TR ZU 031/2012 – Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Traktoren

TR ZU 031/2012 ist das Technische Reglement der Zollunion über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Traktoren und deren Anhängern. Es legt verbindliche Sicherheitsanforderungen für die vom Reglement erfassten Traktoren, Anhänger und bestimmten Komponenten fest, die innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Verkehr gebracht werden.

TR ZU 031/2012 bildet die regulatorische Grundlage für die EAC-Zertifizierung der in seinen Anwendungsbereich fallenden Produkte. Dazu gehören insbesondere:

  • land- und forstwirtschaftliche Radtraktoren,
  • land- und forstwirtschaftliche Kettentraktoren,
  • Anhänger für entsprechende Traktoren,
  • bestimmte vom Reglement erfasste Komponenten von Traktoren und Anhängern.

Ziel des Reglements ist es, einheitliche Sicherheitsanforderungen innerhalb der EAWU festzulegen und Risiken beim Betrieb land- und forstwirtschaftlicher Traktoren und Anhänger zu reduzieren.

Die Anforderungen betreffen – abhängig von Fahrzeugart, Kategorie und Ausführung – zahlreiche sicherheitsrelevante Eigenschaften. Dazu können unter anderem gehören:

  • Bremsanlagen und Lenkung,
  • Fahrerarbeitsplatz und Schutzeinrichtungen,
  • Sichtverhältnisse,
  • Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen,
  • mechanische Verbindungseinrichtungen,
  • Geräusch- und weitere Betriebsparameter,
  • Kennzeichnung,
  • weitere konstruktive und sicherheitstechnische Anforderungen.

Für bestimmte Komponenten enthält TR ZU 031/2012 ebenfalls eigenständige Anforderungen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen, Schallzeichen, Verglasungen, Rückstrahler sowie mechanische Verbindungseinrichtungen. Welche Anforderungen konkret gelten, muss anhand der jeweiligen Komponente und ihrer Funktion bestimmt werden.

Die Konformitätsbewertung erfolgt nach den im Technischen Reglement vorgesehenen Verfahren. Abhängig davon, ob ein vollständiger Traktor, ein Anhänger oder eine erfasste Komponente bewertet wird, unterscheiden sich die erforderlichen Prüfungen und Nachweise.

Im Rahmen der Konformitätsbewertung können unter anderem folgende Unterlagen und Prüfungen relevant sein:

  • technische Produktbeschreibungen und Konstruktionsunterlagen,
  • ein Prüfprotokoll und weitere geeignete Prüfunterlagen,
  • Nachweise zu sicherheitsrelevanten Komponenten,
  • Prüfungen von Brems-, Lenk- und Schutzeinrichtungen,
  • Prüfungen von Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen,
  • weitere durch das Reglement vorgeschriebene technische Nachweise.

Ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens ist die Technische Dokumentation. Sie muss die zur Identifikation und Bewertung des Produkts erforderlichen Angaben enthalten und die Beurteilung der Übereinstimmung mit den anwendbaren Anforderungen ermöglichen.

Für die vom Reglement erfassten Traktoren, Anhänger und Komponenten können im Rahmen der Konformitätsbewertung auch einschlägige Normen und UN-Regelungen relevant sein. Welche Prüfgrundlagen anzuwenden sind, richtet sich nach dem konkreten Produkt und den jeweils geltenden Anforderungen von TR ZU 031/2012.

Bei Serienprodukten können abhängig vom anzuwendenden Verfahren neben der Produktprüfung weitere Maßnahmen zur Bewertung der Produktionsbedingungen und zur Überwachung der fortlaufenden Konformität vorgesehen sein.

Besondere Aufmerksamkeit sollte der korrekten Produktklassifizierung gewidmet werden. Nicht jede land- oder forstwirtschaftliche Maschine fällt unter TR ZU 031/2012. Selbstfahrende Maschinen, Anbaugeräte oder andere landwirtschaftliche Maschinen können beispielsweise anderen Technischen Reglements (TR EAWU / TR ZU) unterliegen. Für zahlreiche Maschinen und Anlagen kann insbesondere TR ZU 010/2011 – Sicherheit von Maschinen und Anlagen relevant sein.

Daher sollte vor Beginn des Konformitätsbewertungsverfahrens geprüft werden:

  • ob das Produkt in den Anwendungsbereich von TR ZU 031/2012 fällt,
  • welcher Fahrzeug- oder Produktkategorie es zuzuordnen ist,
  • welche technischen Anforderungen anzuwenden sind,
  • welche Prüfungen und Nachweise erforderlich sind,
  • welches Konformitätsbewertungsverfahren vorgesehen ist.

Eine fehlerhafte Produktklassifizierung oder unvollständige Technische Dokumentation kann zu zusätzlichen Prüfungen, Verzögerungen oder Problemen bei der Konformitätsbewertung führen.

Nach erfolgreicher Durchführung des vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahrens sind auch die anwendbaren Anforderungen an Produktkennzeichnung und Dokumentation zu beachten. Soweit die Voraussetzungen der anwendbaren Technischen Reglements erfüllt sind, ist die vorgeschriebene EAC-Kennzeichnung anzubringen.

Wir unterstützen Hersteller und Exporteure bei der Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Traktoren, Anhängern und Komponenten für den EAWU-Markt. Dazu gehören die Prüfung des Anwendungsbereichs, die Produktklassifizierung, die Vorbereitung der Technischen Dokumentation, die Prüfkoordination sowie die Durchführung der erforderlichen EAC-Konformitätsbewertung.