EAC-Kennzeichnung darf grundsätzlich erst angebracht werden, nachdem die erforderliche Konformitätsbewertung erfolgreich abgeschlossen wurde. Je nach Produkt ist hierfür ein EAC-Zertifikat oder eine registrierte EAC-Deklaration erforderlich.

Neben der EAC-Kennzeichnung können weitere produktspezifische Angaben und Kennzeichnungen vorgeschrieben sein. Bei explosionsgeschützten Geräten ist beispielsweise die entsprechende Ex-Kennzeichnung von besonderer Bedeutung.

Kennzeichnungspflichten bestehen für zahlreiche regulierte Produktgruppen. Dazu gehören beispielsweise:

Bei Maschinen können beispielsweise Angaben zum Hersteller, zur Produktbezeichnung und zu wesentlichen technischen Eigenschaften vorgeschrieben sein. Für elektrische Geräte gelten produktspezifische Anforderungen an die Kennzeichnung und Sicherheitsinformationen. Bei explosionsgeschützten Produkten muss die Ex-Kennzeichnung den anwendbaren Anforderungen entsprechen und die erforderlichen Angaben zu den Explosionsschutzeigenschaften enthalten.

Die Angaben auf dem Produkt und dem Typenschild müssen mit den zugrunde liegenden Konformitätsunterlagen übereinstimmen. Dabei sind insbesondere folgende Angaben zu berücksichtigen:

  • Produktbezeichnung, Typ und Modell,
  • Herstellerangaben und Identifikationsnummern,
  • technische Kenndaten und Sicherheitshinweise,
  • EAC-Zertifikat oder EAC-Deklaration,
  • Prüfunterlagen und Technische Dokumentation.

Eine eindeutige Produktidentifikation ist besonders wichtig. Das tatsächlich gelieferte Produkt muss dem Produkt zugeordnet werden können, das im jeweiligen Konformitätsnachweis beschrieben ist. Abweichende Modellbezeichnungen, technische Angaben oder Herstellerdaten können zu Beanstandungen führen.

Auch nachträgliche Produktänderungen können die Kennzeichnungspflicht beeinflussen. Werden beispielsweise Modelle, technische Eigenschaften oder kennzeichnungsrelevante Komponenten geändert, muss geprüft werden, ob die bestehende Kennzeichnung und die zugehörigen Konformitätsunterlagen weiterhin anwendbar sind.

Typische Probleme bei der Produktkennzeichnung sind:

  • fehlende oder fehlerhafte EAC-Kennzeichnung,
  • unvollständige Hersteller- oder Produktangaben,
  • Abweichungen zwischen Typenschild und Zertifizierungsunterlagen,
  • fehlende produktspezifische Pflichtangaben oder Warnhinweise,
  • unzureichende Lesbarkeit oder Dauerhaftigkeit,
  • nicht den Vorschriften entsprechende Sprachangaben,
  • nicht berücksichtigte Produktänderungen.

Fehlerhafte oder fehlende Kennzeichnungen können zu Problemen bei der Zollabwicklung, Beanstandungen im Rahmen der Marktüberwachung, zusätzlichen Nachweisanforderungen sowie Einschränkungen des Imports oder Vertriebs führen. Abhängig vom Sachverhalt können auch weitere behördliche Maßnahmen erforderlich werden.

Die Kennzeichnung sollte deshalb bereits während der EAC-Konformitätsbewertung geprüft und mit den technischen Unterlagen abgestimmt werden. Dadurch lassen sich Widersprüche zwischen Produkt, Typenschild und Konformitätsnachweis frühzeitig erkennen.

Vorlagen, Checklisten und ergänzende Informationen zur EAC-Kennzeichnung finden Sie in unserem Download-Bereich.

Wir unterstützen Hersteller, Exporteure und Anlagenbauer bei der Prüfung und Umsetzung von Kennzeichnungsanforderungen im Rahmen der EAC-Zertifizierung und EAC-Deklaration. Dazu gehören die Kontrolle vorhandener Typenschilder und Produktangaben, die Prüfung der EAC-Kennzeichnung sowie die Abstimmung mit den erforderlichen technischen Unterlagen und den anwendbaren Technischen Reglements.