TR ZU 032/2013 – Druckgeräte

TR ZU 032/2013 – Druckgeräte ist das Technische Reglement der Zollunion über die Sicherheit von Druckgeräten. Es legt verbindliche Sicherheitsanforderungen für bestimmte Geräte und Ausrüstungen fest, die unter Überdruck betrieben werden und innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Verkehr gebracht werden.

TR ZU 032/2013 bildet eine wesentliche regulatorische Grundlage für die EAC-Zertifizierung von Druckgeräten innerhalb der EAWU. Ziel des Reglements ist es insbesondere, Gefahren zu reduzieren, die durch Überdruck und den Betrieb entsprechender Ausrüstungen entstehen können.

In den Anwendungsbereich können – abhängig von den im Reglement festgelegten technischen Parametern und Grenzwerten – unter anderem fallen:

  • Druckbehälter,
  • Rohrleitungen,
  • Dampfkessel und Heißwasserkessel,
  • bestimmte Wärmetauscher,
  • Armaturen sowie Schutz- und Sicherheitseinrichtungen,
  • weitere unter Überdruck betriebene Ausrüstungen.

Ob ein konkretes Produkt unter TR ZU 032/2013 fällt, muss anhand seiner technischen Eigenschaften und der im Reglement festgelegten Anwendungsgrenzen geprüft werden. Nicht jedes Gerät, das mit einem unter Druck stehenden Medium arbeitet, fällt automatisch in den Anwendungsbereich des Reglements.

Ein zentrales Element von TR ZU 032/2013 ist die Einstufung der erfassten Druckgeräte in Gefährdungskategorien. Das Reglement unterscheidet die Kategorien 1 bis 4. Für die Kategorieermittlung von Druckgeräten sind – abhängig von der Art der Ausrüstung – insbesondere folgende Faktoren relevant:

  • Art des Druckgeräts,
  • maximal zulässiger Betriebsdruck,
  • Volumen bzw. Nennweite der Ausrüstung,
  • Art und Gefährdungsgruppe des Mediums,
  • die im Reglement festgelegten Druck-Volumen- bzw. Druck-Nennweiten-Grenzen.

Die korrekte Ermittlung der Druckgerätekategorie (TR ZU 032/2013) ist von besonderer Bedeutung, da sie das anzuwendende Verfahren der Konformitätsbewertung und die zulässigen Zertifizierungs- bzw. Deklarationsschemata wesentlich mitbestimmt. Je nach Druckgerät, Kategorie und vorgesehenem Verfahren kann der Konformitätsnachweis in Form eines EAC-Zertifikats oder einer EAC-Deklaration erforderlich sein.

Für die Konformitätsbewertung nach TR ZU 032/2013 können – abhängig vom Produkt und dem anzuwendenden Schema – unter anderem folgende Prüfungen und Nachweise relevant sein:

  • Festigkeitsberechnungen,
  • Druckprüfung und weitere Festigkeitsprüfungen,
  • Werkstoffnachweise und gegebenenfalls Materialprüfung,
  • Bewertung von Schweißverbindungen,
  • zerstörungsfreie Prüfungen,
  • Prüfung sicherheitsrelevanter Einrichtungen,
  • technische Berechnungen,
  • weitere produktspezifische Produktprüfung(en).

Die Ergebnisse durchgeführter Prüfungen können in einem Prüfprotokoll oder anderen geeigneten Prüfunterlagen dokumentiert werden. Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen richten sich nach dem jeweiligen Druckgerät, seiner Kategorie und dem anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahren.

Von besonderer Bedeutung ist die Technische Dokumentation. Umfang und Inhalt richten sich nach der konkreten Ausrüstung und dem anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahren. Dazu können beispielsweise technische Zeichnungen, Berechnungen, Werkstoffnachweise, Prüfberichte und weitere konstruktions- und sicherheitsrelevante Unterlagen gehören.

Für viele Druckgeräte ist außerdem ein Technischer Pass erforderlich. Dieser enthält wesentliche technische Angaben zur Ausrüstung und dokumentiert unter anderem die für den sicheren Betrieb relevanten Produktdaten.

Je nach Art der Druckausrüstung kann darüber hinaus ein Sicherheitsnachweis bzw. eine entsprechende sicherheitstechnische Dokumentation erforderlich sein. Inhalt und Umfang des Sicherheitsnachweises richten sich nach der konkreten Ausrüstung und den anwendbaren Anforderungen. Er kann insbesondere die Bewertung der mit der Ausrüstung verbundenen Risiken sowie die zur Gewährleistung der Sicherheit vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen umfassen.

Bei der Serienproduktion-Zertifizierung können abhängig vom gewählten Zertifizierungsschema zusätzlich eine Analyse der Produktionsbedingungen sowie eine spätere Inspektionskontrolle vorgesehen sein. Bei anderen Verfahren können dagegen Produktprüfungen und die Bewertung der Technischen Dokumentation im Vordergrund stehen.

Die korrekte Einstufung des Druckgeräts ist daher entscheidend für:

  • die Bestimmung der Gefährdungskategorie,
  • die Auswahl des zulässigen Konformitätsbewertungsverfahrens,
  • die Auswahl des geeigneten Zertifizierungs- oder Deklarationsschemas,
  • den erforderlichen Prüf- und Dokumentationsumfang,
  • einen rechtssicheren Marktzugang innerhalb der EAWU.

Fehler bei der technischen Einstufung können dazu führen, dass ein ungeeignetes Konformitätsbewertungsverfahren gewählt wird oder zusätzliche Prüfungen und Unterlagen erforderlich werden. Deshalb sollten Druck, Volumen bzw. Nennweite, Medium, Mediumgruppe und die konstruktiven Eigenschaften des Druckgeräts bereits zu Beginn des Projekts eindeutig bestimmt werden.

TR ZU 032/2013 wird häufig mit der europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (PED/DGRL) verglichen. Beide Regelwerke verfolgen das Ziel, die Sicherheit von Druckgeräten zu gewährleisten. Die Klassifizierung, Konformitätsbewertungsverfahren und Dokumentationsanforderungen unterscheiden sich jedoch. Eine bestehende CE-Konformität nach PED ersetzt daher nicht die erforderliche EAC-Konformitätsbewertung nach TR ZU 032/2013.

Downloads und weiterführende Unterlagen

Für die Vorbereitung der Konformitätsbewertung nach TR ZU 032/2013 stellen wir folgende Unterlagen zur Verfügung:

Wir unterstützen Hersteller, Anlagenbauer und Exporteure bei der Umsetzung der Anforderungen von TR ZU 032/2013. Dazu gehören die Prüfung des Anwendungsbereichs, die Kategorieermittlung für Druckgeräte, die Auswahl des geeigneten Konformitätsbewertungsverfahrens, die Erstellung der Technischen Dokumentation und Technischer Pässe sowie die Koordination erforderlicher Prüfungen und der EAC-Zertifizierung.