TR ZU 007/2011 – Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche

TR ZU 007/2011 ist das Technische Reglement der Zollunion über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche. Es legt verbindliche Sicherheitsanforderungen für bestimmte Produkte fest, die für Kinder und Jugendliche bestimmt sind und innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Verkehr gebracht werden.

Das Reglement bildet eine wichtige regulatorische Grundlage für die EAC-Zertifizierung und EAC-Deklaration von Produkten für Kinder und Jugendliche. Abhängig von der Produktgruppe kann der erforderliche Konformitätsnachweis durch ein EAC-Zertifikat, eine EAC-Deklaration oder eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung erfolgen.

TR ZU 007/2011 dient insbesondere dazu:

  • die Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen,
  • Risiken durch Materialien, Konstruktion und Verwendung zu reduzieren,
  • chemische, biologische und hygienische Sicherheitsanforderungen festzulegen,
  • eine altersgerechte und sichere Verwendung der Produkte zu gewährleisten,
  • einheitliche Anforderungen an die Produktsicherheit innerhalb der EAWU sicherzustellen.

TR ZU 007/2011 kann je nach Produktart und Altersgruppe unter anderem für folgende Produktgruppen relevant sein:

  • Bekleidung und Textilerzeugnisse für Kinder und Jugendliche,
  • Bekleidung und Wäsche für Neugeborene und Kleinkinder,
  • Schuhe und Kopfbedeckungen,
  • Lederwaren für Kinder,
  • bestimmte Kinderpflegeprodukte,
  • Kinderwagen und Kinderfahrräder,
  • bestimmte Schul- und Schreibwaren,
  • Bücher, Zeitschriften und andere Verlagserzeugnisse für Kinder und Jugendliche,
  • weitere vom Reglement erfasste Produkte.

Nicht alle Produkte für Kinder fallen automatisch unter TR ZU 007/2011. Für bestimmte Produktgruppen gelten eigenständige Technische Reglements (TR EAWU / TR ZU). Spielzeug wird beispielsweise durch TR ZU 008/2011 über die Sicherheit von Spielzeug geregelt.

Eine korrekte Produktklassifizierung und Produktidentifikation sind daher besonders wichtig, um die anwendbaren Anforderungen und das vorgeschriebene Zertifizierungsverfahren, Deklarierungsverfahren oder Registrierungsverfahren festzulegen. Maßgeblich sind insbesondere die Produktart, der Verwendungszweck, die vorgesehene Altersgruppe und die verwendeten Materialien.

Zu den wesentlichen Sicherheitsanforderungen können je nach Produkt insbesondere gehören:

  • chemische und hygienische Sicherheit,
  • biologische und mechanische Sicherheit,
  • Anforderungen an Materialien und deren Zusammensetzung,
  • sichere Konstruktion und Verarbeitung,
  • altersgerechte Gestaltung,
  • Beschränkung bestimmter Gefahrstoffe und anderer gesundheitsgefährdender Substanzen, soweit relevant,
  • Anforderungen an Produktinformationen und Kennzeichnung,
  • Bereitstellung der erforderlichen Technischen Dokumentation.

Im Rahmen der Konformitätsbewertung können abhängig von der Produktgruppe unter anderem folgende Eigenschaften geprüft werden:

  • Materialzusammensetzung,
  • Migration und Gehalt bestimmter chemischer Stoffe,
  • hygienische und biologische Eigenschaften,
  • mechanische und physikalische Eigenschaften,
  • Farbechtheit,
  • Entflammbarkeit, soweit relevant,
  • Verarbeitung und Konstruktion,
  • Kennzeichnung und Verbraucherinformationen.

Besonders bei Produkten für Säuglinge und Kleinkinder können strenge Anforderungen an die chemische und hygienische Sicherheit gelten. Die konkreten Grenzwerte und Prüfanforderungen richten sich nach der jeweiligen Produktgruppe und den einschlägigen technischen Vorgaben.

Abhängig vom Produkt und dem anzuwendenden Zertifizierungsschema oder anderen Konformitätsbewertungsverfahren können eine Produktprüfung, eine Materialprüfung sowie chemische und hygienische Untersuchungen erforderlich sein.

Die Prüfergebnisse werden in einem Prüfprotokoll oder anderen geeigneten Prüfunterlagen dokumentiert. Soweit vorgeschrieben, erfolgen die Untersuchungen durch ein entsprechend akkreditiertes Prüflabor. Je nach Verfahren kann außerdem die Einbindung einer Zertifizierungsstelle erforderlich sein.

Ein wesentlicher Bestandteil der Konformitätsbewertung ist die Technische Dokumentation. Abhängig vom Produkt und dem anzuwendenden Verfahren können hierzu unter anderem gehören:

  • Produktbeschreibungen und technische Spezifikationen,
  • Angaben zur Materialzusammensetzung,
  • technische Unterlagen des Herstellers,
  • Prüfprotokolle und Laborberichte,
  • Informationen zur vorgesehenen Altersgruppe,
  • Kennzeichnungsentwürfe und Produktinformationen,
  • weitere produktspezifische Nachweise.

Welche Form der Konformitätsbewertung vorgeschrieben ist, hängt von der jeweiligen Produktgruppe ab. Neben der Ausstellung eines EAC-Zertifikats oder der Registrierung einer EAC-Deklaration kann für bestimmte Produkte eine staatliche Registrierung erforderlich sein.

Die Behördliche Registrierung (inkl. SGR Zertifikat) dient insbesondere dem Nachweis der Einhaltung der einschlägigen hygienischen und gesundheitlichen Anforderungen. Für bestimmte Produktgruppen ist eine Bescheinigung über die staatliche Registrierung (SGR) vorgeschrieben. Je nach Produktgruppe kann die staatliche Registrierung Teil eines mehrstufigen Konformitätsbewertungsverfahrens sein.

Bei Textilien, Bekleidung und ähnlichen Produkten ist außerdem eine genaue Abgrenzung zu anderen Technischen Reglements wichtig. Für zahlreiche Produkte der Leichtindustrie, die nicht unter die speziellen Anforderungen für Kinder und Jugendliche fallen, kann beispielsweise TR ZU 017/2011 relevant sein.

Nach erfolgreichem Abschluss des vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahrens wird – abhängig von der Produktgruppe – ein EAC-Zertifikat ausgestellt, eine EAC-Deklaration registriert oder die erforderliche staatliche Registrierung durchgeführt. Die erfassten Produkte müssen entsprechend den anwendbaren Vorschriften mit der vorgeschriebenen EAC-Kennzeichnung versehen werden.

Besondere Aufmerksamkeit sollte der korrekten Produktklassifizierung, der Zuordnung zur richtigen Altersgruppe, der Materialzusammensetzung und der vollständigen Technischen Dokumentation gewidmet werden. Fehler bei der Einstufung, fehlende Prüfunterlagen oder eine unzureichende Bewertung chemischer und hygienischer Anforderungen können zusätzliche Prüfungen erforderlich machen und die Konformitätsbewertung verzögern.

Wir unterstützen Hersteller, Importeure und Exporteure bei der Umsetzung der Anforderungen von TR ZU 007/2011. Dazu gehören die Produktklassifizierung, regulatorische Bewertung, Prüfkoordination, Erstellung der Technischen Dokumentation sowie die Zusammenarbeit mit Prüflaboren und Zertifizierungsstellen im Rahmen der EAC-Zertifizierung.