EAC PED / EAC DGRL – Druckgeräte in der EAWU

Die Begriffe „EAC PED“ oder „EAC DGRL“ werden häufig verwendet, um die Anforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) an Druckgeräte mit der europäischen Druckgeräterichtlinie (Pressure Equipment Directive – PED) zu vergleichen. Innerhalb der EAWU werden die regulatorischen Anforderungen für Druckgeräte durch das Technische Reglement TR ZU 032/2013 definiert.

TR ZU 032/2013 regelt die Sicherheit von:

  • Druckbehältern,
  • Rohrleitungen,
  • Kesselanlagen,
  • Wärmetauschern,
  • Industrieanlagen,
  • sowie industriellen Drucksystemen.

Das Reglement dient insbesondere dazu:

  • die Sicherheit von Druckgeräten sicherzustellen,
  • Risiken durch Überdruck zu minimieren,
  • technische Sicherheitsanforderungen zu harmonisieren,
  • Betriebsunfälle zu vermeiden,
  • sowie regulatorische Konformität innerhalb der EAWU sicherzustellen.

Obwohl die europäische PED-Richtlinie und TR ZU 032/2013 ähnliche Sicherheitsziele verfolgen, unterscheiden sich beide Systeme erheblich hinsichtlich:

Eine PED-Zertifizierung kann daher nicht direkt auf eine EAC-Zertifizierung übertragen werden.

TR ZU 032/2013 gilt typischerweise für:

  • Druckbehälter,
  • industrielle Rohrleitungen,
  • Dampfkessel,
  • Wärmetauscher,
  • Gas- und Flüssigkeitssysteme,
  • sowie industrielle Druckanlagen.

Die regulatorischen Anforderungen ergeben sich aus:

  • TR ZU 032/2013,
  • GOST-Standards,
  • technischen Sicherheitsnormen,
  • Druckgeräterichtlinien,
  • sowie ergänzenden Technischen Reglements der EAWU.

Ein zentrales Element der EAC-Konformitätsbewertung ist die Einstufung von Druckgeräten in Risikokategorien. Die Kategorisierung erfolgt insbesondere auf Basis von:

  • Betriebsdruck,
  • Volumen,
  • Temperatur,
  • Medium,
  • Aggregatzustand,
  • sowie Gefährdungspotenzial.

Die Druckgerätekategorien bestimmen das anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren:

Mit steigender Kategorie erhöhen sich die Anforderungen insbesondere hinsichtlich:

Der typische Ablauf der EAC-Konformitätsbewertung für Druckgeräte umfasst:

  1. Produktklassifizierung
  2. Bestimmung der Druckgerätekategorie
  3. Durchführung technischer Prüfungen
  4. Prüfung der Technischen Dokumentation
  5. Registrierung der EAC-Deklaration oder Ausstellung des EAC-Zertifikats

Im Rahmen der Konformitätsbewertung werden typischerweise geprüft:

  • Druckfestigkeit,
  • Materialeigenschaften,
  • Schweißverbindungen,
  • Temperaturbeständigkeit,
  • Sicherheitsventile,
  • Korrosionsbeständigkeit,
  • Betriebsverhalten,
  • sowie sicherheitsrelevante Schutzsysteme.

Die Ergebnisse der Bewertung fließen typischerweise ein in:

Besonders häufig entstehen Probleme durch:

  • fehlerhafte Produktklassifizierung,
  • falsche Kategorisierung,
  • unvollständige technische Dokumentation,
  • fehlende Prüfberichte,
  • unzureichende Materialnachweise,
  • oder die falsche Annahme, dass PED-Zertifizierungen automatisch anerkannt werden.

Die regulatorischen Anforderungen hängen stark von den technischen Parametern des Druckgeräts ab.

EAC PED beziehungsweise EAC DGRL steht in engem Zusammenhang mit:

Die regulatorisch korrekte Umsetzung der Anforderungen für Druckgeräte ist entscheidend für einen sicheren und rechtssicheren Marktzugang innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Wir unterstützen Hersteller, Anlagenbauer und Exporteure bei der regulatorisch korrekten Umsetzung der Anforderungen aus TR ZU 032/2013. Dazu gehören Produktklassifizierung, Kategorisierung, technische Bewertung, Prüfkoordination, Erstellung der Technischen Dokumentation sowie die Zusammenarbeit mit akkreditierten Prüflaboren und Zertifizierungsstellen. Dadurch sichern Unternehmen einen effizienten und rechtssicheren Marktzugang innerhalb der EAWU.

Verwandte Begriffe