RoHS (TR EAWU 037/2016)

RoHS bezeichnet die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Die Abkürzung steht für „Restriction of Hazardous Substances“. Ziel der RoHS-Regelungen ist es, Umwelt- und Gesundheitsrisiken durch gefährliche Materialien wie Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom oder bestimmte Flammschutzmittel zu reduzieren. Für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) ist die Einhaltung der RoHS-Anforderungen für zahlreiche elektrische und elektronische Produkte verpflichtend.

Die Eurasische Wirtschaftsunion umfasst Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan. Innerhalb dieses gemeinsamen Marktes gelten eigene regulatorische Anforderungen zur Beschränkung gefährlicher Stoffe. Die rechtliche Grundlage bildet das Technische Reglement TR EAWU 037/2016 „Über die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“.

Das Reglement TR EAWU 037/2016 orientiert sich inhaltlich an der europäischen RoHS-Richtlinie, stellt jedoch ein eigenständiges regulatorisches System dar. Eine europäische CE-RoHS-Konformität ersetzt daher nicht automatisch die Anforderungen der EAWU. Für viele Produkte ist eine zusätzliche EAC-Konformitätsbewertung erforderlich.

Im Rahmen der RoHS-Konformitätsbewertung werden Materialien, Bauteile und Stoffzusammensetzungen überprüft. Hersteller müssen nachweisen, dass die zulässigen Grenzwerte für gefährliche Stoffe eingehalten werden. Dazu werden Werkstoffnachweise, Materialdeklarationen und Prüfprotokolle akkreditierter Prüflabore verwendet.

Betroffen sind insbesondere Elektrogeräte, elektronische Komponenten, industrielle Steuerungen, Beleuchtungssysteme, Haushaltsgeräte, IT-Produkte, Messgeräte und zahlreiche weitere elektronische Produkte. Viele dieser Produkte unterliegen gleichzeitig zusätzlichen technischen Reglements, beispielsweise zu Niederspannung oder elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV).

Die RoHS-Bewertung ist häufig Bestandteil der technischen Dokumentation für die EAC-Zertifizierung oder EAC-Deklaration. Die entsprechenden Nachweise müssen regulatorisch belastbar sein und werden von Zertifizierungsstellen im Rahmen der Konformitätsbewertung geprüft.

In der Praxis gehören unvollständige Materialnachweise, fehlende Lieferantenerklärungen oder nicht nachvollziehbare Stoffdeklarationen zu den häufigsten Ursachen für Verzögerungen im Zertifizierungsprozess. Besonders bei komplexen Lieferketten ist eine frühzeitige Materialprüfung entscheidend.

Wir unterstützen Hersteller und Exporteure bei der vollständigen RoHS-Konformitätsbewertung innerhalb der EAWU. Dazu gehören Produktklassifizierung, Prüfung der Stoffkonformität, Werkstoffnachweise, technische Dokumentation, Koordination akkreditierter Prüflabore sowie die Integration der RoHS-Anforderungen in die EAC-Zertifizierung. Dadurch sichern Unternehmen einen rechtssicheren und planbaren Marktzugang innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion.

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