Zertifizierungszyklus
Der Zertifizierungszyklus beschreibt den Ablauf einer EAC-Zertifizierung von der Vorbereitung und erstmaligen Konformitätsbewertung über die Ausstellung des EAC-Zertifikats und gegebenenfalls erforderliche Überwachungsmaßnahmen bis zum Ablauf der Zertifikatsgültigkeit und einer möglichen erneuten Zertifizierung.
Für Hersteller und Exporteure ist die Betrachtung des gesamten Zertifizierungszyklus insbesondere bei Serienprodukten von Bedeutung, da bestimmte Verpflichtungen nicht mit der Ausstellung des EAC-Zertifikats enden.
Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus dem jeweils anwendbaren Technischen Reglement der Eurasischen Wirtschaftsunion (TR EAWU / TR ZU), dem vorgesehenen Zertifizierungsschema sowie der Art des zu zertifizierenden Produkts.
Ein EAC-Zertifizierungsverfahren beginnt typischerweise mit:
- der technischen Produktanalyse,
- der Bestimmung der anwendbaren Technischen Reglements,
- der Auswahl des geeigneten Zertifizierungsschemas,
- der Festlegung des Antragstellers,
- sowie der Prüfung und Vorbereitung der Technischen Dokumentation.
Abhängig von Produkt, Technischem Reglement und Zertifizierungsschema können im weiteren Verfahren insbesondere erforderlich sein:
- Auswahl und Identifikation repräsentativer Produktmuster,
- Produkt- und Laborprüfungen,
- Erstellung von Prüfberichten bzw. Prüfprotokollen,
- Bewertung der Technischen Dokumentation,
- gegebenenfalls Analyse der Produktionsbedingungen bzw. ein Produktionsaudit,
- sowie weitere produktspezifische Nachweise.
Nach erfolgreichem Abschluss der vorgesehenen Konformitätsbewertung entscheidet die akkreditierte Zertifizierungsstelle über die Ausstellung des EAC-Zertifikats. Das Zertifikat wird entsprechend den geltenden regulatorischen Anforderungen registriert.
Die mögliche Gültigkeitsdauer hängt vom jeweiligen Technischen Reglement, Zertifizierungsschema und der Art der Zertifizierung ab. Bei einer Serienproduktion können EAC-Zertifikate über einen längeren Zeitraum gültig sein, während Zertifikate für eine einzelne Lieferung oder einen bestimmten Vertrag anderen Bedingungen unterliegen können.
Bei bestimmten EAC-Zertifikaten für Serienproduktion umfasst der Zertifizierungszyklus auch die Inspektionskontrolle während der Laufzeit des Zertifikats. Sie dient der Überprüfung, ob die Voraussetzungen, unter denen das Zertifikat ausgestellt wurde, weiterhin erfüllt sind.
Abhängig vom jeweiligen Zertifizierungssystem kann die Inspektionskontrolle beispielsweise umfassen:
- erneute Produktprüfungen,
- Bewertung von Produktmustern,
- Überprüfung der Produktionsbedingungen,
- Bewertung relevanter technischer Unterlagen,
- sowie weitere im jeweiligen Verfahren vorgesehene Überwachungsmaßnahmen.
Umfang und Häufigkeit der Inspektionskontrolle richten sich nach den für das konkrete Zertifikat geltenden regulatorischen Anforderungen. Sie sollte daher nicht als ein für sämtliche EAC-Zertifizierungen identischer Vorgang verstanden werden.
Von besonderer Bedeutung während des Zertifizierungszyklus sind Änderungen am zertifizierten Produkt oder an den Bedingungen seiner Herstellung. Dazu können beispielsweise gehören:
- Änderungen der Konstruktion,
- Änderungen von Werkstoffen oder sicherheitsrelevanten Komponenten,
- Änderungen von Modellen oder Ausführungen,
- Änderungen des Produktionsverfahrens,
- Änderungen des Produktionsstandorts,
- sowie andere Änderungen, die für die ursprüngliche Konformitätsbewertung relevant waren.
Bei solchen Änderungen sollte geprüft werden, ob das bestehende EAC-Zertifikat weiterhin auf das Produkt anwendbar ist und ob die Zertifizierungsstelle informiert werden muss. Abhängig von Art und Umfang der Änderung können eine zusätzliche Bewertung, weitere Prüfungen oder andere Maßnahmen erforderlich werden.
Werden bei einer Inspektionskontrolle oder im Zusammenhang mit anderen Überwachungsmaßnahmen Abweichungen festgestellt, können abhängig vom jeweiligen Sachverhalt Korrekturmaßnahmen oder zusätzliche Prüfungen erforderlich werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich außerdem der Konformitätsstatus des Zertifikats ändern, beispielsweise durch eine Aussetzung oder Beendigung seiner Gültigkeit.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Zertifizierungszyklus ist deshalb die laufende Kontrolle von:
- Zertifikatslaufzeiten,
- Terminen für erforderliche Inspektionskontrollen,
- Produkt- und Produktionsänderungen,
- Änderungen regulatorischer Anforderungen,
- sowie der Aktualität der relevanten technischen Unterlagen.
Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann ein bestehendes EAC-Zertifikat nicht automatisch weiterverwendet werden. Soll die zertifizierte Serienproduktion weiterhin innerhalb der EAWU in Verkehr gebracht werden, muss rechtzeitig geprüft werden, welches Konformitätsbewertungsverfahren für die weitere Zertifizierung erforderlich ist.
Der häufig verwendete Begriff „Zertifikatsverlängerung“ kann dabei missverständlich sein. In vielen Fällen handelt es sich nicht um eine einfache Verlängerung des bestehenden Zertifikats, sondern um ein neues Zertifizierungsverfahren mit erneuter Bewertung der erforderlichen Nachweise.
Der Zertifizierungszyklus ist außerdem von der EAC-Deklarierung zu unterscheiden. Bei einer EAC-Deklaration liegt die Verantwortung für die Konformitätserklärung beim Antragsteller bzw. Deklaranten. Verfahren, Überwachung und Verantwortlichkeiten unterscheiden sich daher von der Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle.
Eine frühzeitige Planung des Zertifizierungszyklus ist insbesondere bei langfristigen Lieferprojekten und Serienproduktion sinnvoll. Dadurch können erforderliche Inspektionskontrollen, auslaufende Zertifikate, Produktänderungen und eine notwendige erneute Zertifizierung rechtzeitig berücksichtigt werden.
Wir unterstützen Hersteller, Exporteure und Importeure bei der Planung und Koordination des gesamten EAC-Zertifizierungszyklus. Dazu gehören die Vorbereitung der erstmaligen EAC-Zertifizierung, die Koordination erforderlicher Prüfungen und Inspektionskontrollen, die Prüfung von Produktänderungen, die Vorbereitung der Technischen Dokumentation sowie die rechtzeitige Planung einer erforderlichen erneuten Zertifizierung. Dabei stimmen wir die jeweiligen Maßnahmen mit akkreditierten Zertifizierungsstellen und Prüflaboren ab.
