TR ZU 012/2011 – Explosionsschutz
TR ZU 012/2011 ist das Technische Reglement der Zollunion über die Sicherheit von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Es legt verbindliche Sicherheitsanforderungen für Produkte fest, die für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) bestimmt sind.
TR ZU 012/2011 bildet die regulatorische Grundlage für die EAC-Ex-Zertifizierung. Das Reglement ist hinsichtlich seines Anwendungsbereichs mit der europäischen ATEX-Systematik vergleichbar. Die Begriffe EAC ATEX / EAC Explosionsschutz (TR ZU 012/2011) werden häufig im Zusammenhang mit der Zertifizierung explosionsgeschützter Geräte verwendet. ATEX und TR ZU 012/2011 sind jedoch eigenständige regulatorische Systeme. Eine europäische ATEX-Zertifizierung ersetzt daher nicht das nach TR ZU 012/2011 erforderliche EAC-Zertifikat.
Das Reglement dient insbesondere dazu:
- einen wirksamen Explosionsschutz sicherzustellen,
- wirksame Zündquellen zu vermeiden,
- Risiken durch explosionsfähige Atmosphären zu reduzieren,
- die sichere Verwendung von Geräten und Schutzsystemen zu gewährleisten,
- einheitliche Sicherheitsanforderungen innerhalb der EAWU festzulegen.
TR ZU 012/2011 kann je nach Bauart und Verwendungszweck unter anderem relevant sein für:
- elektrische Geräte für explosionsgefährdete Bereiche,
- Mess- und Steuergeräte sowie Sensoren,
- Pumpen, Ventile und Armaturen,
- Antriebe und Getriebe,
- explosionsgeschützte Maschinen und Geräte,
- nicht-elektrische Geräte mit möglichen Zündquellen,
- Schutzsysteme für explosionsgefährdete Bereiche.
Entscheidend für die Anwendbarkeit des Reglements sind insbesondere der bestimmungsgemäße Einsatzbereich, die mögliche explosionsfähige Atmosphäre, die Gerätegruppe und das vorgesehene Explosionsschutzniveau. Eine korrekte Produktklassifizierung ist daher von besonderer Bedeutung, um die anwendbaren Anforderungen zu bestimmen und das erforderliche Zertifizierungsverfahren festzulegen.
Zu den wesentlichen Sicherheitsanforderungen können je nach Produkt insbesondere gehören:
- Bewertung möglicher Zündquellen,
- Festlegung und Bewertung der Zündschutzart,
- Bestimmung der Gerätegruppe und des Explosionsschutzniveaus,
- Bewertung von Temperaturklassen und zulässigen Oberflächentemperaturen,
- Bewertung sicherheitsrelevanter Werkstoffe und Komponenten,
- mechanische und elektrische Sicherheit,
- ordnungsgemäße Ex- und EAC-Kennzeichnung.
Im Rahmen der Konformitätsbewertung können abhängig vom Produkt unter anderem folgende Merkmale und Eigenschaften geprüft werden:
- Explosionsschutzkonzept und Zündschutzart,
- Explosionsschutzniveau,
- Temperaturklasse bzw. maximale Oberflächentemperatur,
- elektrische und mechanische Eigenschaften,
- Schutzart des Gehäuses,
- Werkstoffe und konstruktive Ausführung,
- mögliche elektrische und nicht-elektrische Zündquellen,
- Verhalten unter den vorgesehenen Betriebsbedingungen.
Abhängig vom Produkt und dem anzuwendenden Zertifizierungsschema können eine Produktprüfung, Labor- und Explosionsschutzprüfungen, gegebenenfalls eine Materialprüfung sowie die Bewertung der Produktionsbedingungen erforderlich sein. Bei der Serienproduktion-Zertifizierung können außerdem ein Werksaudit, Maßnahmen zur Produktionsüberwachung und eine spätere Inspektionskontrolle vorgesehen sein.
Die Ergebnisse durchgeführter Prüfungen werden in einem Prüfprotokoll oder anderen geeigneten Prüfunterlagen dokumentiert. Die erforderlichen Prüfungen werden durch ein für die jeweiligen Prüfungen entsprechend akkreditiertes Prüflabor durchgeführt.
Die Technische Dokumentation ist ein wesentlicher Bestandteil der EAC-Konformitätsbewertung nach TR ZU 012/2011. Die Explosionsschutz-Dokumentation enthält die technischen Nachweise, die zur Bewertung der explosionsschutztechnischen Eigenschaften der Geräte erforderlich sind. Abhängig vom Produkt und dem anzuwendenden Verfahren können hierzu technische Beschreibungen, Zeichnungen, Stücklisten, Angaben zu Werkstoffen und Komponenten, Prüfprotokolle, explosionsschutzrelevante Nachweise sowie eine Betriebsanleitung gehören.
Bei Maschinen und komplexen Industrieausrüstungen können außerdem ein Technischer Pass und – soweit nach den anwendbaren Vorschriften erforderlich – ein Sicherheitsnachweis Bestandteil der technischen Unterlagen sein.
Bei explosionsgeschützten Maschinen und komplexen technischen Anlagen ist eine genaue Abgrenzung der anwendbaren Technischen Reglements (TR EAWU / TR ZU) besonders wichtig. Neben TR ZU 012/2011 können beispielsweise folgende Regelwerke relevant sein:
- TR ZU 010/2011 – Sicherheit von Maschinen und Anlagen,
- TR ZU 020/2011 – Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV),
- TR ZU 032/2013 – Sicherheit von Druckgeräten.
Welche Technischen Reglements tatsächlich anzuwenden sind, hängt von der Produktart, den technischen Eigenschaften und dem vorgesehenen Verwendungszweck ab.
Nach erfolgreichem Abschluss des vorgeschriebenen Zertifizierungsverfahrens wird ein EAC-Ex-Zertifikat ausgestellt. Die Kennzeichnung der erfassten Produkte muss den Anforderungen von TR ZU 012/2011 entsprechen und umfasst sowohl die vorgeschriebene EAC-Kennzeichnung als auch die erforderliche Explosionsschutzkennzeichnung.
Die Ex-Kennzeichnung enthält wesentliche Informationen über die vorgesehene Verwendung und die Explosionsschutzeigenschaften des Produkts, insbesondere Angaben zur Gerätegruppe, zum Explosionsschutzniveau und zur Zündschutzart sowie gegebenenfalls zur Temperaturklasse.
Besondere Aufmerksamkeit sollte der korrekten Produktklassifizierung, der Bewertung möglicher Zündquellen und der vollständigen Technischen Dokumentation gewidmet werden. Eine falsche Einstufung, unzureichende Ex-Nachweise, ungeeignete Prüfunterlagen oder eine fehlerhafte Ex-Kennzeichnung können zusätzliche Prüfungen erforderlich machen und die Zertifizierung verzögern.
Vorhandene ATEX-Unterlagen, Prüfberichte und technische Nachweise können für die technische Bewertung hilfreich sein. Ob und in welchem Umfang sie im EAC-Ex-Zertifizierungsverfahren verwendet werden können, muss jedoch im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.
Wir unterstützen Hersteller, Anlagenbauer und Exporteure bei der EAC-Ex-Zertifizierung nach TR ZU 012/2011. Dazu gehören die Produktklassifizierung, technische Bewertung, Prüfung und Erstellung der Ex-relevanten Technischen Dokumentation, Prüfkoordination sowie die Zusammenarbeit mit akkreditierten Prüflaboren und Zertifizierungsstellen.
