Akkreditierte Prüfstelle
Eine akkreditierte Prüfstelle ist ein offiziell anerkanntes Prüflabor innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), das berechtigt ist, Produktprüfungen gemäß den technischen Reglements der EAWU (TR EAWU / TR ZU) durchzuführen. Nur Prüfberichte akkreditierter Stellen werden im Rahmen der EAC-Zertifizierung oder EAC-Deklaration anerkannt. Für Hersteller und Exporteure ist die Auswahl einer geeigneten Prüfstelle daher entscheidend für einen erfolgreichen Marktzugang in Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien und Kirgisistan.
Die Akkreditierung bestätigt die fachliche Kompetenz, Unabhängigkeit sowie die technische Ausstattung des Prüflabors. Jede akkreditierte Prüfstelle verfügt über einen klar definierten Geltungsbereich, der im offiziellen Akkreditierungsregister der EAWU hinterlegt ist. Darin ist festgelegt, für welche Produktgruppen, technischen Reglements und Prüfmethoden das Labor zugelassen ist. Die Prüfungen erfolgen auf Basis einschlägiger GOST-Standards sowie weiterer harmonisierter Normen der EAWU.
Im Rahmen der EAC-Konformitätsbewertung spielen akkreditierte Prüflabore eine zentrale Rolle. Sie führen unter anderem elektrische Sicherheitsprüfungen, EMV-Tests, Druckprüfungen oder Explosionsschutzprüfungen durch. Fehler bei der Auswahl des Prüflabors führen in der Praxis häufig dazu, dass Prüfberichte von Zertifizierungsstellen oder Behörden nicht akzeptiert werden. Dies kann erhebliche Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder die Wiederholung kompletter Prüfungen verursachen.
Wir koordinieren Prüfungen ausschließlich über akkreditierte Prüfstellen mit passendem Geltungsbereich und begleiten den gesamten Zertifizierungsprozess – von der Produktklassifizierung bis zur Ausstellung des EAC-Zertifikats oder der EAC-Deklaration. Dadurch erhalten Unternehmen rechtssichere und verwertbare Prüfergebnisse für den Export in die EAWU.
