Verifizierungsverfahren

Das Verifizierungsverfahren bezeichnet allgemein die systematische Überprüfung von Angaben, technischen Unterlagen, Prüfergebnissen oder anderen Nachweisen mit dem Ziel festzustellen, ob festgelegte Anforderungen erfüllt sind. Im Zusammenhang mit der EAC-Zertifizierung und EAC-Konformitätsbewertung kann eine solche Verifizierung Bestandteil verschiedener Prüf-, Bewertungs- und Dokumentationsprozesse sein.

Der Begriff bezeichnet dabei nicht zwangsläufig ein eigenständiges EAC-Zertifizierungsverfahren. Welche Prüf- und Verifizierungsschritte tatsächlich erforderlich sind, richtet sich insbesondere nach:

  • dem betreffenden Produkt,
  • dem anwendbaren Technischen Reglement der EAWU (TR EAWU / TR ZU),
  • der Art der Konformitätsbewertung,
  • dem Zertifizierungs- oder Deklarationsschema,
  • den anwendbaren Normen und Prüfmethoden,
  • sowie den für das jeweilige Verfahren erforderlichen Nachweisen.

Im Rahmen einer EAC-Zertifizierung kann die Verifizierung beispielsweise dazu dienen, technische Angaben und vorhandene Nachweise auf Plausibilität, Übereinstimmung und Verwendbarkeit für das vorgesehene Konformitätsbewertungsverfahren zu prüfen.

Abhängig vom Produkt und Verfahren können hierzu unter anderem gehören:

  • Prüfung der Technischen Dokumentation,
  • Überprüfung von Produktbeschreibungen und technischen Daten,
  • Bewertung von Prüfberichten und Prüfprotokollen,
  • Abgleich mit anwendbaren technischen Anforderungen und Normen,
  • Prüfung von Werkstoff- und Materialnachweisen,
  • Bewertung von Risikoanalysen,
  • Prüfung des Sicherheitsnachweises, soweit dieser für das betreffende Produkt erforderlich ist,
  • Prüfung des Technischen Passes, soweit dieser für das betreffende Produkt erforderlich ist,
  • Überprüfung der Produktidentifikation,
  • Bewertung von Fertigungs- und Produktionsbedingungen, soweit das jeweilige Verfahren dies vorsieht,
  • sowie die Überprüfung weiterer für die Konformitätsbewertung erforderlicher Nachweise.

Art und Umfang der Verifizierung hängen vom jeweiligen EAC-Konformitätsbewertungsverfahren ab.

Eine allgemeingültige Liste von Verifizierungsschritten für sämtliche Produkte innerhalb der EAWU existiert daher nicht.

Bei einer EAC-Zertifizierung können beispielsweise die Zertifizierungsstelle und die in das jeweilige Verfahren eingebundenen Prüflabore unterschiedliche Prüf- und Bewertungsaufgaben übernehmen. Welche Stelle für einen bestimmten Nachweis zuständig ist, richtet sich nach dem anwendbaren Technischen Reglement und dem vorgesehenen Zertifizierungsschema.

Bei einer EAC-Deklaration ist dagegen zu berücksichtigen, dass der Antragsteller bzw. Deklarant die Verantwortung für die Konformitätserklärung trägt. Auch hier müssen die für das jeweilige Deklarationsschema vorgeschriebenen Nachweise vorhanden und für die Registrierung der Deklaration geeignet sein.

Eine besondere Bedeutung hat die Verifizierung vorhandener technischer Unterlagen. Hersteller verfügen häufig bereits über:

  • technische Datenblätter,
  • Zeichnungen und Stücklisten,
  • Prüfberichte,
  • Werkstoffzeugnisse,
  • Festigkeitsberechnungen,
  • Betriebsanleitungen,
  • Technische Pässe,
  • Risikoanalysen,
  • sowie weitere technische Nachweise.

Im Rahmen eines EAC-Projekts muss geprüft werden, welche dieser Unterlagen für die vorgesehene EAC-Zertifizierung verwendet werden können und welche zusätzlichen Dokumente oder Prüfungen erforderlich sind.

Dabei ist insbesondere auf die Konsistenz der Produktinformationen zu achten. Hersteller, Produktbezeichnung, Typen und Modelle, technische Kenndaten sowie andere Identifikationsmerkmale sollten in den verschiedenen Prüf- und Zertifizierungsunterlagen eindeutig aufeinander abgestimmt sein.

Besonders relevant können entsprechende Verifizierungsschritte beispielsweise bei:

  • Maschinen und Industrieanlagen,
  • elektrischen und elektronischen Geräten,
  • Druckgeräten,
  • explosionsgeschützten Produkten,
  • sowie anderen technisch oder sicherheitsrelevanten Produkten

sein.

Je nach Produkt können dabei beispielsweise Anforderungen nach TR ZU 010/2011, TR ZU 004/2011, TR ZU 020/2011, TR EAWU 037/2016, TR ZU 012/2011 oder TR ZU 032/2013 relevant sein.

Typische Schwierigkeiten bei der Verifizierung technischer und regulatorischer Nachweise entstehen beispielsweise durch:

  • unvollständige Technische Dokumentation,
  • widersprüchliche Produktangaben,
  • nicht eindeutig zuordenbare Prüfberichte,
  • Abweichungen zwischen geprüften und zu zertifizierenden Produktausführungen,
  • fehlende oder ungeeignete technische Nachweise,
  • Änderungen am Produkt nach Durchführung von Prüfungen,
  • sowie nicht ausreichende Abstimmung zwischen Herstellerunterlagen und Zertifizierungsdokumenten.

Eine frühzeitige Überprüfung vorhandener Unterlagen kann deshalb dazu beitragen, fehlende Nachweise bereits vor Beginn der eigentlichen EAC-Zertifizierung zu identifizieren und zusätzliche Prüfungen oder Verzögerungen im Zertifizierungsprozess zu vermeiden.

Wir unterstützen Hersteller, Exporteure und Anlagenbauer bei der Prüfung und Vorbereitung technischer Nachweise für die EAC-Zertifizierung innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion. Dazu gehören die Prüfung der Technischen Dokumentation, die Bewertung vorhandener Prüfberichte und technischer Nachweise, die Identifikation zusätzlich erforderlicher Unterlagen sowie die Abstimmung mit akkreditierten Zertifizierungsstellen und Prüflaboren. Dadurch können die erforderlichen Nachweise strukturiert vorbereitet und in das jeweilige EAC-Zertifizierungs- und Konformitätsbewertungsverfahren integriert werden.