EAC Registrierung
Die EAC Registrierung bezeichnet die offizielle Eintragung eines EAC-Zertifikats oder einer EAC-Deklaration in das dafür vorgesehene Register. Die Registrierung ist ein wesentlicher Bestandteil der EAC-Konformitätsbewertung innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) und ermöglicht die behördliche Überprüfung des jeweiligen Konformitätsnachweises.
EAC-Zertifikate und EAC-Deklarationen werden im Rahmen der Anforderungen der Technischen Reglements der EAWU (TR EAWU / TR ZU) registriert. Dabei unterscheiden sich die Verfahren für Zertifikate und Deklarationen.
Bei einem EAC-Zertifikat erfolgt die Ausstellung und Registrierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Grundlage hierfür sind das jeweilige Zertifizierungsverfahren, die erforderlichen Produktprüfungen und die Bewertung der eingereichten technischen Unterlagen.
Bei einer EAC-Deklaration liegt die Verantwortung für die Konformitätserklärung beim Antragsteller bzw. Deklaranten. Die Deklaration wird auf Grundlage der für das jeweilige Konformitätsbewertungsschema erforderlichen Nachweise registriert. Welche Unterlagen und Prüfungen erforderlich sind, hängt vom Produkt, dem anwendbaren Technischen Reglement und dem jeweiligen Deklarationsschema ab.
Die EAC Registrierung dient insbesondere dazu:
- EAC-Zertifikate und EAC-Deklarationen offiziell zu erfassen,
- die Überprüfbarkeit von Konformitätsnachweisen zu ermöglichen,
- wesentliche Angaben zu Hersteller, Antragsteller und Produkt zu dokumentieren,
- den Status eines Konformitätsnachweises nachvollziehbar zu machen,
- die behördliche Marktüberwachung zu unterstützen,
- sowie die regulatorische Rückverfolgbarkeit innerhalb der EAWU sicherzustellen.
Im Register können abhängig von der Art des Konformitätsnachweises insbesondere folgende Angaben enthalten sein:
- Registrierungsnummer des EAC-Zertifikats oder der EAC-Deklaration,
- Hersteller,
- Antragsteller bzw. Deklarant,
- Produktbezeichnung,
- Modelle, Typen oder Produktserien,
- Produktionsstandort,
- anwendbare Technische Reglements,
- Angaben zu Prüfberichten und weiteren Nachweisen,
- Gültigkeitszeitraum,
- sowie der aktuelle Status des Konformitätsnachweises.
Die Registrierung ermöglicht es Behörden, Zollstellen, Geschäftspartnern und anderen Beteiligten, wesentliche Angaben eines EAC-Konformitätsnachweises zu überprüfen. Dabei sollte nicht nur die Registrierungsnummer kontrolliert werden. Entscheidend ist auch, ob der registrierte Konformitätsnachweis tatsächlich auf das betreffende Produkt anwendbar ist.
Hierzu sollten insbesondere folgende Angaben übereinstimmen:
- Hersteller,
- Produktbezeichnung und Produkttyp,
- Modelle oder Produktserien,
- anwendbare Technische Reglements,
- gegebenenfalls Produktionsstandorte,
- sowie weitere im Konformitätsnachweis festgelegte Produktmerkmale.
Die Registrierung eines EAC-Konformitätsnachweises ist außerdem von anderen regulatorischen Registrierungsverfahren innerhalb der EAWU zu unterscheiden. Beispielsweise stellt die staatliche Registrierung bestimmter Produkte mit Ausstellung einer SGR (Certificate of State Registration) ein eigenständiges Verfahren dar und ist nicht mit der Registrierung eines EAC-Zertifikats oder einer EAC-Deklaration gleichzusetzen.
Auch eine registrierte EAC-Deklaration oder ein registriertes EAC-Zertifikat bleibt nicht zwangsläufig während des ursprünglich vorgesehenen Zeitraums uneingeschränkt anwendbar. Der Konformitätsstatus kann sich beispielsweise durch Aussetzung, Beendigung oder andere regulatorische Maßnahmen ändern.
Darüber hinaus können Änderungen am Produkt, Hersteller, Produktionsstandort oder an anderen zertifizierungsrelevanten Angaben dazu führen, dass geprüft werden muss, ob der bestehende Konformitätsnachweis weiterhin verwendet werden kann.
Typische Probleme bei der EAC Registrierung entstehen beispielsweise durch:
- fehlerhafte Hersteller- oder Antragstellerangaben,
- unzureichende Produktidentifikation,
- Abweichungen zwischen Produkt und Zertifizierungsunterlagen,
- fehlerhafte Angaben zu Modellen oder Produktserien,
- fehlende oder ungeeignete Prüfberichte,
- unvollständige Technische Dokumentation,
- sowie die Auswahl eines nicht geeigneten Konformitätsbewertungsverfahrens.
Eine fehlerhafte, ausgesetzte oder nicht auf das konkrete Produkt anwendbare Registrierung kann abhängig vom jeweiligen Sachverhalt zu Problemen bei der Zollabwicklung, beim Inverkehrbringen oder im Rahmen der Marktüberwachung führen.
Vor dem Export sollte deshalb geprüft werden, ob der erforderliche EAC-Konformitätsnachweis ordnungsgemäß registriert ist, welchen aktuellen Status er besitzt und ob die im Register hinterlegten Angaben mit dem tatsächlich gelieferten Produkt übereinstimmen.
Wir unterstützen Hersteller, Exporteure und Importeure bei der Registrierung von EAC-Zertifikaten und EAC-Deklarationen im Rahmen der EAC-Konformitätsbewertung. Dazu gehören die Prüfung der erforderlichen Unterlagen, die Abstimmung mit akkreditierten Zertifizierungsstellen und Prüflaboren sowie die Kontrolle der Produkt- und Registrierungsangaben. Dadurch können fehlerhafte Registrierungen vermieden und die Voraussetzungen für einen rechtssicheren Marktzugang innerhalb der EAWU geschaffen werden.
