TR ZU 017/2011 – Sicherheit von Leichtindustrieprodukten

TR ZU 017/2011 ist das Technische Reglement der Zollunion über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie. Es legt verbindliche Sicherheitsanforderungen für zahlreiche Textilien, Bekleidungsprodukte, Schuhe und weitere Erzeugnisse fest, die innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Verkehr gebracht werden.

TR ZU 017/2011 legt die regulatorischen Anforderungen für die Konformitätsbewertung der erfassten Produkte innerhalb der EAWU fest. Abhängig von der Produktart kann der Konformitätsnachweis insbesondere durch eine EAC-Deklaration oder ein EAC-Zertifikat erfolgen.

Das Reglement dient insbesondere dazu:

  • Verbraucher zu schützen,
  • gesundheitliche Risiken durch Materialien und Inhaltsstoffe zu begrenzen,
  • die Produktsicherheit zu gewährleisten,
  • einheitliche Sicherheitsanforderungen innerhalb der EAWU festzulegen.

TR ZU 017/2011 gilt je nach Produktart unter anderem für:

  • Textilien und Bekleidung,
  • Schuhe,
  • Lederwaren,
  • Heimtextilien und Strickwaren,
  • Teppiche und textile Bodenbeläge,
  • Pelze und Pelzwaren,
  • weitere vom Reglement erfasste Produkte der Leichtindustrie.

Welche Anforderungen konkret gelten, richtet sich nach der jeweiligen Produktart, ihrem Verwendungszweck und ihrer Produktklassifizierung.

Für Produkte, die speziell für Kinder und Jugendliche bestimmt sind, können andere regulatorische Vorschriften gelten. Von besonderer Bedeutung ist hierbei TR ZU 007/2011 über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche. Die korrekte Produktklassifizierung ist daher entscheidend für die Bestimmung des anzuwendenden Technischen Reglements und des erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahrens.

Zu den zentralen Anforderungen von TR ZU 017/2011 können – abhängig von der jeweiligen Produktgruppe – insbesondere gehören:

  • mechanische Sicherheit,
  • chemische Sicherheit,
  • biologische und hygienische Sicherheit,
  • Einhaltung festgelegter Grenzwerte,
  • Produktidentifikation,
  • Produktkennzeichnung und Verbraucherinformationen,
  • Nachweis der Konformität mit den anwendbaren Anforderungen.

Im Rahmen der Konformitätsbewertung können je nach Produktart unter anderem geprüft werden:

  • Material- und Faserzusammensetzung,
  • chemische Inhaltsstoffe und Schadstoffgehalte,
  • Farbechtheit,
  • mechanische Eigenschaften,
  • hygienische Eigenschaften,
  • gegebenenfalls Entflammbarkeit,
  • Kennzeichnung,
  • weitere produktspezifische Sicherheitsparameter.

Abhängig von der Produktgruppe und dem anzuwendenden Verfahren können außerdem eine Produktprüfung, Laborprüfungen, gegebenenfalls eine Materialprüfung sowie die Bewertung der Produktionsbedingungen erforderlich sein.

Die Ergebnisse durchgeführter Prüfungen werden in einem Prüfprotokoll oder anderen geeigneten Prüfunterlagen dokumentiert. Soweit Laborprüfungen erforderlich sind, werden diese durch ein entsprechend akkreditiertes Prüflabor durchgeführt.

Ein wesentlicher Bestandteil der Konformitätsbewertung ist die Technische Dokumentation. Sie muss die zur Identifikation und Bewertung des Produkts erforderlichen Angaben sowie die für den Nachweis der jeweiligen Sicherheitsanforderungen relevanten technischen Unterlagen enthalten.

Nach erfolgreicher Durchführung des vorgeschriebenen Verfahrens sind die anwendbaren Anforderungen an Produktkennzeichnung und Verbraucherinformationen zu beachten. Soweit die Voraussetzungen des Reglements erfüllt sind, ist die vorgeschriebene EAC-Kennzeichnung anzubringen.

Je nach Produkt können darüber hinaus Angaben beispielsweise zur Produktbezeichnung, zum Hersteller, zum Herstellungsland, zur Material- bzw. Faserzusammensetzung, zur Größe oder zu Pflegehinweisen erforderlich sein. Die konkreten Kennzeichnungsanforderungen richten sich nach der jeweiligen Produktgruppe und den Vorgaben des Reglements.

Besondere Aufmerksamkeit sollte der korrekten Produktklassifizierung und vollständigen Technischen Dokumentation gewidmet werden. Eine falsche Einstufung, fehlende Materialangaben, ungeeignete Prüfunterlagen oder eine fehlerhafte Produktkennzeichnung können zusätzliche Prüfungen erforderlich machen und die Konformitätsbewertung verzögern.

Wir unterstützen Hersteller, Importeure und Exporteure bei der Umsetzung der Anforderungen von TR ZU 017/2011. Dazu gehören die Produktklassifizierung, Materialbewertung, Prüfkoordination, Erstellung der Technischen Dokumentation sowie die Zusammenarbeit mit Prüflaboren und Zertifizierungsstellen im Rahmen der EAC-Zertifizierung.