EAC ATEX / EAC Explosionsschutz (TR ZU 012/2011)
Der Begriff „EAC ATEX“ wird häufig als inoffizielle Bezeichnung für die EAC-Zertifizierung explosionsgeschützter Produkte innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) verwendet. Die rechtliche Grundlage bildet jedoch das Technische Reglement der Zollunion TR ZU 012/2011 „Über die Sicherheit von Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen“.
Dieses Reglement definiert die verbindlichen Sicherheitsanforderungen für Geräte und Schutzsysteme, die in explosionsgefährdeten Atmosphären eingesetzt werden.
TR ZU 012/2011 regelt insbesondere:
- explosionsgeschützte elektrische Geräte,
- Sensoren,
- Steuerungen,
- Industrieanlagen,
- Maschinen in Ex-Bereichen,
- Schutzsysteme,
- sowie weitere Geräte für explosionsgefährdete Umgebungen.
Wichtig ist die regulatorische Unterscheidung zwischen europäischem ATEX und EAC Ex:
- Die ATEX-Richtlinie gilt innerhalb der Europäischen Union.
- TR ZU 012/2011 gilt innerhalb der EAWU.
- Zwischen beiden Systemen besteht keine gegenseitige Anerkennung.
Eine bestehende ATEX-Zertifizierung ersetzt daher keine EAC-Zertifizierung für den Export in die EAWU.
Für die EAC-Ex-Zertifizierung müssen Produkte zusätzlich die regulatorischen Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion erfüllen.
Das Konformitätsbewertungsverfahren umfasst typischerweise:
- Gefahrenanalyse,
- Risikoanalyse,
- explosionsschutzbezogene Prüfungen,
- Bewertung des Zündschutzkonzepts,
- technische Dokumentation,
- Ex-Kennzeichnung,
- Prüfprotokolle,
- sowie die Bewertung durch akkreditierte Zertifizierungsstellen.
Je nach Produktgruppe sind zusätzlich erforderlich:
- Produktionsüberwachung,
- Inspektionskontrollen,
- Werkstoffnachweise,
- Sicherheitsnachweise,
- sowie Prüfungen durch akkreditierte Ex-Prüflabore.
Die Ex-Kennzeichnung innerhalb der EAWU muss den Anforderungen von TR ZU 012/2011 entsprechen und korrekt auf Produkt, Typenschild und technischer Dokumentation angebracht werden.
Zu den häufigsten Fehlern im Zusammenhang mit EAC Ex gehören:
- die Annahme, dass eine ATEX-Zertifizierung ausreichend ist,
- fehlende Explosionsschutz-Dokumentation,
- unvollständige Risikoanalysen,
- fehlerhafte Ex-Kennzeichnungen,
- falsche Produktklassifizierungen,
- oder unzureichende technische Dokumentation.
Fehler im Explosionsschutz führen häufig zu:
- Ablehnung der Zertifizierung,
- zusätzlichen Laborprüfungen,
- erheblichen Projektverzögerungen,
- Problemen bei der Zollabwicklung,
- oder Zurückweisung der Ware.
Explosionsschutz zählt zu den komplexesten Bereichen der EAC-Konformitätsbewertung, da technische Sicherheit, regulatorische Anforderungen und Dokumentationspflichten eng miteinander verknüpft sind.
Das Thema steht außerdem in engem Zusammenhang mit:
- Explosionsschutz-Dokumentation,
- Technischer Dokumentation,
- Sicherheitsnachweis,
- Risikoanalyse,
- EAC-Zertifikat,
- Technischen Reglements,
- sowie Produktionsüberwachung.
Wir unterstützen Hersteller, Exporteure und Anlagenbauer bei der vollständigen EAC-Ex-Zertifizierung nach TR ZU 012/2011 innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion. Dazu gehören Produktanalyse, regulatorische Bewertung, technische Dokumentation, Ex-Prüfungen, Prüfkoordination sowie die Zusammenarbeit mit akkreditierten Zertifizierungsstellen und Ex-Prüflaboren. Dadurch sichern Unternehmen einen rechtssicheren, planbaren und effizienten Marktzugang für explosionsgeschützte Produkte innerhalb der EAWU.
