Antragsteller
Unternehmen mit Sitz in der EAWU, das die rechtliche Verantwortung für die Durchführung der EAC-Zertifizierung oder EAC-Deklaration übernimmt.
Was ist der Antragsteller bei der EAC-Zertifizierung?
Der Antragsteller ist eine in der EAWU ansässige juristische Person, die die rechtliche Verantwortung für Zertifizierung oder Deklaration übernimmt.
Der Antragsteller ist eine in der EAWU ansässige juristische Person, die die rechtliche Verantwortung für Zertifizierung oder Deklaration übernimmt.
Kann ein ausländischer Hersteller Antragsteller sein?
Nein. Hersteller außerhalb der EAWU benötigen einen Importeur oder eine bevollmächtigte Person innerhalb der EAWU.
Nein. Hersteller außerhalb der EAWU benötigen einen Importeur oder eine bevollmächtigte Person innerhalb der EAWU.
Verwandte Begriffe:
