Inspektionsaudit

Inspektionsaudit bezeichnet im Rahmen der EAC-Zertifizierung die Überprüfung von Produktionsbedingungen und qualitätsrelevanten Prozessen während der Laufzeit bestimmter EAC-Zertifikate für Serienproduktion. Es kann Bestandteil der vorgeschriebenen Inspektionskontrolle sein und dient der Feststellung, ob die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des Zertifikats weiterhin erfüllt sind.

Inspektionsaudit und Inspektionskontrolle sind nicht gleichzusetzen. Die Inspektionskontrolle umfasst die im jeweiligen Zertifizierungsverfahren vorgeschriebene Überwachung eines bestehenden Zertifikats. Je nach Zertifizierungsschema kann sie ein Produktionsaudit, die Entnahme und Prüfung von Produktmustern oder weitere Überwachungsmaßnahmen umfassen.

Ein Inspektionsaudit dient insbesondere dazu:

  • die Stabilität der zertifizierten Produktion zu bewerten,
  • die Einhaltung relevanter Produktions- und Qualitätsanforderungen zu überprüfen,
  • Änderungen an Produkten und Herstellungsprozessen festzustellen,
  • die Wirksamkeit von Prüf- und Kontrollmaßnahmen zu bewerten,
  • die Voraussetzungen für die weitere Gültigkeit des EAC-Zertifikats zu überprüfen.

Ob und in welchem Umfang eine Inspektionskontrolle erforderlich ist, hängt von den anwendbaren Technischen Reglements (TR EAWU / TR ZU), dem Zertifizierungsschema, der Produktart und den Bedingungen des ausgestellten Zertifikats ab.

Inspektionsaudits sind insbesondere bei EAC-Zertifikaten für Serienproduktion-Zertifizierung relevant. Für einzelne Produkte oder einmalige Lieferungen können andere Anforderungen gelten.

Im Rahmen eines Inspektionsaudits können insbesondere folgende Bereiche überprüft werden:

  • Produktionsbedingungen und Fertigungsprozesse,
  • Qualitätssicherung und Produktionskontrollen,
  • Wareneingangsprüfungen und Prüfungen während der Fertigung,
  • Prüf- und Messmittel,
  • Umgang mit nicht konformen Produkten,
  • technische und qualitätsrelevante Aufzeichnungen,
  • Änderungen an Produkten, Komponenten oder Herstellungsverfahren,
  • Übereinstimmung der laufenden Produktion mit dem zertifizierten Produkt.

Ein nach einer bestimmten Norm zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem ist dabei nicht in jedem Fall vorgeschrieben. Entscheidend ist, dass die Produktionsbedingungen und vorhandenen Kontrollmaßnahmen eine gleichbleibende Produktkonformität ermöglichen.

Abhängig vom Zertifizierungsschema kann die Inspektionskontrolle neben dem Audit auch eine Produktprüfung umfassen. Während die Produktprüfung technische Eigenschaften des Produkts untersucht, bewertet das Inspektionsaudit insbesondere die Produktionsbedingungen und die Fähigkeit des Herstellers, weiterhin konforme Produkte herzustellen.

Das Inspektionsaudit während der Zertifikatslaufzeit ist außerdem vom erstmaligen Werksaudit zu unterscheiden. Ein erstmaliges Audit kann bereits vor Ausstellung eines EAC-Zertifikats erforderlich sein. Die spätere Inspektionskontrolle dient dagegen der Überwachung während der Gültigkeitsdauer.

Inspektionskontrollen können beispielsweise bei Serienzertifizierungen nach folgenden Technischen Reglements relevant sein:

Vor einem Inspektionsaudit sollte geprüft werden, ob seit der ursprünglichen Zertifizierung relevante Änderungen eingetreten sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Änderungen an Konstruktion oder technischen Eigenschaften,
  • neue oder geänderte Komponenten und Werkstoffe,
  • Änderungen an Fertigungsprozessen und Produktionsstandorten,
  • Anpassungen von Prüf- und Kontrollverfahren,
  • Abweichungen gegenüber den ursprünglich zertifizierten Produktionsbedingungen.

Auch die Technische Dokumentation und die laufenden Produktionsaufzeichnungen sind von Bedeutung. Sie müssen mit der aktuellen Produktausführung und den tatsächlichen Herstellungsbedingungen übereinstimmen.

Die Ergebnisse des Inspektionsaudits werden dokumentiert und von der zuständigen Zertifizierungsstelle im Rahmen der Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Zertifikats berücksichtigt.

Werden Abweichungen festgestellt, können abhängig von deren Bedeutung folgende Maßnahmen erforderlich sein:

  • Durchführung von Korrekturmaßnahmen,
  • Vorlage zusätzlicher technischer Nachweise,
  • ergänzende Produktprüfungen,
  • Nachprüfungen oder weitere Bewertungen,
  • Maßnahmen hinsichtlich des bestehenden EAC-Zertifikats.

Schwerwiegende oder nicht behobene Abweichungen können zur Aussetzung oder Beendigung der Gültigkeit des Zertifikats führen. Der aktuelle Konformitätsstatus ist daher auch von der ordnungsgemäßen Durchführung vorgeschriebener Überwachungsmaßnahmen abhängig.

Die Inspektionskontrolle ist von der behördlichen Marktüberwachung zu unterscheiden. Während die Inspektionskontrolle im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens erfolgt, dient die Marktüberwachung der staatlichen Kontrolle bereits in Verkehr gebrachter Produkte.

Für Hersteller ist es wichtig, vorgeschriebene Inspektionskontrollen rechtzeitig einzuplanen und die erforderlichen Produktions- und Zertifizierungsunterlagen bereitzuhalten. Eine sorgfältige Vorbereitung hilft, Abweichungen frühzeitig zu erkennen und die Voraussetzungen für die weitere Gültigkeit bestehender EAC-Zertifikate zu erfüllen.

Wir unterstützen Hersteller und Exporteure bei der Vorbereitung von Inspektionsaudits und Inspektionskontrollen im Rahmen bestehender EAC-Zertifizierungen. Dazu gehören die Prüfung der Zertifizierungsunterlagen und Technischen Dokumentation, die Bewertung von Produkt- und Produktionsänderungen sowie die Vorbereitung und Koordination erforderlicher Überwachungsmaßnahmen mit der zuständigen akkreditierten Zertifizierungsstelle.